Beiträge von Vermieter

    Wer vorm Einzug schon von Mietminderung wegen dem Zustand der Wohnung spricht, mit dem ist der Vermieter übel bestraft.

    Ihr könnt vorher ausmachen dass die Türen auf VM Kosten in einen annehmbaren Zustand versetzt werden.
    Zieht ihr ein und akzeptiert den Zustand der Wohnung, wars dass. Dann könnt ihr dass nicht mehr reklamieren.

    Der Anwalt hat hier denke ich weise beraten.

    Wenn ihr Widerspruch einlegt wird der Vermieter klagen müssen und rate mal wer die Kosten tragen wird.

    Dass mit dem Widerspruch und Schadensersatz habt ihr falsch verstanden.

    Der Trick ist, der VM kündigt euch wegen Eigenbedarf, ihr findet eine neue Wohnung und möchtet früher aus der alten Wohnung als zum Kündigungstermin, dazu schliesst ihr einen Aufhebungsvertrag mit dem VM und der lässt Euch früher aus dem Mietvertrag. Mit dem Aufhebungsvertrag ist der Kündigungsgrund des Eigenbedarfs obsolet. Der VM könnte nun auch einfach die Wohnung neu vermieten ohne dass ihr dafür irgendwas an Schadensersatz verlangen könnt.

    er hat doch eine Abrechnung erhalten ... wird diese nicht im Nachhinein korrigiert gilt diese und zwar fristgerecht zugestellt.
    eigentlich wäre der VM garnicht zu einer Zwischenabrechnung verpflichtet gewesen. Dass war reine Kulanz.

    auf die nicht fristgerechte Abrechnung auf die sie hinaus wollen können sie sich imho nicht berufen...
    Aber fragen sie ihren Anwalt... ob ihre Gründe zum Widerspruch berechtigt sind ist wiederrum ein anderes Thema
    am fristgerechten Zugang der Abrechnung ändert es imho nichts

    Schimmel ... Sack auf alle Mieter rein .. draufschlagen.. trifft immer den Richtigen ...

    mein Tipp, wenn sie den Schimmel beheben können tun sie es.
    Denken sie über ihr Heiz und Lüftungsverhalten nach. Lesen sie dazu mal ein paar Infoseiten. Geiz ist nicht geil.

    Der VM ist nicht verpflichtet ein Mieterwechselspiel mitzumachen. Wenn Sie Pech haben müssen sie die Wohnung kündigen und einen komplett neuen Mietvertrag mit ggf. höherer Miete abschliessen beim nächsten Mieterwechsel.

    Wer Wind sät wird Sturm ernten.

    in einem solchen Fall ist recht einfach abzurechnen ... aber VM drücken sich meist vor der Arbeit .. ist wie mit der Lohnsteuerrückvergütung, eigentlich ganz einfach aber man zieht sich...

    Zitat

    Das bedeutet doch für mich, dass ich da keine großartigen Nachzahlungen zu erwarten habe. Deshalb sehe ich keinen Grund, dass er die komplette Kaution bis Ende 2013 einbehält.
    Die Regelung mit dem "angemessenen" Betrag, den er einbehalten kann:
    Wäre das so eine Art Nettigkeit von ihm oder ist das gesetzlich irgendwie festgelegt?

    Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, leider ist Recht haben und Recht bekommen schwierig.

    Der angemessene Betrag ergibt sich aus der Nachzahlung der letzten Abrechnung x 2 bis 3 übern Daumen. Also letztes Jahr haben sie 50 nachbezahlt, dann behält man 100 bis 150 Euro von der Kaution ein. Aber da sie nie eine Abrechnung bekommen haben sehen Sie wo das Problem ist :)

    Ohne hier eine Rechtsberatung zu betreiben, ich würde dass genau so dem VM mitteilen und ihn auffordern die Kaution mit Fristsetzung zu überweisen da keine Forderungen bzgl. der Mietsache mehr bestehen (versteckte Mängel wären 6 Monate nach Schlüsselübergabe anzuzeigen) und eine Nachforderung in Höhe der Kaution nicht zu erwarten ist. Ruhig auf das halbe Jahr hinweisen und bissel dumm stellen. :) Selbstverständlich werden sie eine ggf. sich ergebende Nachforderung aus der NK Abrechnung entsprechend ausgleichen. blabla.. Formulieren musst du selber oder Anwalt fragen, die wollen ja auch leben.

    Nettigkeit ist es nicht, es ist die übliche Vorgehensweise aber zwingen können sie den VM nur über eine Klage, die mit Sicherheit nicht lohnt aufgrund des Kostenrisikos.

    Zitat

    Das heißt also:

    Ich habe 1 Jahr dort gewohnt ohne jemals eine Nebenkostenabrechnung bekommen zu haben. Trotzdem hat der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2013 mir die NK zukommen zu lassen und darf somit auch die Kaution einbehalten?


