Beiträge von Cnami

    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt eine Frage.

    Die Kosten für unsere Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung ist innerhalb von 1 Jahr um 100 % gestiegen.
    Begründung: Es bestand eine unterversicherung der Immobilie.
    Der alte Vertrag war eine Immobilienversicherung Baujahr 1950.
    Der neue Vertrag ist eine Gebäudeversicherung für ein Baujahr 1938.

    Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??

    Und was - genau - wurde gemietet?

    Hallo,

    also ich denke mal ein Teil vom Dachboden und Dach, weil es ist ja nicht nur der Mast auf den Dach sondern ein großer Teil vom Zwischendachboden mit Fundament, Gestänge, Kabel ,Kästen usw belegt und nicht nutzbar für die anderen Mieter.
    Soweit mir bekannt ist umfasst die Wohnfläche eines Hauses alles vom Keller bis zum Dachboden.

    Cnami:

    "Mobilfunkantenne auf dem Hausdach. Diese Fläche hat der Vermieter an den Mobilfunkanbiter ( O2 ) vermietet/verpachtet.
    Dadurch hat er ja höhere Mieteinnahmen und wir sogesehen
    einen " Mieter " mehr im Haus"
    Nöö, der VM hat mit dem Betreiber wohl eher einen Nutzungsvertrag abgeschlossen.

    "Ist dieser "Mieter" an den allgemein umlagefähigen Betríebskosten (Grundsteuer, Haftpflichtvers. usw )anteilig mit beteiligt bzw muß er auch seine Anteile dazu leisten? "
    Wenn durch die Antenne die Gebäude- und/oder die Eigentümer-Haftpflichtversicherung teurer wurde, hat der Betreiber die Erhöhunng/en zu bezahlen.

    "Verbrauchsabhängige Kosten nicht."
    Doch, Betriebsstrom ebenfalls w.o..

    Also ich habe mal mit einen Mitarbeiter von O2 der gerade hier im Hause war gesprochen und der sagte mir das O2 einen Mietvertrag abgeschlossen hat.

    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt eine Frage hinsichtlich der BK und umlagefähigen Kosten.
    Seit 2007 haben wir eine Mobilfunkantenne auf dem Hausdach. Diese Fläche hat der Vermieter an den Mobilfunkanbiter ( O2 )
    vermietet/verpachtet.
    Dadurch hat er ja höhere Mieteinnahmen und wir sogesehen
    einen " Mieter " mehr im Haus ( 10 Parteien )
    Nun meine Frage dazu. Ist dieser "Mieter" an den allgemein umlagefähigen Betríebskosten (Grundsteuer, Haftpflichtvers. usw ) anteilig mit beteiligt bzw muß er auch seine Anteile dazu leisten.? Verbrauchsabhängige Kosten nicht.
    Allgemeine umlagefähige Betriebskosten werden bei uns nach Wohnfläche berechnet und Allgemeinstrom/Treppenhaus nach Personen.

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