Beiträge von MieterA

    Ich möchte euch gerne um Rat bitten. Zur sytuation .. 2017 habe Ich inerhalb des Objekts die Wohnung gewechselt ( grösser halt ) Der Vermieter hat den Vorhandene Mietvertrag genommen und änderungen für die Neue Wohnung Handschriftlich eingetragen. Die Wohnfläche Qm wurden belassen auch nicht durchgestrichen. Der zu Zahlende Mietzins 650,00 € wurde Handschriftlich neben dem Vorhandene Geschrieben. Der Mietzins der in Buchstaben stand 440,- wurde nicht durchgestrichen. Jetzt zum Problem .. Die Wohnung solte 120 Qm haben, 650,-@ kosten. Jetzt ist eine Mieterhöhung gekommen erst mal kein Problem. Ich habedie Wohnung aufgemessen und sie hat nicht 120Qm sondern 106. In verbindung der Erhöhung ja schon ein Problem. Da es noch andere Ungereimigkeiten gibt, und eine Einigung nicht möglich Scheint sieht es so aus das dritte das Regeln müssen. Also im Mietvertrag stehen die alten 65Qm. in den Nebenkosten wird mit 120Qm gerechnet. Tatsächlich sind es 106Qm. Wie kann Ich jetzt die Vertragliche w Fläche 120 nachweisen. Aufgrund der Vorkommnisse Algemein würde ich gern Rückwirkend die zuviel Gezahlte Miete Einklagen. Der Anwlt meint das es schwierig wird bzw. es nicht möglich sei. Danke vorb für Hinweise bzw Lösungen Gruss

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