    Genauer .. 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ist dieser ein Kalenderjahr dann ja er kann die Kaution entsprechend einbehalten.

    Zitat

    Ist er nicht verpflichtet, mir jährlich eine NK-Abrechnung zu erstellen?


    Ja und für 2012 hat er noch Zeit und 2011 kannst du anmahnen. Aber es kommt dann auch auf den Abrechnungszeitraum an.

    Du hast dort gewohnt

    15.11.2011 bis zum 01.12.2012

    Nun ist die Frage wie der Abrechnungszeitraum definiert ist.
    Im Regelfall ist es ein Kalenderjahr, es kann aber kürzer sein, darf aber nicht länger sein.

    Du kannst theoretisch auch eine NK Abrechnung über den Abrechnungszeitraum 31.11.2011 bis 31.11.2012 erhalten, dazu wäre Zeit bis 31.11.2013
    Wird dagegen das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum gewählt, wär die NK Abrechnung für 2011 überfällig und eine Nachzahlung nicht mehr möglich. Für die Abrechnung 2012 wäre aber bis 31.12.2013 Zeit.

    Zitat

    Abholung der Gelben Säcke definitiv kostenlos.

    die Kohle hast du dafür schon längst über die Kosten der Verpackung im Geschäft abgedrückt ... dass "kostenlos" lassen die sich fürstlich vergolden ...

    zum Thema selbst

    eine berechtigte Anpassung der Nebenkostenpauschale ist durchaus möglich. Allerdings halte ich es im konkreten Fall nicht für gerechtfertigt, da ja die Anzahl der Mieter sich erhöht hat und daher auch die NK-Einnahmen für die Müllentsorgung.
    Ich halte die Forderung des VM hier für ungerechtfertig. Es sei denn es wird massiv Müll entsorgt der eigentlich in den gelben Sack oder ins Altpapier gehört, dann wäre aber wiederum der Verursacher zu ermitteln. Was man normalerweise vergessen kann.

    Zitat

    1. Was kann ich da jetzt noch tun?


    warten sie die NK Abrechnung ab, dafür hat der Vermieter bis 31.12.2013 Zeit

    Zitat

    2. Bin ich klar im Recht?


    Jein. Der VM kann die Kaution bis zur Abrechnung einbehalten auch über die 6 Monate hinaus. Es gibt zwar die Möglichkeit dass er nur einen "angemessenen" Teil zurückbehält, da du aber nur kurz in der Wohnung gewohnt hast und daher noch nicht abschätzbar ist, wie hoch "angemessen" wäre, ist dass auch schwierig.

    Zitat

    3. Falls ich einen Anwalt einschalte, wer muss dann die Anwaltskosten zahlen?


    Du. Ich würde hier bis zur NK Abrechnung abwarten, danach muss der Restbetrag der Kaution zeitnah zurückbezahlt werden. (2 Wochen) Erst dann würde ich über Mahnbescheid, ggf. Anwalt nachdenken. Kommt die Abrechnung nicht vor 2013 können keine Nachforderungen mehr gestellt werden, dann ist die Kaution sofort zurückzubezahlen, erfolgt keine Abrechnung kannst Du zusätzlich noch die NK Vorauszahlungen zurückfordern.

    Aktuell sind deine Möglichkeiten hier rechtlich eher beschränkt.

    Als Vermieter kann man da einiges falsch machen. :) Natürlich spielt die Größe der Wohnung für die Mietpreisberechnung eine Rolle, aber die Angabe von qm Zahlen im MV sollte man meiden wie der Teufel das Weihwasser. :) und man schreibt auch nicht rein 50 qm * 5 Euro pro qm ergibt eine Kaltmiete von 250 Euro ...

    Übrigens sind nicht alle Arbeiten des Hausmeisters umlagefähig. Man kann davon ausgehen, dass er auch nicht umlagefähige Reparaturarbeiten durchführt, hier wäre ggf. noch ein prozentualer Abzug auf diese Kosten möglich.
    Vielleicht sollte man den Eigentümer darauf mal hinweisen und eine genauere Prüfung der Abrechnung androhen wenn er auf den Steuerberatungskosten besteht. Übrigens ein ziemlich zeitintensives Thema solche Minijobabrechnungen. Da nehme ich schonmal grundsätzlich mehr für die Verwaltung wenn da ein Hausmeister oder eine Putzfrau beschäftigt wird

    Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Eigentümer doch nicht einzieht und das Haus z.B. neu vermietet, dann habt ihr die Möglichkeit die euch entstandenen Kosten für Umzug, ggf. höhere Miete für einige Zeit usw. als Schadensersatz zu verlangen.
    Für eine begründete Eigenbedarfskündigung reicht aus, wenn mitgeteilt wird für wen der Eigenbedarf angemeldet wird.
    Ob der Vermieter vorher auch schon in einem Eigenheim wohnt oder im Pappkarton am Hauptbahnhof spielt da keine Rolle.