Beiträge von Vermieter

    Für die "alten" Heizkostenverteiler sind im Regelfall auch Kosten angefallen. Du mietest ja nicht die Verteiler selbst sondern der Vermieter.
    Die Kosten dafür kann er aber auf die Mieter umlegen. So stehts im Gesetz.
    Dafür liegen Kosten und Risiko für Installation, Kauf und die Wartung sowie ggf. Austausch bei Defekt beim anbietenden Unternehmen.

    Für den Vermieter von Vorteil. Für den Mieter teurer als die alten Geräte, sicher. Aber dafür auch komfortabler. Fortschritt und so.

    Die alten Röhrchenzähler sind sowieso bald nicht mehr zugelassen. Daher ist ein Austausch durchaus sinnvoll.

    Dann einfach mal an den anderen Vermieter wenden, meist kennen sich die Eigentümer untereinander bzw. können z.B. über die WEG Verwaltung einen Kontakt herstellen.

    Wenn alle Stricke reissen, kann über das Grundbuchamt der Eigentümer der Wohnung zumindest namentlich ermittelt werden.

    Vielleicht mal Nachbarn fragen wie der Vermieter zu erreichen ist. Die sollten ja den Vertrag ggf. noch zur Hand haben.

    Ansonsten von mietrechtlicher Seite .. wenn der Vertrag auf beide Parteien läuft müssen auch beide kündigen.

    ... wenn sie nicht im Mietvertrag steht, also nicht Vertragspartner ist ... ausziehen ... dann kann sie eh nicht viel machen. Steht nur sie im Mietvertrag, was eher unwahrscheinlich ist hat er keine Rechte.
    Fairerweise sollte man ihm unter Zeugen "seine" Sachen übergeben und ein schönes Restleben wünschen.

    Wenn er Krawall schlägt Polizei rufen. Das ganze amtlich machen.
    Hilft manchmal.

    Wer zahlt die Miete?

    Ansonsten hat es wenig mit Mietrecht zu tun.

    Also wenn die Bäume immernoch im Dach liegen weil sich nie wirklich jemand darum gekümmert hat ist es sicherlich ein Bauschaden.

    Mal ehrlich was möchte man mit einem solchen Posting erreichen.
    Sollen wir Glaskugel lesen? Mietminderung abchecken?

    Die Ursache muss behoben werden. Ist dies nicht möglich ausziehen.

    Aber Ausziehen scheint ja keine Option zu sein.

    Schimmel ist scheisse, kann viele Ursachen haben. Meist sind sich nicht mal Fachleute einig, da hilft dann eine Ferndiagnose nicht wirklich. Obwohl. Es liegt an der hohen Luftfeuchtigkeit, da bin ich mir recht sicher. :)

    Und ja es gibt auch Schimmel durch z.B. Wasseraus oder -eintritt an falscher Stelle. Gerade aktuell nen Fall. Haufen Arbeit mit Trocknen und Küche raus usw. der Mieter ist netterweise kooperativ und hat erstmal die Miete erlassen bekommen zu 100% bis dass erledigt ist. Vom Vermieter aus.

    Gruwo

    da gebe ich Dir recht, dann würde ich aber als Verwalter nicht argumentieren, dass der Hausmeiserservice sich nicht an die Vorgaben gehalten hat und dadurch "unnötige" Kosten entstanden sind.

    Anders sieht der Fall aus wenn aufgrund Mieterbeschwerden oder in Augenscheinnahme durch die Verwaltung aufgefallen ist, dass die 14 tägige Reinigung nicht ausreicht und daher der Turnus geändert wird. Dann spricht natürlich nur schwer was dagegen.

    Sollte einem guten Verwalter auffallen, die Rechnungen des Hausmeisterservice kommen im Regelfall ja monatlich.

    Als Verwalter würde der Hausmeisterservice für nicht beauftragte Arbeiten von mir kein Geld bekommen bzw. zumindest nicht den vollen Betrag.

    Ich würde mit Hinweis auf den Wirtschaftlichkeits-Grundsatz den durch die Doppelausführung entstanden Betrag in Abzug bringen. Aber dies ist nur eine Laienmeinung. Um rechtlich sicherzugehen empfehle ich Arzt oder Apotheker .. ach ne Anwalt oder Mieterverein.

    Nebenkosten Heizkosten Mietwohnung Abrechnung ? Mieterverein zu Hamburg

    Huhu,

    die Bruttomiete ist weiterhin fällig, einfach ohne Absprache die Nebenkosten zu reduzieren ist nicht erlaubt. Es fallen ja auch verbrauchsunabhängige Kosten an. Nach Abrechnung werden die ggf. zuviel bezahlten Beträge ja auch wieder erstattet. Die Bezeichnung Kaltmiete ist natürlich in dem Fall falsch, der Nebenkostenanteil muss bei der Abrechnung berücksichtigt und zuviel bezahltes ggf. erstattet werden.
    Als Vermieter kann man hier natürlich entgegenkommen, aber rein rechtlich ist man weiterhin zur vollen Mietzahlung verpflichtet.

