Beiträge von joppet

    Guten Morgen,

    Ich habe über einen Wohnungstausch eine geeignete Wohnung gefunden. Die Miete war mir aber durch eine Mieterhöhung dann doch zu teuer und so hatte ich sie abgesagt, da ich sie zunächst einmal allein finanzieren muss, bis mein Partner dazuziehen kann. Berufsbedingt wird er noch die nächsten drei/vier Jahre in einer anderen Stadt leben.

    Da meine potentiellen Tauschpartner aber unbedingt meine Wohnung haben möchten, haben sie mir angeboten, die Mieterhöhung für die nächsten drei/ vier Jahre in Form einer Abschlagszahlung zu übernehmen. Für sie wäre das kein Problem, da meine aktuelle Miete hier sehr günstig ist. Gleichzeitig möchten sie schon eher einziehen als meine Kündigungsfrist dauert. Für meinen Vermieter wäre das in Ordnung, aber für mich bedeutet das einen großen zeitlichen und auch finanziellen Mehraufwand. Deshalb hatten sie mir dafür eine zusätzliche finanzielle Entschädigung/Abfindung vorgeschlagen.

    Meine Frage ist nun, wie kann man das vertraglich regeln, ohne dass sie sich hinterher aus einer solchen Zahlung herausziehen können?

    Ich möchte nicht auf ihren guten Willen vertrauen, sondern einen Vertrag über diese Summe aufsetzen, auf den ich mich dann auch rechtlich beziehen kann.

    Ein Ablösevertrag für Küche etc. wäre vielleicht rechtlich möglich, aber dazu müsste das, was sie übernehmen auch den entsprechenden finanziellen Wert haben. Das wäre aber tatsächlich nicht der Fall, weil ich fast alles in die neue Wohnung mitnehmen würde.

    Ich möchte mich nicht auf etwas einlassen, was sich dann tatsächlich rechtlich nicht umsetzen lässt, oder wo dann doch im Anschluss Widerspruch eingelegt werden kann, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist.

    Gibt es Verträge, wie eine solche Leistung rechtssicher formuliert werden kann? Sollte das rechtlich nicht gehen, würde ich lieber absagen, auch wenn ich eigentlich mit ihrem Vorschlag einverstanden bin...

    Danke schön einmal im Voraus!

    Vanessa

    Guten Morgen,

    ich habe eine interessante Wohnung gefunden, die ich gerne anmieten möchte. Ich wurde als Nachmieter von Freunden vorgeschlagen. In drei Tagen treffe ich mich mit der Vermieterin zu einem ersten Kennenlerngespräch.

    Laut Aussage der jetzigen Mieter, möchte die Vermieterin erst einmal einen Mietvertrag über fünf Jahre, ihn also befristen. Sollte es keine Probleme geben, würde dieser automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis übergehen.

    Anscheinend haben die meisten Mieter in dem Haus solche Mietverträge, die alle in ein unbefristetes Mietverhältnis übergegangen sind. Sie scheint der Überzeugung zu sein, sich so zusätzlich absichern zu können, falls Mieter Probleme machen sollten. Die Dame ist schon etwas älter.

    Jetzt habe ich gelesen, dass so ein "einfacher" Zeitmietvertrag nicht mehr rechtens ist und nur noch "qualifizierte" Zeitmietverträge zulässig sind, die einen klar definierten Befristungsgrund beschreiben müssen.

    Handelt es sich tatsächlich um einen einfach befristeten Mietvertrag mit Verlängerungsklausel würde dieser automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis bedeuten. Ist das so richtig?

    Wie soll ich mich in diesem ersten Gespräch dazu verhalten? Ich vermute, dass sie noch keinen Mietvertrag vorlegen wird, in dem ich ihre Formulierung genauer nachlesen könnte.

    Soll ich im Falle eines positiven Gesprächsverlaufs einen solchen Mietvertrag mit dem Wissen unterschreiben, dass ich eigentlich damit einen unbefristeten Mietvertrag unterschreibe, also es darauf ankommen lassen?

    Wie bzw. durch welche Fragestellungen kann ich in diesem Erstgespräch herausfinden, was ihr da genau vorschwebt. Auf welche Formulierungen muss ich achten.

    Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, sie bei einem ersten Gespräch bereits darüber zu informieren, dass ihre Verträge keinen rechtlichen Bestand haben. Grundsätzlich hätte ich aber schon gerne einen formal richtigen Mietvertrag.


    Wie ist da eure Einschätzung und wie kann ich erfragen, um welchen Mietvertrag es sich handelt? Und wie gehe ich damit um, wenn es sich um ein Mietvertrag auf "Probe" mit Verlängerungsklausel handelt, den es so nicht mehr gibt? Sollte es sich tatsächlich um einen echten Zeitmietvertrag handeln, würde ich die Wohnung nicht nehmen.


    Danke und viele Grüße!

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