3 Wohnungen haben ihren eigenen Öltank. Das Befüllen übernehmen wir.
Beiträge von Guti
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Danke für die Information zu den Rauchmeldern.
Die Nebenkostensbrechnung ist nicht nur ein Ausschnitt. Das ist die komplette Abrechnung ohne weitere Blätter.
Es steht noch Ort und Datum sowie Adresse des Vermieters auf dem Blatt. Diese habe ich aus Gründen des Datenschutzes nicht beigefügt.
Das ganze ist tatsächlich die komplette Abrechnung.
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Hallo zusammen,
der Schornsteinfegers wartet jährlich unsere Rauchmelder.
Wir haben einen Rauchmelder in einem Zimmer, in welchem weder Personen schlafen noch dient das Zimmer als Rettungsweg.
Da die Abrechnung pro Rauchmelder erfolgt: Muss dieser geprüft werden oder kann ich dem Schornsteinfeger darauf hinweisen, dass weder Rettungsweg noch Schlafzimmer, daher keine Prüfung?
Auszug aus der LBO Ba-Wü§ 15 Absatz 7 der Landesbauordnung (LBO) verlangt den Einbau von Rauchwarnmeldern nur für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Rettungswege innerhalb der Nutzungseinheiten.
Ist die im Anhang angefügte Betriebskostenabrechnung formell korrekt?Grüße
Guti
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Zitat
Die Begründung ist natürlich so nicht korrekt, andererseits ist eine Restmülltonne für 8 Personen alle 14 Tage schon echt ziemlich wenig... Ist jedenfalls meine Erfahrung....
Eine Restmülltonne sind 240 Liter. Bei uns ist zur Leerung eine Restmülltonne nicht einmal zur Hälfte gefüllt. Weiß ja nicht, wieviel Restmüll ihr so habt, aber bei uns trennen wir nach Restmüll, Wertstoff und Biomüll.
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Hallo zusammen,
wir haben hier im Haus aktuell 2 Restmülltonnen stehen mit je 240 Liter.
Das Haus wird aktuell bewohnt von 8 Personen. Eine Wohnung des Vermieters wurde über ein Jahr lang renoviert. Hier lebten die Eltern des Vermieters. Bald werden hier 2 Personen einziehen.
Die Müllverordnung sieht vor, dass pro Person und Woche 10 Liter restmüll veranschlagt werden. Bei 14 tägiger Leerung würden daher 160 bzw. 200 Liter benötigt.
Der Vermieter begründet jedoch die aktuell vorhandenen 480 Liter damit, dass er von seinen Eltern noch zwei Kleingärten hat, bei denen Restmüll anfällt, welchen er bei uns im Mietshaus entsorgt.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies so korrekt ist. Der Restmüll, auch Hausmüll, ist für Müll, der IM Haus anfällt und nicht von anderswo herangeschafft wird.
Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht und könnt berichten, wie es gehandhabt wurde oder wird?
Danke.
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Beim neuen Quadratmeterpreise geht man von der Spannenmitte im Mietspiegelrechner aus.
Kommt als Ergebnis eine Preisspanne von 8,00 EUR bis 10,00 EUR pro qm raus, kann er 9,00 EUR pro qm verlangen.
Unter Berücksichtigung der letzten Erhöhung, Kappungsgrenze etc.
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Im Mietvertrag habe ich nochmal nachgeschaut und hier ist kein anderer Umlegungsschlüssel eingetragen.
Ich könnte daher darauf bestehen, dass alles nach der Wohnfläche abgerechnet wird. Für 2023 habe ich das einmal durchgerechnet und wir kämen dabei sogar besser weg als wie bisher.
Die Frage, ob ich nochmal Stress anfange für die Abrechnung 2023 oder bis nächstes Jahr warte und mir dann die Abrechnung für 2024 anschaue.
Dann hat sich auch die ursprüngliche Frage für die Umlegung der Treppenhausreinigung erübrigt. Diese wird dann ebenfalls nach der Wohnfläche umgelegt.
