Guten Morgen,
Ich habe über einen Wohnungstausch eine geeignete Wohnung gefunden. Die Miete war mir aber durch eine Mieterhöhung dann doch zu teuer und so hatte ich sie abgesagt, da ich sie zunächst einmal allein finanzieren muss, bis mein Partner dazuziehen kann. Berufsbedingt wird er noch die nächsten drei/vier Jahre in einer anderen Stadt leben.
Da meine potentiellen Tauschpartner aber unbedingt meine Wohnung haben möchten, haben sie mir angeboten, die Mieterhöhung für die nächsten drei/ vier Jahre in Form einer Abschlagszahlung zu übernehmen. Für sie wäre das kein Problem, da meine aktuelle Miete hier sehr günstig ist. Gleichzeitig möchten sie schon eher einziehen als meine Kündigungsfrist dauert. Für meinen Vermieter wäre das in Ordnung, aber für mich bedeutet das einen großen zeitlichen und auch finanziellen Mehraufwand. Deshalb hatten sie mir dafür eine zusätzliche finanzielle Entschädigung/Abfindung vorgeschlagen.
Meine Frage ist nun, wie kann man das vertraglich regeln, ohne dass sie sich hinterher aus einer solchen Zahlung herausziehen können?
Ich möchte nicht auf ihren guten Willen vertrauen, sondern einen Vertrag über diese Summe aufsetzen, auf den ich mich dann auch rechtlich beziehen kann.
Ein Ablösevertrag für Küche etc. wäre vielleicht rechtlich möglich, aber dazu müsste das, was sie übernehmen auch den entsprechenden finanziellen Wert haben. Das wäre aber tatsächlich nicht der Fall, weil ich fast alles in die neue Wohnung mitnehmen würde.
Ich möchte mich nicht auf etwas einlassen, was sich dann tatsächlich rechtlich nicht umsetzen lässt, oder wo dann doch im Anschluss Widerspruch eingelegt werden kann, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist.
Gibt es Verträge, wie eine solche Leistung rechtssicher formuliert werden kann? Sollte das rechtlich nicht gehen, würde ich lieber absagen, auch wenn ich eigentlich mit ihrem Vorschlag einverstanden bin...
Danke schön einmal im Voraus!
Vanessa