Beiträge von MieterLA84

    Mea Culpa, es handelt sich bei BEIDEN Gehwegen um öffentliche Gehwege. Der Gehweg HINTER dem Haus geht nach meiner Auffassung alle Mieter etwas an. Der Gehweg VOR dem Haus geht nach meiner Auffassung nur die Mieter aus dem EG etwas an. Der Garten ist rein für die Mieter im EG, die für diesen auch Miete bezahlen. Nichts von Garten, etc. steht im Mietvertrag der Mieter des 1. und 2. OG.

    Anbei einfach ein Bild zur Verdeutlichung. Aber ja, einen öffentlichen Gehweg dürfen natürlich alle Mieter und auch jeder andere Mensch auf der Welt gleichermaßen nutzen.

    Hallo zusammen,

    vielleicht gibt es ja vergleichbare Sachverhalte und ich erfahre, wie das Ganze dort geregelt ist.

    Wir wohnen im 1. OG eines 3-Parteien-Hauses. Hinter dem Haus gibt es jeweils Parkplätze, hinter diesen führt ein Gehweg vorbei.
    Der große Garten gehört zur Wohnung im EG des Hauses. Es ist KEIN Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung. Der Garten ist VOR dem Haus und auch
    dort führt ein Gehweg vorbei. Es gibt zudem ein Gartentor, welches die Mieter im EG nutzen können, um den Garten nach vorne Richtung Gehweg zu verlassen.

    Es gibt bei uns einen Winterdienst, welcher HINTER und VOR dem Haus den Gehweg räumt. Die Kosten für diesen werden nach WE, also unter den Mietern der 3 Wohnungen aufgeteilt.
    Ist das bei anderen mit gleicher Konstellation genauso?

    Ich wäre von der Logik her eher der Ansicht, dass der Winterdienst für den Gehweg VOR dem Haus zu 100% von den Mietern im EG zu tragen ist und lediglich die Kosten für den Winterdienst
    HINTER dem Haus auf die WE aufzuteilen ist.

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