Beiträge von Peeches

    Miriam

    Moin,

    eigentlich wäre ich, und vmtl. Alle, an dem finalen Update interessiert, falls sich (trotz Umzugs?) dafür Zeit findet!

    Meine ja wie geschildert vergleichbare Situation endete letztlich mit meinem Umzug. Aber die Verwaltung hat sich gerächt dadurch, dass die in perfidester Weise die Kaution nicht zurückzahlte, ich konnte erst mit anwaltlicher Unterstützung, dem entsprechenden BGH Beschluss und Klagedrohung der Dreistigkeit ein Ende bereiten.

    Viel Kraft zum Erfolg!

    beppi

    Ich gebe dir recht, wenn es sich um einen richtigen Schlüssel handelt, und nicht um einen stilisierten Schlüssel, wie ich schrieb. Eigentlich ein Werkzeug zum Öffnen des Kastens. Für 65,- gibt's den gesamten Kasten. Meine Zweifel betreffen auch mehr die Angemessenheit der Aktion, der Vermieter ist zur Kostensenkung verpflichtet, und hier wird er nicht begründet darlegen können, dass es anders nicht möglich war.

    @ AmonRa33

    Moin, ich bin kürzlich in ein 1 Raum Wohnung gezogen, mit dem gleichen Problem, jedoch ist mein Maico-Lüfter mit einem strominduzierten Bimetallschalter ausgestattet, und läuft ewig nach. Ob der Denkmalschutz für das 400 Jahre alte Haus seine Finger im Restaurationsplan hatte mit dieser Dinotechnik, ist nicht eruierbar;}

    [Rechtswidrige Empfehlung durch die Moderation entfernt]

    Entlüften brauche ich nicht, weil ich kalt dusche, und die Tür ständig offen steht, und in den Wohnraum entlüftet. Natürlich bleibt das geschärfte Gespür für eine zu hohe Raumluftfeuchte wichtig, ein Hydrometer hilft.

    Meiner Erfahrung gemäß fördert eine Entlüftung per Ventilator mehr potentielle Schimmelbildung, als Konvektion, die auch die hinteren Teile des Bades erreicht. Ein Standventilator, sinnvoll plaziert, fördert die Konvektion in die voluminöseren Wohnbereiche.

    Brummende und lärmübertragende Technik ist einfach schlechte Technik, und die noch falsch eingebaut, nämlich ohne ausreichende Entkopplung vom umliegenden Medium, und muss für mich, nicht hingenommen werden. Der Vermieter ist gehalten, nachzubessern.

    Grüße, Peter

    Es hört nicht auf: ich habe vor Auszug bei denen einen dieser eher stilisierten Briefkastenschlüssel verloren, was zu einer Verzögerung der Rückzahlung der Kaution führt, die die komplette Erneuerung des Briefkastenschlosses, und zu einer Rechnung i. H. v. 65,- € durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes geführt hat.

    Frage: entspricht das geltendem Kostensenkungsgebot, weil so ein nachgemachter Schlüssel, den es als Rohling gibt, hätte vllt. 10,,- gekostet.

    Hätte es nicht ausgereicht, den hauseigenen Techniker damit zu beauftragen, eben um die Kosten gering zu halten?

    Ich freue mich (noch :-iron) auf Beiträge!

    Liebe Grüße, Peter

    Moin,

    also das ist eine ernstzunehmende Sache, die sie unbedingt zur "Anzeige gg. unbekannt" bringen müssen. Die Staatsanwaltschaft muss solange ermitteln, bis entweder ein Täter*in ermittelt werden konnte, oder nicht.

    Dann müssen Sie Ihre Hausratversicherung informieren!

    Machen Sie sofort ein neues Schloss vor die Kellertür! Bei der Gelegenheit prüfen Sie im Mietvertrag, ob dieser Kellerraum auch dort aufgeführt ist. Das sollte der Fall sein.

    Bringen Sie die Sache bei Ihren Vermieter*in zur Anzeige, und erzählen Sie dabei, dass Sie Strafanzeige wegen Einbruchdiebstahls erstattet haben!

