Zitat
Und du glaubst weil das auf irgendeiner oder meinetwegen auch mehreren Internetseiten steht,
ändere ich jetzt meine Meinung?
Wie heißt es so schön "Die zur Zeit gültige allgemeine Rechtsauffassung besagt ....bis zum gegenteiligen BGH Urteil"
Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, auch wenn diese falsch sein mag.
Ich äußere hier auch nur eine Einschätzung und gebe wieder was mir die Anwälte zum Thema Mietrecht als Verwalter erzählt haben.
Maßgeblich ist hier die Info für den Thread Ersteller, er hat gute Chancen die gesetzliche Kündigungsfrist hier nutzen zu können.
Dass ist meine Meinung und ich glaube auch der Mehrheit hier.
Ob das BGH dazu jemals ein Urteil fällen muss. Wer weiss.
Ich sag hierzu nur
§ 307 BGB (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
§ 573c (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Btw. der Yeti hat ein UFO gesichtet habe ich heute gelesen...
Der Postillon: Yeti sichtet UFO