Beiträge von heinz44

    Hallo Forensies,

    seit meiner letzten Heizkostenabrechnung frage ich mich: was soll aus uns (Mieter) werden? (ist etwas länger geworden)

    Zur Sache. Meine letzte Heizkostenabrechnugn der Prelios Immobilienmanagement GmbH war (wie für viele Andere sicher auch) ein Schock.

    Arbeitspreissteigerung gegenüber dem Vorjahr: 57%
    Grundpreissteigerung gegenüber dem Vorjahr: 19%

    Der Arbeitspreis ist - wenn ich das richtig interpretiere - der Preis für Gaslieferungen,aber nicht der des Gaslieferanten, sondern der den der Wärmelieferant berechnet.

    Der Grundpreis müsste dann alle anderen Kosten des Wärmelieferanten (mit ausnahme der Leistungen Dritter, die in weiteren Abrechnungspositionen (Wasser, Elektro, Leasing..) auftauchen) inclusive eines Gewinns enthalten.

    Auf meine Anfrage, mir die Kosten darzustellen, erhielt ich lapidar die Antwort:
    "Wir weisen darauf hin, dass wir eine Aufschlüsselung von Grund- und Arbeitspreis im Sinne einer Darlegung der Berechnung dieser Preise nicht vornehmen können, da wir damit unsere Kalkulation offenlegen müssten."Dann folgt Verweis auf ein LSG-Urteil (Düsseldorf) v. 1987

    D. H. im Klartext: Derjenige, der die Leistung bezahlt - nämlich der Mieter - hat keinen Einfluss/keine Kontrolle über die Kosten. Man kann soviel von ihm fordern, wie man möchte.
    Das kann doch nicht sein.

    Meine Frage: Ist die Aussage des Wärmelieferanten so wie oben ziteirt hinzunehmen, oder kann man die Offenlegung der Kostenbestandteile v. Grund- u. Arbeitspreis verlangen?
    Gibt es dazu neuere Gerichtsurteile?