Beiträge von Killburn

    Die Heizungsklausel war auch mein Highlight. Sagt aja nichts anderes als: wenn sie kaput ist, ist sie halt kaputt und die Reparatur kann, muss aber nicht erfolgen, da Konsequenzen für den Vermieter ausgeschlossen sind.


    Aber zurück zum akuten Problem des neuen Mietvertrages?! :)


    Grüße

    P.S.:Ich habe mir grade den Mietvertrag vorgenommen. Insgesamt scheint dieser viele Unzulänglichkeiten zu enthalten:
    1.) die Untermiete ist ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen.
    2.) Katzen sind nur nach Absprache zu halten und auf geheiß des Vermieters abzugeben.
    3.) Reparaturen bis 100€ an Installationsgegenständen sind selber zu tragen, Reparaturen dürfen 300€ im Jahr nicht übersteigen. Dazu zählen laut Vertrag eigentlich alle Sanitären Einrichtungen sowie Elektrik und Anschlüsse in der Wohnung.
    4.) Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ist "in Fällen besonderer Gefahr" immer zu gewähren.
    5.) Schäden an der Sammelheizung ermöglichen den Mietern nicht Schadensersatzansprüche zu stellen.
    6.) Der Mieter muss Kosten für die Wartung von Warmwassergeräten übernehmen.
    7.) Musizieren nur auf Abstimmung mit dem Vermieter.


    Das sind nur die offensichtlichsten, die mir seltsam vorkamen. Evtl. ja zu Recht. Wäre super wenn ihr euch auch dazu äußern könntet ;).


    Grüße,
    Killburn

    Vielen Dank für die schnellen Antworten!


    Alle Mieter und der Vormieter stehen im Mietvertrag und haben diesen Unterschrieben. Es ist also eine Vereinbarung zwischen allen (in diesem Falle 5) Parteien.


    Mein Einzug wurde durch eine "Anpassung an den Mietvertrag vom TT.MM.JJJJ" gehandhabt. In diesem wurde der Auszug des Vormieters sowie mein Einzug festgelegt. Die sonstigen Vereinbarungen wurden explizit nicht verändert.


    Grüße,
    Killburn

    Hallo,


    wir bewohnen eine 3-Personen WG in einem Staffelmietverhätnis. Alle Bewohner sind im Mietvertrag als Wohngemeinschaft eingetragen. Die Sanierung des Hauses ist in vollem Gange (Fenster, Dämmung, Heizung). Nun zieht ein Mitbewohner aus, ein anderer ein. Die Vermieterin kündigte einen neuen Mietvertrag mit höherer Grundmiete an. Ist dies zulässig bzw. können wir uns gegen den neuen Vertrag wehren?


    Allgemein darf die Miete in einem Staffelmietverhältnis ja nicht erhöht werden. Der Wechsel eines Mitbewohners kann als Vertragsübernahme gesehen werden. Hat die Vermieterin ein Recht auf einen neuen Vertrag?


    Grüße,
    Killburn