Beiträge von yannah

    Wir wissen, dass das keine Lösung auf Dauer sein kann. In der Kürze der Zeit allerdings eine neue Wohnung zu finden, bei der einerseits der Vermieter eine befristete Mietdauer akzeptiert und die andererseits einigermaßen unseren Vorstellungen entspricht, erscheint mit aber recht utopisch.

    Wir werden jetzt zumindest nochmal einen formalen Antrag per Post mitsamt aller Informationen stellen und erneut die Berechtigung unseres Interesses per Mail unterstreichen. Mir scheint, als wäre ihm nicht klar, dass der Auszug aufgrund der Trennung erfolgt. Zudem wirkt es für einen Laien wie mich relativ willkürlich, wenn eine solche Trennung auf Basis wirtschaftlicher Probleme zum Auszug zwingt, auch wenn eine alternative Lösung greifbar ist und dies dem Vermieter zudem mitgeteilt wird.

    Naja, mal sehen.

    Vielen Dank für die zahlreichen Meldungen und das Interesse an meinem Problem!

    Nur noch ein Hinweis. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Untermietvertrag abzuschließen, kann man aber natürlich machen. Ich sage das nur, weil du oben geschrieben hast, es dem Vermieter so vorzuschlagen. Aber Genehmigung und Vertrag hängen nicht voneinander ab.

    Was genau meinst du damit?

    Der Vermieter hat übrigens reagiert. Er hat mich aus der Anrede der eMail explizit exkludiert und auch eine neue Mail verfasst, obwohl von mir die Anfrage stammt, das ist erstmal das erste Kuriose.

    Er lehnt ein Untervermietungsverhältnis ab und sieht kein berechtigtes Interesse. Das Mietverhältnis wäre auf Basis rechtlicher und verlässlicher Rahmenbedingungen geschaffen worden. Er führt dabei ordnungsgemäße Nutzung, Nebenkosten, Rückgabe der Wohnung und Sicherheitsleistung ins Feld, die sich bei Untermiete verändern würden.

    Sind das rechtmäßige Gründe zur Ablehnung? Bzw. Besteht wirklich kein berechtigtes Interesse?

    Es ist übrigens eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Nebenkosten sind für meine Begriffe normal im Vertrag geregelt, zumal sich diese nicht deutlich erhöhen, da die Bewohneranzahl gleich bleibt. Die Rückgabe der Wohnung ist mit einer mehrmonatigen Kündigungsfrist verbunden. Ohne wirksame Kündigung ist einer der beiden Mieter übrigens weiterhin zahlungspflichtig.

    Zur Sicherheitsleistung ist eine normale Kaution hinterlegt.

    Wenn noch mehr Informationen gebraucht werden, kann ich Teile des Vertrags auch rauskopieren.

    einverstanden

    Beide Hauptmieter sind damit einverstanden, genau.

    Unsere Idee war es zudem, den Vertrag mit meinem Kollegen abzuschließen, um die Ex-Freundin weitestgehend aus der Sachlage rauszuhalten. Langfristig gesehen ist es für C wohl nicht sinnvoll, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Da allerdings absehbar ist, wie lange die Wohnung genutzt wird, ist es für sie momentan kein Problem.

    Erst einmal Danke für die Rückmeldungen!

    Ich habe den Vermieter heute noch einmal kontaktiert und ihm vorgeschlagen, einen Untermietervertrag abzuschließen, da meinem Verständnis nach ein berechtigtes Interesse besteht (Stichwort Trennung & wirtschaftliche Handlungsfähigkeit vom Kollegen). Zudem habe ich einen Untervermietungszuschlag in den Raum gestellt... Mal sehen, was daraus wird.

    Die beiden haben einen laufenden Mietvertrag, genau. C hat aber schon den Vertag für eine neue Wohnung unterschrieben, da nicht absehbar war, dass sich der Vermieter gegen einen Mieterwechsel ausspricht.

    Die Kündigung wurde nicht eingereicht, weil C erst kurzfristig eine Wohnung gefunden hat und ich flexibel auf den Auszug reagiert hätte bzw. dann mit außervertraglichen Zahlungen eingezogen wäre. Ich werde die Zahlungen von C für den Zeitraum einer nötigen Kündigungsfrist auch übernehmen, das ist aber nicht schriftlich festgehalten.

    Das Problem ist, dass der Vermieter eine Absage erteilt hat, Stichwort Mietdauer. Seine gewünschte Mindestmietdauer hat er aber auch nicht definiert. Zudem kann ich über den kommenden 18 Monate keine Garantie geben.

    Dementsprechend kommt eine Kündigung des Vertrages (zumindest derzeit) nicht in Betracht, wenn wir die Wohnung behalten wollen.

    Hallo liebes mietrecht-Forum,

    Ich habe ein relativ dringendes Anliegen, da es mich (A) und einen Kollegen (B) recht unvorbereitet trifft.

    Szenario:

    B hat vor ca. 4 Jahren einen gemeinsamen Mietvertrag mit seiner Freundin (C) abgeschlossen. Diese haben sich nun am Anfang des Jahres im Guten getrennt.

    C hat mittlerweile eine neue Wohnung innerhalb derselben Stadt gefunden.

    A möchte nun für C in die Wohnung mit Kollege B ziehen. Dies wurde dem Vermieter vor 14 Tagen mitgeteilt, der im Anschluss die Selbstauskunft angefordert und aus juristischer Sicht eine Kündigung vorgeschlagen hat, um einen neuen Vertrag aufzusetzen. Der Vertrag wurde bisher allerdings nicht gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist).

    Problem:

    Im letzten Kontakt zwischen B und dem Vermieter hat letzterer durchklingen lassen, dass er kein Interesse an einer Wohngemeinschaft hat. Zudem sei die voraussichtliche Mietdauer (nicht feststehende, allerdings befristeter Arbeitsvertrag, ~1,5 Jahre) von A nicht lang genug. Dementsprechend wird er nun doch keinen neuen Vertrag mit A und B aufsetzen.

    Frage:

    Wir sind beide davon ausgegangen, dass das alles über die Bühne geht und uns der Vermieter entgegenkommt, da mein Kollege und seine Ex-Freundin nie auffällig geworden sind und eben seit einigen Jahren in der Wohnung wohnen. Die Frage ist jetzt, welche Handhabe wir haben. Ich stehe etwas unter Zeitdruck, da ich in Kürze eine neue Stelle antrete und nicht pendeln kann. Ich habe etwas quergelesen und mir erscheint die Untervermietung als sinnvolle Lösung: Die Wohnung ist nicht überbelegt, der Gebrauch entspricht der vertraglichen Nutzung und der Untermieter ist (nach meinem Laien-Verständnis) zumutbar; zudem ist die Ex-Freundin theoretisch damit einverstanden, Hauptmieterin zu bleiben.

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

    Liebe Grüße

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