wie kann ich das prüfen?
Ein Betrüger wird sich mit Dir nicht real treffen.
Frag doch nach den vollständigen Kontaktdatrn und prüfe diese auf Plausibilität.
wie kann ich das prüfen?
Ein Betrüger wird sich mit Dir nicht real treffen.
Frag doch nach den vollständigen Kontaktdatrn und prüfe diese auf Plausibilität.
Schau Dir an, ob es die Wohnung tatsächlich gibt.
Prüfe, ob die Vermieterin "echt" ist.
Biete als Kaution eine Bankbürgschaft an. Die kann nicht verloren gehen.
Eigenbedarf, Verwertungskündigung etc. sind Beispiele für eine ordentliche Kündigung. Der Vermieter muss hierbei ja auch die Fristen für eine ordentliche Kündigung einhalten. Außerordentlichen (=fristlosen) Eigenbedarf sieht das BGB nicht vor.
In Deinem Fall dürfte deshalb z.B. eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen sein, so dass Dein Vermieter wohl nur außerordentlich kündigen darf, wenn Ihr die Miete nicht zahlt oder vergleichbare schwere Pflichtverletzungen begeht.
Beachte bitte auch die amtliche Überschrift von Paragraph 573 BGB; dort sind die Fälle von möglichen ordentlichen Kündigungen des Vermieters geregelt.
Liebes Forum,
unser Mietvertrag (2011) enthält die Klausel, wonach die Wohnung in gedeckten, hellen Farben zurückzugeben ist. Ich gehe davon aus, dass die Klausel nach BGH ssogrundsätzlich wirksam ist.
Nun ist es so, dass Teile von Holzverkleidungen (noch von den Vormietern) rötlich gestrichen übergeben worden sind. Ich gehe davon aus, dass dies unstreitig sein wird. Ansonsten wäre es anhand der Bilder im Exposé aus 2011 wohl beweisbar.
Hätte dies gegebenenfalls Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel insgesamt, weil etwas von mir verlangt wird, was bei Übergabe der Wohnung an mich nicht gegeben war?
Ist bei Musterbedingungen von 2011 sonst was zu beachten, insbesondere bezüglich Schönheitsreparaturen?
Vielen Dank und beste Grüße
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