Beiträge von FelixM

    Vielen Dank schonmal. Ich habe jetzt die Kosten des Wachdienstes abgelehnt und die Nachweise für die Kosten der Position Außenanlagen angefordert.

    Wie kann ich prüfen ob ein Pauschalvertrag mit dem Hauswart besteht oder nicht? Ist das auf den Belegen der zusätzlichen Kosten dann klar ersichtlich?

    Hier im Anhang mal die Betriebskostenabrechnung.

    denke es gibt keinen Zaun, weil das von den Mietern abgelehnt wurde?

    Das war nur eine Überlegung falls die Kosten auf uns umgelegt worden sind, ob das dann zulässig wäre. Da wir auch hier nicht informiert worden sind als Mietpartei.


    Hier nochmal die Betriebskostenabrechnung.

    Hallo zusammen,

    letzte Woche hat uns die Betriebskostenabrechnung 2022 erreicht. Trotz einem Guthaben bei den Heizungskosten müssen wir nachzahlen, da die Betriebskosten über unseren Vorauszahlungen liegen.

    Jetzt zu dem Problem. Zu der Betriebskostenabrechnung 2021 sind zwei Kostenarten hinzugefügt worden. 1. Außenanlagen mit 2960 Euro und 2. Wachdienst mit 420 Euro bei insgesamt 682qm. (Eigenanteil 1. 355 Euro und 2. 50 Euro) Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung kam sinngemäß folgende Begründung:

    "Wir hatten im letzten Jahr starke Probleme mit Verschmutzung des Innenhofs, unser Hausmeister war, vor allem in den Sommermonaten und nach dem Wochenende, jeweils mindestens eine Stunde damit beschäftig den Hof zu reinigen. Ebenfalls hatten wir „Beschwerden“ von Anwohnern die uns mitteilten, das sich Fremde länger im Hof aufhalten um dort Alkohol zu trinken oder andere Dinge zu konsumieren. Ebenfalls wird vermehrt fremder Müll sowie Sperrmüll abgelegt, den unser Hausmeister ebenfalls entsorgen muss. Wir wollten auch den Durchgang zum Hauszugang schon mit einem Zaun schließen, doch einige Bewohner im Haus waren dagegen."

    Zudem wurde wohl ein Wachdienst engagiert, wovon sie die Protokolle vorweisen könnten. Wir wurden aber zu keiner der beiden Punkte vorher informiert, weder zum Wachdienst noch zu dem zusätzlichen Betriebskostenpunkt mit der Außenanlage.

    Zusätzliche Info: Kostenarten wie Hausmeister, Gebäudereinigung und Abfallbeseitigung sind zusätzlich auch schon enthalten und auch in der Betriebskostenvereinbarung festgehalten. Die Punkte 1. und 2. sind nirgends vertraglich als Betriebskosten festgelegt.

    Meine Frage wäre nun folgende. Dürfen die Kosten auf uns Mieter umgelegt werden? Vor allem bei der Müllbeseitigung handelt es sich ja nicht um laufende, regelmäßig anfallende Betriebskosten im eigentlichen Sinne. Die entstandenen Kosten für den Zaun sind dementsprechend meiner Meinung nach auch nicht umlagefähig?

    Vielen Dank schonmal.

    Gruß

    Felix