    Wenn das Mietverhältnis zum 30.9. beendet wurde, ist die weitere Mietforderung natürlich nicht rechtens. Inwiefern das Schreiben von P hier rechtsverbindlich ist, kann Dir aber nur ein Anwalt sagen.
    P könnte sich ja auch ggf. auf Irrtum berufen.

    Wenn auf eine Mietzahlung bestanden wird, würde ich mir den Schlüssel wiederholen. Du hast dann noch das Recht die Wohnung zu nutzen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Auch würde ich prüfen ob die Wohnung nicht schon wieder vor Ablauf z.B. 1.11. vermietet wurde denn auch dann darf er von Euch keine Miete mehr verlangen, ggf. reichen dafür auch schon größere Arbeiten die in der Wohnung durchgeführt werden. Oder der neue Mieter "renoviert" vorher schon.

    Dass mit dem Nachmieter ist schwer zu beweisen. Der VM ist auch nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren und wenn ihr 100 bringt.
    Hier hättet ihr euch erst schriftlich direkt den Auflösungsvertrag geben lassen müssen.

    Zum Thema Verwalter. Makler sollten makeln und Verwalter verwalten.
    Da könnte es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten, vorallem wenn ihr die Courtage zurückfordern möchtet.

    Zum Thema Courtage zurückfordern.
    Ist der Verwalter nur WEG Verwalter darf er er diese verlangen.
    Dann darf er aber nicht Euch gegenüber in Vertretung des Eigentümers auftreten, was ein solches Schreiben zum Thema Kaution eindeutig darstellt oder einfacher .. wen hättet ihr angerufen wenn ein Defekt in der Wohnung auftritt .. z.B. der Wasserhahn tropft ... dann ist er auch Sondereigentumsverwalter, dass geht, aber dann darf er keine Courtage verlangen. Knackpunkt wäre hier ggf. noch wann die Tätigkeit als Sondereigentumsverwalter aufgenommen wurde oder ob ggf. die Verwaltung auf die Ehefrau läuft, gibt da so Tricks, aber wie gesagt für den Fall zum Anwalt sonst geht sowas schnell in die Hose.

    Der Unterschied zwischen A und B kommt durch die Aufteilung

    1. Halbjahr

    1/2 Summe 600 Euro 1/2 Jahr 2 Personen gesamt = 300 Euro jeder

    2. Halbjahr

    1/2 Summe 600 Euro 1/2 Jahr 3 Personen gesamt = 200 Euro jeder

    300 + 200 = 500
    200 + 200 = 400
    300 = 300

    Halte ich aber nicht wirklich für korrekt wenn es keine Abrechnung zum Halbjahr gibt.

    Welche der beiden Berechnungen konform sind bin ich aber überfragt.
    Ich tendiere zu Variante A.

    Meine Meinung:

    Bei 4 Jahres Kündigungsausschluss ist die Kündigung zum Ende der 4 Jahre vorgesehen, nicht 3 Monate nach den 4 Jahren und dass nach Vertragsabschluss nicht nach Einzug in die Wohnung.

    [url=http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,8185928,00.html]Kündigungsausschluss im Mietvertrag begrenzt - ZDF.de[/url]

    Da dies aber begründet wird, dass sonst die 4 Jahre Begrenzung überschritten wäre, kann man es glaube ich nicht direkt übertragen und es ist hier auf Staffelmietverträge beschränkt.

    Andererseits ist im normalen Vertragsrecht ja auch die Kündigung zum Ende einer Jahresbindung vorgesehen.

    Habe da nichts verbindliches zu gefunden, aber versuchen kann man es ja. Mal sehen was der Vermieter dazu sagt.

    Was hat denn der Gutachter genau gesagt?

    Mein Tipp: Informieren wie richtiges Lüften funktioniert. Dann klappts auch ohne Schimmel. Sollten Sie zu den 5% gehören bei denen der Schimmel durch Baumängel oder einen Wasserschaden entstehen nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Eben...: Und deshalb macht man auch einen sog. Eichtausch und legt die Kosten auf die Nutzer um.
    Nächstes Prob wäre die Aufteilung der Kosten, diese verteilen wir dann auf mehrere Jahre.
    Übernächstes Prob wäre dann, die Warmgeräte (WWZ, WMZ) auf fünf Jahre, Kaltgeräte (KWZ) auf sechs Jahre aufzuteilen.
    Überübernächstes Prob wäre dann, besser in's Vermieter-Forum zu wechseln... ;)

    Nur weil es gemacht wird, ist es ja noch nicht wirklich rechtens. Ich konnte leider kein BGH Urteil zu dem Thema lokalisieren. Die Infos von den Firmen sind natürlich mit Vorsicht zu geniessen, die wollen ja die Zähler vermieten.
    Mir wurde auf einer Fortbildung zum Thema Nebenkostenabrechnung dieses Jahr noch die alte Version erzählt. Zähler mieten -> umlegen / Zähler austauschen lassen -> Pech gehabt. Wäre dann höchstens interessant für Dein Mieter....^^