    Berichten Sie bitte hier weiter.

    Nur Mut, und keine Panik!

    Peeches

    Hallöchen,

    Sie machen sich Gedanken für "Alle" wegen der paar Cent Betriebsstrom mehr, die in den Betriebskosten eingepreist sind? Aber es hat sich deswegen sonst noch niemand aufgeregt deswegen?

    Das finde ich nickelig, Entschuldigung dafür. Überlegen Sie doch mal mit der betreffenden Mieterin, wie man da eine probate Lösung finden kann. Als Mutter benötigt Frau Unterstützung!

    Hallo, wir mussten die Couch über das Dach vom vor'm Haus geparkten Transporters durch's Fenster bugsieren. Ist der erste Stock. Geht das für euch?

    Aber wie sind die Möbel denn reingekommen? Durch diesen Durchgang?

    Grüße, Peeches

    Guten Tag,

    aktuell sind in meiner Wohnung 17 Grad, die Außentemperatur beträgt 11 Grad.

    Muss ich hinnehmen, dass der Vermieter weiterhin restriktiv heizt, obwohl die Energiekrise für überwunden gilt?

    Ein schönes Osterfes!

    Moin,

    Ich habe nach drei Jahren, und den bisher gemachten Erfahrungen, ein tiefes Misstrauen diesen respektlosen und asozialen Subjekten ggü..

    Entschuldigung für diese Appsache! Aber genau so ist es. Die bringen es fertig, der Kündigungsmöglichkeit durch ihre eigenen App, die zur Papiervermeidung eingeführt wurde, aber nicht als Kommunikationsplattform erlaubt ist. Da wird aufs Telefon verwiesen, wobei selten Zeugen als auch Mitschriften übrig bleiben. Die lassen regelmäßig irgend jemanden mit unterschreiben, als ich Abschriften der Telefonate forderte. Also der Mieter hat absolut keine Kontrolle über Nebenabreden, etc. pp..

    Daher suche ich nach rechtsicheren Zustellungs- und Kenntnisnahmemöglichkeiten meiner Kündigung.

    Moin@All!

    Aus aktuellem Anlass meiner eigenen Kündigung will ich mal aus dem Mythen-Dschungel her austreten in die Lichtung der evidenzbasierten Wahrheit!

    Stimmt es, dass eine Mietvertragskündigung per eMail 1. rechtlich Bestand hat, gem. BGB, und 2. auch als zugestellt, und gelesen und bearbeitet gilt?

    Ist es sicherer, einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der schriftlichen Kündigung zu beauftragen, i.Ggstz. z. Zustellung mit der Post, als Einschreiben mit oder ohne Rückschein?

    Ich habe nämlich mal gehört, dass bei solch wichtigen Dokumenten die Angebote der Post samt und sonders Geldschneiderei sind!

    Tschüss, Peeches

    Früher wurde gemunkelt, um so schnell wie möglich aus einem Mietvertrag rauszukommen, stellt man dem Vermieter bis zu drei potentielle Nachmieter vor, und lehnt der alle ab, kann man zum Monatsende des Folgemonats kündigen und ausziehen.

    Aber das gibt es wahrscheinlich nicht?

    Guten Morgen,

    da mir nun wiederholt mit Kündigung gedroht wird, haltlos als Antwort zu meinen an diese Verwaltung aufgezählten Mängeln, frage ich mich, ob kaufmännische Angestellte in der Verwaltung einer Vermietergesellschaft einfach so mal mit Abmahnungen und Kündigungen drohen, und aussprechen können. Durch was, oder Wen werden die dazu ermächtigt? Muss nicht gem. § 573 BGB ein Volljurist*in min. voraussetzend genannt werden? Oder reicht die lapidare Floskel i. V., oder im Auftrag?

    Bietet die einseitige Einschätzung eines "zerrütteten Mietverhältnisses " genügend Spielraum?

    Es handelt sich doch um juristisch Miet- Vertrags-, also Zivilrecht!

    Grüße, Peeches

    Moin@All!

