Hallo,
meine Familie hat leider ein kleines Problem. Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus (insg. 4 Parteien). Im Kellergeschoss ist eine Person mit Kind eingezogen.
Die Wohnung ist eigentlich zu klein für beide, da noch zusätzlich der Freund regelmäßig bei ihr ist. Dieser ist aber nicht im Mietvertrag aufgeführt. Im Keller befindet sich außerdem noch ein Waschraum, den sie mitbenutzen kann sowie eine Garage, bei der zwei Autos parken, unter anderem meine Eltern. Die Garage ist gerade so groß wie für zwei Autos. Also Platz für eine Abstellfläche etc gibt es nicht.
Jetzt komm ich zu dem „ Problem“. Diese Person aus dem Keller nutzt die Garage regelmäßig als Ein- und Ausgang, anstelle die Eingangstür im Erdgeschoss zu nutzen. Die Garage ist bei ihr im Mietvertrag nicht enthalten, sprich sie kann dort ihr Auto nicht abstellen. Das Garagentor öffnet sich elektrisch und die Gebühren würden laut Vermieter von der „Allgemeinheit“ bezahlt.
Da sie mit ihrem Kinderwagen durchfährt, fürchten meine Eltern und die Nachbarn des anderen Parkplatzes, dass zum einen das Auto Schaden nehmen könnte. Da der Platz dazwischen eigentlich zu eng ist und unter anderem vergisst sie des öfteren, das Licht in der Garage oder die Garagentür zu schließen, sodass jeder von außen eindringen könnte.
Die Vermieterin hat sich dazu bisher nicht klar geäußert, ob es der Person nun gestattet ist, die Garage als zweite Eingangstür zu nutzen oder nicht. Denn die zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, sind ja von allen zu tragen.
Meine Frage wäre nun, kann man ihr die Benutzung der Garage verbieten? Oder entsprechende Benutzung in ihrer Miete geltend machen?
Vielen Dank vorab!!