Lieben Dank für die hilfreiche Antwort, die keine Fragen offen lässt! 👍
Erledigt. 👍
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Lieben Dank für die hilfreiche Antwort! 👍 Mein Denkfehler.
Nur um den Zweck der Frage nicht mißzuverstehen... Was genau ist an diesem Satz unklar?
Danke für Deine rasche Antwort!
Mir ist nicht klar, ob z.B. eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, als Einliegerwohnung oder eine Verwertungskündigung möglich bleiben, weil sie nicht explizit genannt sind?
Hallo
mal angenommen, in einem Mietvertrag stünde das Folgende.
Könnte der Vermieter das Mietverhältnis in irgendeiner Weise wirksam kündigen- abgesehen von einer außerordentlichen Kündigung?
Tausend Dank für Eure Hilfe!
Zitat von MietvertragDas Mietverhältnis beginnt am Tag Monat Jahr und läuft auf unbestimmte Zeit.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung nach gesetzlicher Frist besteht.
Das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung, erleichterten Kündigung und Teilkündigung ist für die Dauer des Mietverhältnisses ausgeschlossen.
Hallo
angenommen, in einem Mietvertrag stünde das Folgende.
Wäre hiermit eine Staffelmiete wirksam vereinbart? Müsste es hierzu im dritten Absatz statt "Mit Wirkung ab dem 1. September 2025" nicht vielmehr "Mit Wirkung ab Vertragsbeginn" lauten?
Ist eine Staffelmietvereinbarung über einen so langen Zeitraum überhaupt wirksam?
Tausend Dank für Eure Hilfe!
Zitat von MietvertragDie monatliche Grundmiete - ohne Betriebskosten und Heizkosten - beträgt bei Vertragsbeginn x,xx EUR und gilt für die ersten 12 Monate seit Vertragsbeginn.
Mit Wirkung ab dem ... wird für die Mietsache eine Staffelmiete vereinbart:
1. Ab dem 1.xx 2025 erhöht sich die Grundmiete - ohne Betriebskosten und Heiz-kosten - um 15,00 EUR auf dann x,xx EUR.
2. Ab dem 1.xx 2026 erhöht sich die Grundmiete - ohne Betriebskosten und Heiz-kosten - um 15,00 EUR auf dann x,xx EUR.
[...]
50. Ab dem 1.xx 2074 erhöht sich die Grundmiete - ohne Betriebskosten und Heiz-kosten - um 15,00 EUR auf dann x,xx EUR.Während der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung sind weitere Grundmieterhöhungen ausgeschlossen. Danach richten sich die Möglichkeiten zur Erhöhung der Miete nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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