Ich denke, die neuen Fenster hätten 2fach Verglasung. Ziel ist "energetische Verbesserung der Mietsache". Die objektive Wohnwertverbesserung steht auch gar nicht in Frage (die subjektive sehr wohl, da ich meine bisherigen undichten Holzfenster bevorzuge). Worum es mir bei meiner Frage ausschließlich ging, war, wie hoch die Instandsetzungskosten für zum Teil 60, zum Teil über 100 Jahre alte, sehr große Holzfenster in ziemlich schlechtem Zustand anzusetzen wären. Da halte ich Instandsetzungskosten in Höhe von 15 Prozent der angesetzten Modernisierungskosten für viel zu gering und würde mich freuen, wenn da jemand eventuell konkrete Erfahrungen damit hat.
Beiträge von qua777
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Danke für die Antworten!
Nein, da gibt es keine Richtwerte. Das geht auch gar nicht, weil die Fenster in einer anderen Immobilie einen ganz anderen Zustand haben können.
Liege ich aber zumindest mit der Einschätzung richtig, dass bei Austausch alter, morscher Fenster die Instandhaltungskosten jedenfalls mehr als die derzeit von meinem Vermieter veranschlagten 15 Prozent der Modernisierungskosten ausmachen müssten?
Das ist falsch. Ein Vermieter einer privaten Wohnung ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Danke, das war ein Denkfehler von mir, ich hatte bloß daran gedacht, dass ein Vermieter von mehreren Mehrfamilienhäusern sicher kein Kleinunternehmer ist, aber nicht daran, dass die Vermietung von Wohnraum ja umsatzsteuerfrei ist.
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Hallo,
mein Vermieter möchte die sehr alten Holzfenster in meiner Wohnung durch Kunststofffenster ersetzen. Dazu habe ich nun zwei Fragen:
In der Ankündigung der Mieterhöhung werden von den geplanten Modernisierungskosten fiktive Instandhaltungskosten abgezogen. Für beides liegen Kostenvoranschläge des Fensterbauers vor, der auch die Modernisierung durchführen soll. Die Instandhaltungskosten scheinen mir viel zu niedrig, sie machen nur circa 15 Prozent der Modernisierungskosten aus. Zum Hintergrund: es handelt sich um einen Altbau mit sehr großen, doppelflügeligen Fenstern mit Oberlichten. Drei Fenster sind Kastenfenster, die über 100 Jahre alt sind, drei Fenster sind wohl um die 50 Jahre alt (oder älter). Alle Fenster sind vor allem außen in ziemlich schlechtem Zustand und eher undicht. Instandhaltungskosten von 1300 Euro erscheinen mir da viel zu gering, zudem haben diese Fenster ihre Lebensdauer ja eigentlich schon überschritten.
Nun liegt aber eben ein KV des Fensterbauers vor, dass er es so billig machen würde. Was kann man dem entgegenhalten? Gibt es dafür irgendwelche Richtwerte, wie das Verhältnis von Instandhaltung zu Modernisierung bei Austausch von sehr alten Fenstern ist? Ich bin übrigens vor 15 Jahren eingezogen, war mir also bewusst, in welchem Zustand die Fenster sind. Allerdings sind seither ja wieder 15 Jahre vergangen, in denen die Fenster noch morscher geworden sind.
Meine zweite Frage bezieht sich darauf, was als Modernisierungskosten angesetzt werden kann - der Brutto- oder der Nettobetrag. Ich finde, es müsste der Nettobetrag der Modernisierungskosten sein, da die Umsatzsteuer ja nur ein Durchlaufposten ist. Mein Vermieter (sicher kein Kleinunternehmer) setzt jedoch den Betrag inklusive Umsatzsteuer an. Wisst Ihr da mehr?
Vielen Dank im Voraus.