Mea Culpa, es handelt sich bei BEIDEN Gehwegen um öffentliche Gehwege. Der Gehweg HINTER dem Haus geht nach meiner Auffassung alle Mieter etwas an. Der Gehweg VOR dem Haus geht nach meiner Auffassung nur die Mieter aus dem EG etwas an. Der Garten ist rein für die Mieter im EG, die für diesen auch Miete bezahlen. Nichts von Garten, etc. steht im Mietvertrag der Mieter des 1. und 2. OG.
Anbei einfach ein Bild zur Verdeutlichung. Aber ja, einen öffentlichen Gehweg dürfen natürlich alle Mieter und auch jeder andere Mensch auf der Welt gleichermaßen nutzen.