Hallo liebes mietrecht-Forum,
Ich habe ein relativ dringendes Anliegen, da es mich (A) und einen Kollegen (B) recht unvorbereitet trifft.
Szenario:
B hat vor ca. 4 Jahren einen gemeinsamen Mietvertrag mit seiner Freundin (C) abgeschlossen. Diese haben sich nun am Anfang des Jahres im Guten getrennt.
C hat mittlerweile eine neue Wohnung innerhalb derselben Stadt gefunden.
A möchte nun für C in die Wohnung mit Kollege B ziehen. Dies wurde dem Vermieter vor 14 Tagen mitgeteilt, der im Anschluss die Selbstauskunft angefordert und aus juristischer Sicht eine Kündigung vorgeschlagen hat, um einen neuen Vertrag aufzusetzen. Der Vertrag wurde bisher allerdings nicht gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist).
Problem:
Im letzten Kontakt zwischen B und dem Vermieter hat letzterer durchklingen lassen, dass er kein Interesse an einer Wohngemeinschaft hat. Zudem sei die voraussichtliche Mietdauer (nicht feststehende, allerdings befristeter Arbeitsvertrag, ~1,5 Jahre) von A nicht lang genug. Dementsprechend wird er nun doch keinen neuen Vertrag mit A und B aufsetzen.
Frage:
Wir sind beide davon ausgegangen, dass das alles über die Bühne geht und uns der Vermieter entgegenkommt, da mein Kollege und seine Ex-Freundin nie auffällig geworden sind und eben seit einigen Jahren in der Wohnung wohnen. Die Frage ist jetzt, welche Handhabe wir haben. Ich stehe etwas unter Zeitdruck, da ich in Kürze eine neue Stelle antrete und nicht pendeln kann. Ich habe etwas quergelesen und mir erscheint die Untervermietung als sinnvolle Lösung: Die Wohnung ist nicht überbelegt, der Gebrauch entspricht der vertraglichen Nutzung und der Untermieter ist (nach meinem Laien-Verständnis) zumutbar; zudem ist die Ex-Freundin theoretisch damit einverstanden, Hauptmieterin zu bleiben.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Liebe Grüße