Beiträge von Vermieter

    Eine Wasserschadensanierung kann nicht hinausgezögert werden hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben, da sonst weitere Schäden mit erheblichen Kosten folgen können.

    Frag doch mal deinen Vermieter, hier wäre für die Zeit der Sanierung ggf. eine Ersatzwohnung zu stellen. Da ist die Zeit bei Oma sicherlich eine preisgünstige Alternative, auch für den Vermieter.

    Einfach mal drüber reden.

    Je nach Einschränkung durch die notwendigen Arbeiten besteht Anspruch auf eine Ersatzwohnung und ggf. anfallende Kosten für Einlagerung.

    Google gibt dazu mehr Auskunft, kommt natürlich auch auf ggf. Verschulden an.

    Zweischneidiges Schwert was gerne nach hinten losgehen kann. Ohne anwaltliche Unterstützung gefährlich und keine Garantie dass man vor Gericht gewinnt. Beweisen ist schwierig und Gutachter teuer.
    Es reicht nicht das Thermometer an der Wand, sondern Raummitte in 1.5m Höhe und jedes Amtsgericht kann da eigene Meinungen haben was an Minderung gerechtfertigt ist.

    Was man über das Heizen in Mietwohnungen wissen sollte

    hier noch ein paar Infos aber nehmen Sie nicht einfach an, da steht Temperatur bei 16 Grad ich kürze jetzt einfach um 20% ... das wird ins Auge gehen. Der Mangel muss beweisbar sein.

    Ich zahle doch jeden Monat im Voraus. Und meines Wissens muss der Vermieter die Nebenkosten einmal jährlich zahlen. Also gebe ich ihm damit doch ein zinsloses Darlehen und nicht er mir?!

    Der Vermieter zahlt im Regefall wenn er nicht die Öltankfüllung vorstreckt auch monatliche Abschläge z.B. für Gas oder Strom. Dass zum Jahresende in einem Betrag nachträglich gezahlt wird habe ich noch nicht erlebt. Die Versorger nehmen´s gerne immer im Voraus.

    Die Aufstockung der Nebenkostenvorauszahlung ist rechtens und nicht zu beanstanden. Sie wäre nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Summe unbegründet erheblich über dem Vorjahresverbrauch liegt.

    zum Thema Temperatur. Die Wohnung wie beschrieben ist heiztechnisch problematisch. War sie aber bereits beim Einzug.
    Für hohe Decken und schöne Aussicht muß man auch Nachteile in Kauf nehmen. Wärmer anziehen, die Kälte geht auch mal wieder vorbei.

    Zitat

    Doch, sie zeigt mir, wo Kältebrücken vorhanden sind und evtl. die Isolierung nicht ausreicht, oder doch nicht?

    jepp und dass können Sie sich dann an die Wand hängen und anschauen. Mehr ist da nicht zu machen oder glauben Sie den Vermieter zu einer energetischen Sanierung zwingen zu können? bzw. damit kurzfristig etwas zu erreichen?

    Meine Empfehlung, überbrücken sie die sibirischen Temperaturen mit zusätzlichen Heizradiatoren wenn ihnen die Temperaturen nicht ausreichen. Ja kostet Geld. Langfristig bleibt dann noch der Umzug in eine besser zu heizende Wohnung.

    Ich glaube (nicht wissen) ja auch ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, vergleichbar z.B. Garagenvermietung. Eventuell ist aber auch entscheidend ob z.B. das gesamte Gebäude also der Stall gemietet wurde oder ob das Unterstellen der Pferde als Dienstleistung vereinbart wurde, also quasi noch mehr Pferde dort untergebracht sind.

    Mit dem eingefrorenen Wasser ist natürlich bei der Witterung jetzt nicht unbedingt ein Mangel der zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dass der Stall nicht geheizt ist, war wahrscheinlich bereits bei Anmietung bekannt.

    Dies ist nur meine Meinung und ohne Gewähr.

    Hier was zu dem Thema bei Google

    http://www.wengersky.de/Texte/Pferderecht_Einstallvertrag.htm

    Jau wie vermutet gleiche Kündigungsfrist § 573c warum hier auf & 565 bezogen wird, kann ich nicht nachvollziehen. Also zum 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats. 3 Monate.

    Da war jemand abwesend und die Leitungen frieren ein.

