Beiträge von Sandra1286

    Hallo ihr Lieben,

    Ich habe einen Vertrag mit mindest Mietdauer 2 Jahren. Diese 2 Jahre laufen am 31.4 aus. Ich dachte, das die Kündigungsfrist von 3 Monaten mit in diese Zeit fällt und ich somit am 1.5 "frei" bin. Meine Vermieterin sagt "nein"

    Anbei der Absatz von dieser Mindest Mietdauer.

    Jetzt hab ich aber folgenden Absatz gelesen :

    "Eine Kündigung ist zudem nicht erst nach Ablauf der Mindestmietdauer rechtens. Vielmehr können Mieter und Vermieter den Vertrag erstmals so kündigen, dass das Ende der Kündigungsfrist mit dem Ende der vereinbarten Mindestmietzeit zusammenfällt.

    Wird die entsprechende Klausel so formuliert, dass eine Kündigung erstmals „ab“ und nicht „zum“ Ende der Mindestmietdauer möglich ist, ist sie ungültig. Es handelt sich dann um einen unbefristeten Mietvertrag, den beide Seiten mit den in Paragraf 573c BGB geregelten Fristen kündigen können"

    Könnt ihr mir sagen, ob der Paragraf 573c BGB auch auf meine Situation zutrifft oder ich wirklich erst nach den 2 Jahren kündigen kann?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Ganz liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!