Erstmal Danke!
Jedoch möchte ich es eigentlich gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen. Ich möchte nur den Betrag zurückfordern, den ich unter Vorbehalt gezahlt habe, da sich ja der Vermieter nicht zu der Sache äußert... (in Brief habe ich auch geschrieben, dass der Vermieter mit ggf. relevante Dokumente vorweisen möchte)
Ich frage deshalb, da man als Mieter binnen 12 Monaten Widersprüche geltend machen muss... in welcher Frist muss der Vermieter denn dann antworten bzw. wenn er nicht in eimen bestimmten Zeitrahmen handelt, wann darf ich dann die Zahlung zurückfordern...
danke nochmal