    Wir hatten so einen Fall auch schonmal, da hat der Gutachter gemeint man könne feststellen ob die Heizung an war oder nicht. Die einen Mieter waren über Weihnachten und Sylvester weg und hatten die Heizung aus. Der andere Mieter hatte die Heizung zwar an, war auch weg, aber die Heizung fiel aus. -15 C und 5000 Euro Schaden.
    Habe mich aber nicht näher damit beschäftigt wie man dies feststellt, da die Versicherung den Schaden übernommen hat.

    An ihrer Stelle würde ich mich da weniger mit Mietminderung beschäftigen sondern mit dem Thema Schadensersatzansprüche. Geiz ist halt nicht immer geil.

    Ich will ja nichts unterstellen und es ist ja auch wirklich schweinekalt, aber Heizungen werden gerne ausgemacht um Geld zu sparen wenn man länger abwesend ist. Die Konsequenzen können teuer werden.

    Ansonsten empfehle ich einen Anwalt, denn Mietminderungsexperimente gehen schnell ins Auge.

    Hätten die Handwerker aber machen müssen. Die Kosten sind nicht durch die Mieter zu begleichen. Hier nachhaken beim Vermieter wie die Erhöhung zu erklären ist und wenn er keine plausible Erklärung hat oder gar zugibt dass es durch die Arbeiten erhöht wurde, der Abrechnung schriftlich widersprechen und nur den Vorjahresbetrag für die strittigen Posten bezahlen.

    Sorry aber zu solchem Verhalten sollte man nicht noch Tipps geben wie man am besten den Vermieter schädigt.

    Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Da kein schriftlicher Vertrag besteht ändert hier nichts daran
    2 Monatsmieten Rückstand -> fristlose Kündigung

    und ja es gibt ein sogenanntes Vermieterpfandrecht.

    mehr sage ich dazu jetzt nicht

    Das Treppenhaus gehört nicht zur Wohnung. Es ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt hier ein Lager zu errichten oder Schränke und schon gar keine Wäscheständer aufzustellen.
    Den Lallern vom Mieterbund würde ich mal empfehlen an einer Brandschau teilzunehmen. Die werden dir was erzählen wegen Blumentöpfe im Treppenhaus sind ok.
    Aber einfach mal logisch denken, wenns brennt und dunkel ist weil z.B. der Strom ausgefallen ist und du musst durchs Treppenhaus fliehen, dann möchte man nicht über die noch so schön anzusehenden Blumentöpfe oder Schuhschränke stolpern.

    Ums kurz zu machen. Ich bin der Meinung es ist grundsätzlich NICHT erlaubt. Und dass ist eigentlich auch die einheilige Meinung hier.
    Ich dachte dass wolltest Du hören oder ist es dein Wäscheständer.

    Ahso und wenn du als Vermieter / Verwalter nichts dagegen unternommen hast, kannst du wenn was passiert sogar in Haftung genommen werden.

    Versuchen kann man´s ja, ist nur schwierig nachzuweisen, dass der Mieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.
    Wenn es dazu was schriftliches gibt hätte man eventuell noch chancen.
    Nur telefoniert und "normales Einschreiben" kam zurück wird da nicht weiterhelfen.
    Also entweder totstellen und hoffen die Sache geht über die 3 Jahre oder versuchen zu blöffen...

    Mal mit dem Vermieter oder Anwalt gesprochen ob eine Einigung möglich ist, denn wenn es wirklich nur um 4,55 Euro pro Monat geht.

    Naja die Klage reicht er ein weil du bisher nicht dem unbestrittenen Teil zugestimmt hast. Muss er wohl, da sich sonst der Termin zu der die Erhöhung wirksam wird ggf. hinausschiebt.

    Ich würde in der Situation mit dem Vermieter oder Anwalt sprechen und einen Vergleich anstreben. z.B. du stimmst dem zu was du ausgerechnet hast und wofür eine Teilzustimmung vorgeschlagen wird und er verzichtet halt auf die 5 Euro pro Monat und zieht die Klage zurück. Dass ist denke ich das Beste was du da noch rausholen kannst. Ansonsten wirds ggf. teuer. Ob deine Argumentation vor Gericht durchgeht ist schwer zu sagen.

    dass aber nur meine Meinung

    grundsätzlich ist in solchen Sachen ein Anwalt oder Mieterverein zu empfehlen. Ggf. wäre dies besser auch schon früher geschehen.

    Ich bin da anderer Meinung als D-D-I

    die neue Miete ist unabhängig von der alten Miete da es keine Mieterhöhung darstellt sondern einen neuen Vertrag den die Vertragspartner ja frei aushandeln.

    Einzige Einschränkung imho die 20 % über Vergleichsmiete unter bestimmten Umständen.