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Seit wir hier wohnen wurden die Kostenarten bereits so abgerechnet. Dann ist eine Änderung der vorhandenen Umlegungsschlüssel doch auch nicht mehr so einfach möglich?
Der Treppenhausreinigung wurde zugestimmt, dass diese Vergeben wird. Von demher geht es nur um die Frage, wie dies umgelegt wird.
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Das ist korrekt. Die Frist für deine Zustimmung beträgt mindestens zwei Monate und höchstens einen Tag weniger als drei Monate.
Wir haben im August eine Mieterhöhung erhalten welche ab dem 01.11.2024 in Kraft tritt.
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Hallo zusammen,
für unser Haus wird demnächst die Treppenhausreinigung von einer Fremdfirma durchgeführt.
Bisher war jede Mietpartei im Wechsel für die Reinigung verantwortlich. Was ich mich nun Frage ist, wie die Treppenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden kann?
Wir haben aktuell Betriebskosten die nach Personen Monate umgelegt werden wie Müll, Strom, Wasser und Abwasser/Niederschlag.
Andere Betriebskosten werden pro qm umgelegt wie Grundsteuer, Versicherungen und Schornsteinfeger.
Für mich Sinn ergibt die Umlage nach Mieteinheit, da diese auch im Wechsel die Reinigung durchgeführt hat.
Wie kann der Vermieter die Treppenhausreinigung umlegen?
Danke und Grüße
Guti
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Hallo zusammen,
die Kosten für die Müllbeseitigung sind bei uns extrem hoch. Im Haus wohnen 4 Parteien mit 10 Personen.Wir haben 2 Restmülltonnen mit je 240l bei 14-tägiger Leerung.
Bei durchschnittlich 10 Liter Restmüll pro Person und Woche komme ich auf 200 Liter.
Eine Mülltonne bleibt auch immer leer.
Ich habe den Vermieter mehrfach gebeten, eine Restmülltonne abzubestellen, er macht es jedoch nicht. Was wären die nächsten Schritte?
Danke und GrüßeGute
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Hallo zusammen,
in den Jahren 2018 bis 2022 hat der Vermieter eine leer stehende Wohnung im Haus nicht berücksichtigt und die Kosten auf alle Mieter umgelegt.
Ist hier eine rückwirkende Korrektur der Nebenkostenabrechnung möglich und wenn ja, für wie viele Jahre?
Danke und Grüße
Guti
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Hallo zusammen,
wir haben heute eine Mieterhöhung erhalten. Beigefügt der Mietspiegelrechner für Karlsruhe.
Im Mietspiegelrechner wurde die falsche Wohnungsgröße angegeben. Hier wurden weniger Quadratmeter angesetzt, was zu unserem Nachteil ist.
Dann gibt es noch zwei Punkte welche nicht klar sind:
Die Sanitärausstattung wird als Standardbad eingruppiert. Für mich ist die Frage, ab wann der Punkt "Sanitäraustattung veraltet" zutrifft. Dies würde zu einer Eingruppierung als "Einfaches Bad" führen. Ist dies nach 10 Jahren der Fall, dass die Ausstattung veraltet ist, oder noch 15? Was genau fällt unter den Punkt Sanitäraustattung?
Nächster Punkthandel vom Fußbodenbelag im Wohnbereich. Dieser soll "Unabhängig von der Belagsart: neuwertiger oder sehr gepflegter Belag" sein. Neuwertig trifft nicht zu, da der Belag seit Jahrzehnten gleich ist. Sehr gepflegt ist nun die Frage, wie dies definiert wird.
Über Rückmeldungen freue ich mich. Vor allem primär hinsichtlich der falschen Quadratmeterzahl im Mietspiegelrechner. Dies ist nachweislich falsch und somit die Mieterhöhung nicht wirksam?
Freundliche Grüße
Guti
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