    Mein Thema generiert sich aus aktuellen Erfahrungen.

    Mein Vermieter hat ein CRM-Kundenportal, welches auch per App zu erreichen ist, und über die Zuschriften an die Mieter erfolgen. Dort können auch Mängel gemeldet, Dokumente angefordert, oder Beschwerden eingereicht werden.

    Die Mieter wurden 2022 zur schriftlichen Einverständniserklärung aufgefordert, und im Frühjahr 2023 war die App viral. Ich fand das aus ökologischen Gründen gut, kein Papier mehr usw.. Wenn ich gewusst hätte, wo das hinführt, hätte ich es bleiben lassen!

    Jetzt hat eine Mitarbeiterin des Vermieters gedroht, die App hätte keinen Chatcharakter, weil ich Nachfragen zu merkwürdigen Mitteilungen machte, das wäre eine nicht regelgerechte Nutzung, und droht mit Konsequenzen.

    Aber die Kontaktalternative wäre ein zeugenloses Telefonat, nach den bereits gemachten Erfahrungen eher selbstschädigend.

    Frage: Entfaltet die Zusage zur Nutzung der App irgendwelche zusätzlichen mietvertragsrechtlichen Pflichten, obwohl es sich imho um einen nachträglichen Nebenabredevertrag, wenn überhaupt, handelt?

    Wie kann ich für mich als Mieter eine seriöse Kommunikation zw. mir und de. Vermieter sicherstellen?

    Alaaf und Helau!

    Kürzlich erhielt ich die mtl. Übersicht des Wärmeverbrauchs im Oktober, erfasst durch eine v. Vermieter beauftragte Firma per Fernauslese. Darin enthalten einen satten Mehrverbrauch von 33%, im Vergleich zu einem normierten Vergleichsverhalten.

    Die Fakten: Der Vermieter hat heizungsseitig die Temperatur pro Raum auf 19 Grad fixiert. Das wurde allen Mietern schriftlich mitgeteilt. Da ich einen Erfassungsfehler vermute, der seit Vertragsbeginn vor drei Jahren existiert, und in der Heizkostenabrechnung 2022 für eine Rückzahlung v. über 300,- sorgte, habe ich den Vermieter schriftlich gebeten, der Sache, meiner Vermutung entsprechend bei der verantwortlichen Firma für Klärung zu sorgen. Passiert ist seitdem nichts.

    Entspricht mein Verhalten dem Narrativ, der Vermieter sei als Auftraggeber dem Heizkostenerfasser ggü. dazu verpflichtet, oder muss ich als Mieter für Klärung sorgen, darf der beauftragte Heizkostenerfasser mir als Mieter darüber Auskunft erteilen?

    Schunkel un Lache joot

    Zu Prüfen ist also der Umstand, ob es eine fundierte Verpflichtung gibt als

    völligen Ersatz der Papierform. Muss ich sehen, ob das noch rekonstruierbar

    ist. Was gibt es denn zu den Cookies zu sagen? Ohne deren Zustimmung

    keine Nutzung der Website, des Kundenportals. Eine s. g. Cookiewall.


    Ich habe grade die Verpflichtung zur Nachrichtenübermittlung in die App bestätigend überprüft. Jedoch wird eine Antwortfunktion seitens des Mieters i. S. einer Kommunikation ausgeschlossen. Wie soll da der Mieter seine Ansichten vertreten?

    Bleibt ja nur die Papierform.

    Moin, und danke für die Einlassung!

    Möglich wäre eine verstrichene Frist für irgendwelche Aufforderungen, Widersprüche, etc. ?

    Ob da jetzt eine vertragliche Verpflichtung draus entstand, sich mal schriftlich zu der Nutzung der App statt Schriftverkehr zu bekennen, ich bekam dann auch Zugangsdaten zugesandt, weiß ich ehrlich gesagt, nicht. Ich leite es aber daraus ab. Ich hatte schon mal über diese App die vollständige Wiederaufnahme der Schriftform gefordert, was unbeantwortet blieb.

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