Beiträge von NicoleE

    Ich kenne tatsächlich nur sehr, sehr wenige Menschen, die es sich wirklich zutrauen, so eine Abrechnung zu verstehen und dann entsprechend Einwände zu erheben. Vor allem die Wärme- und Wasserkostenabrechnungen sind mit ihren tausend Abkürzungen und 10 Nachkommestellen für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Und hier in der Großstadt ist es nicht so üblich, dass man sich mit allen Mietern des Hauses über die Abrechnung unterhält. Das ist natürlich schade und irgendwie auch eigene Schuld, aber doch auch sehr menschlich und nachvollziehbar.

    In meinen Augen grenzt es an Betrug, wenn ich als Vermieter durch einen berechtigten Widerspruch von einem besonders blickigen Mieter darüber in Kenntnis gesetzt werde, dass einige tausend Euro fehlerhaft abgerechnet wurden und ich die anderen Mieter nicht aktiv darüber informiere. Da nutze ich den Gutglauben der 80jährigen Dame oder die Überforderung des Alleinerziehenden mit drei Kindern einfach aus, um mich persönlich zu bereichern.

    Ich hatte gehofft, dass sowas schon mal vor Gericht gelandet ist und ich ein Urteil dazu finde. Aber vielleicht muss ich selber vor Gericht ziehen... ;)

    Hmm, ich frage mich halt, ob man so eine Pflicht nicht aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben ableiten kann.

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot gebietet, dass der Vermieter bei seinem Handeln meine wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Das tut er nicht, wenn er wissentlich fehlerhafte Abrechnungen, die zu Lasten des Mieters gehen, nicht korrigiert.

    Und der Rechtsgrundsatz Treu und Glauben soll ganz allgemein bei Rechtsgeschäften gewährleisten, dass ein gewisser Anstand eingehalten wird und Übervorteilung und Rücksichtslosigkeit sollen beschränkt werden. Ich finde, das alles spricht für eine Verpflichtung, aber das ist natürlich reine Küchentisch-Juristerei...

    Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis zu dem Begriff Grundkosten vor.

    Grundkosten in der Abrechnung haben nichts mit den "Grundkosten" einer Heizungsanlage (wie Heizkostenverteiler oder Schornsteinfeger) zu tun.

    Es gibt einen Teil (zwischen 30 und 50%) der Gesamtheizkosten, der über die Wohnungsgröße auf die Mieter verteilt wird. Dieser Teil wird in der Abrechnung Grundkosten genannt.

    Der andere Teil (zwischen 50 und 70%) der Gesamtheizkosten wird anhand des Verbrauchs auf die Mieter umgelegt und wird deshalb Verbrauchskosten genannt.

    VG, Nicole

    Hallo an alle!

    Ich durchsuche schon seit Stunden das Internet, aber ich finde die Antwort auf meine Frage einfach nicht. Daher probiere ich es mal hier.

    Angenommen in einem größeren Mietshaus hat ein Mieter im letzten Jahr erfolgreich Widerspruch gegen die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für 2020 eingelegt. Der Vermieter hatte zu Unrecht sowohl Wasserkosten als auch Stromkosten abgerechnet, die im Rahmen einer Baumaßnahme angefallen sind, aber nicht gesondert erfasst wurden und somit auf alle Mieter abgewälzt wurden. Ist der Vermieter dann in der Pflicht, allen Mietern eine korrigierte Abrechnung zukommen zu lassen? Oder muss er das nur für den Mieter, der Widerspruch eingelegt hat und darf den Rest des Geldes, das ihm eigentlich nicht zusteht, dann einfach behalten?

    Vielleicht kann mir ja jemand was hierzu sagen.

    Vielen Dank schon mal!

    Nicole

    Hallo!

    Ich beschäftige mich gerade mit einer ähnlichen Frage.

    Der Vermieter hat sich bei der Aufstellung der einzelnen Kosten an §2 BetrKV zu orientieren. Er kann nicht einfach unterschiedliche Positionen zusammenlegen, weil der Mieter die Abrechnung so kaum überprüfen kann. Das heißt, der Strom muss klar und eindeutig den Anlagen zugewiesen werden, die ihn verbrauchen. So, wie du es zum Thema Aufzug schon herausgefunden hast. Die Abrechnung ist in dem Punkt formell nicht korrekt und du kannst die Forderung diesbezüglich zurückweisen. Er muss die Abrechnung dann korrigieren, wie das rückwirkend gehen soll, wenn der Strom nicht getrennt erfasst wurde, weiß ich allerdings nicht.

    Unabhängig davon finde ich auch, dass die Stromkosten unwahrscheinlich hoch sind. Es kommt immer wieder vor, dass bei Baumaßnahmen der Baustrom unzulässigerweise vom Hausstrom gezogen wird. Oder es hängt irgendein anderer Verbraucher mit dran.

    Zum Vergleich der Stromverbrauch in unserem Haus: 3680 qm Gesamtfläche, davon im Erdgeschoss Gewerbe, sonst nur Wohnungen, keine Tiefgarage, Allgemeinstrom gesamt 4430 EUR (inkl. Aufzug, Beleuchtung, Heizungsstrom).

    Viele Grüße

    Nicole


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!