Beiträge von angel82

    Erstmal Danke!

    Jedoch möchte ich es eigentlich gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen. Ich möchte nur den Betrag zurückfordern, den ich unter Vorbehalt gezahlt habe, da sich ja der Vermieter nicht zu der Sache äußert... (in Brief habe ich auch geschrieben, dass der Vermieter mit ggf. relevante Dokumente vorweisen möchte)

    Ich frage deshalb, da man als Mieter binnen 12 Monaten Widersprüche geltend machen muss... in welcher Frist muss der Vermieter denn dann antworten bzw. wenn er nicht in eimen bestimmten Zeitrahmen handelt, wann darf ich dann die Zahlung zurückfordern...

    danke nochmal

    Hallo,

    ich habe meinen Vermieter vor knapp einem Jahr einen Widerspruch zu meiner BK-Nachzahlung geschickt (mit Einwurf-Einschreiben, Bestätigung habe ich).

    Die Abrechnung war nicht "per se" falsch, jedoch waren einzelne Kosten 40% höher als in den Vorjahren / einige Positionen zum Vorjahr waren geändert/anders aufgeteilt worden.

    Ich bat um Erklärung/Gründe der gestiegenen Kosten und der undurchsichtigen Zusammensetzung.

    Habe mir im Widerspruch die Rückforderung der geleisteten Nachzahlung vorbehalten und auch bei der Überweisung "unter vorbhalt" angegeben.

    Der Vermieter hat sich bis heute nicht gemeldet... Welche Möglichkeiten habe ich nun, kann ich den Betrag zurückfordern, wenn ja wann, auf was/ welche Fristen muss ich achten?!

    Danke!
    LG Angela

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