Beiträge von melle

    Da ich mich im Mietrecht nunmal gar nicht auskenne, wollte ich wissen, da Sie keinen Mietvertrag mit der Annington abgeschlossen hat müßte ja die gesetzliche Vorgabe greifen. Wohnung muß besenrein, sauber und Bohrlöcher zugespachtelt sein.
    Normale Gebrauchsspuren halt. Nichts kaputt oder so.

    Klar ist mir auch wenn ich als Mieter Wände lila streiche das ich die Wohnung so nicht übergeben kann.

    Normale Tapeten ( keine Raufaser ) und Teppich drin ( ältere Leute Style halt)

    §5 Mietdauer

    Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    Es kann nur nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen gekündigt werden.

    Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) i.d.F. vom Nov. 1977
    sind Bestandteil dieses Vertrags.

    Der Mieter hat ausserdem nach Maßgabe der Allgemeinen vertragsbestimmungen und der Hausordnung:
    a) die Schönheitsreparaturen auszuführen (Nr.5 Abs.2 AVB)
    b) die Bagatellschäden zu beseitigen (Nr. 5 Abs.5 AVB)

    Nur fehlen beim Mietvertrag die Allgemeinen Vertragsbestimmungen von 1977.

    Die Baugenossenschaft der Bahn gibt es nicht mehr und leider auch keine Nachfolgerfirma.

    Ich hatte bereits geschrieben das Sie einen Altmietvertrag hat und keinen der Annington. Hätte ich einen der Annigton würde es drinstehen aber so. Im Mietvertrag steht nur das die Schönheitreparaturen lt gesetzl. Vorgaben erledigt werden müssen. Ich hatte gehofft das ich in diesem Forum eine kompetente Antwort bekomme.
    Habe mich leider getäuscht schade drum.

    Hallo, ich habe eine Frage zur Wohnungsübergabe nach Beendigung des Mietverhältnisses.

    Vorneweg möcht ich euch die Momentane Lage kurz schildern.

    Meine Schwiegermutter ist 77 und nicht mehr in der Lage alleine in Ihrer WHG zu bleiben. Pflegestufe 1 ( Mann im Juni verstorben)Sie hat uns als ihre Angehörigen gebeten Ihr hier bei uns im betreuten Wohnung eine Whg zu suchen ( wir wohnen 300 km von Ihr weg). Soweit so gut, hat alles geklappt und wir holen sie Ende des Monats. Wir hatten die Annington gebeten das meine Schwiegermutter mit 1 Monatsfrist kündigen darf. Dies wurde dann verweigert, dies währe bei der Annington nur möglich wenn wir denen eine Taschengeld bescheinigung vom Sozialamt vorlegen würden. Wörtlich hat mir eine Mitarbeiterin der Annington gesagt. " Es interessiert Sie einen Dreck was Pflegestufe 1 für einen Menschen bedeutet, solange Sie die Miete noch selber zahlt besteht die Annington auf die gesetzl. Kündigungsfrist ( Zahlung).

    Also haben wir uns auch damit abgefunden.
    Jetzt war aber am Freitag den 11.11 einer von der Annington bei Ihr in der Whg und hat eine Vorabnahme gemacht.
    Schriftlich hat er festgehalten das meine Schwiegerm. die Tapeten und Teppiche entfernen muß. :eek:
    Meine Schwiedermutter hat aber noch einen Altvertrag vom 1985 mit der Bahn, somit kein Vertrag der Annington unterschrieben. Die haben die Häuser erst nach 2000 gekauft.
    Meine Angst ist jetzt das dadurch das der Vogel von der Annington Sie dieses Vorabnahmeprotokoll hat unterschreiben lassen, Sie sich irgendwie verpflichtet hat. Als wir Gestern da waren war Sie total aufgelöst und fertig ich weiß halt nicht ob er Sie unter Druck gesetzt hat.
    Meine Frage, Was müssen Wir definitiv an Arbeit an der Wohnung leisten damit Wir die Whg ordnungsgemäß übergeben.

    Das man eine Whg Besenrein übergibt ist mir schon klar, ich habe allerdings noch nie gehört das man bei Auszug Tapeten und Teppiche entfernen muß, praktisch im Rohbauzustand.