Hallo Kolinum,
genau das habe ich auch gelesen.
Doch wie seiht es nun mit dem Sammelkonto aus?
Der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) verlangt, dass die Mieter die Kautionszahlungen auf ein Sammel-Kautionskonto auf Guthabenbasis mit ein paar Zinsen einzahlt.
Dort wird schön zinsabgeschlagt - und jetzt?
Die Wohnungsgesellschaft hat da mit Sicherheit keinen Freisteller drauf (wie auch), der Mieter, also ich mit Sicherheit auch nicht (wie auch).
Und nun ?
Aus Sicht der Wohnungsgesellschaft mit sagen wir 8.000 Wohnungen und demzufolge einem Kautionssammelkonto von mal niedrig geschätzt 4 Mio EUR (8.000 * 500 Kaution pro Wohnung) sieht das ganz anders aus, da fängt das Problem schon damit an, wie man das verbucht.
Mal so zum Auf-der-Zunge-zergehen-lassen:
4 Mio zu 1,5% macht 60.000 Zinsgutschrift pro Jahr.
Die stehen rechtlich - keine Frage - den einzelnen Wohnungsmietern zu, werden aber mit Zinsabschlag von 25% (Soli lasse ich mal weg), also nur in Höhe von 45.000 auf das Konto der Gesellschaft gezahlt, weil naturgemäß kein Freisteller besteht.
Die 15.000 fehlen nun aber bei der "Abrechnung" gegenüber den Mietern.
Im laufenden Betrieb wirkt sich das fast nicht aus, weil ja pro Jahr nur (Beispiel) 100 Kautionen aus- und eingezahlt werden.
So wird in Praxis einfach der Zinssatz "gesenkt", also bei den Mietern mit 1,125% (1,5% - 25%) Guthabenzinsen gerechnet, aber das ist anundfürisch nicht korrekt, wenn die Bank nunmal 1,5% zahlt.
Würden aber fiktiv alle 8.000 Mieter auf einmal kündigen, würde das Geld fehlen.
Muss die Gesellschaft eine Rückstellung buchen?
Wie kommt man dann an das / sein fehlendes Geld?
Viele Grüße