Beiträge von Bocki

    Ich bedanke mich für die Antworten..
    Wie gesagt ist zur Zeit eine heikle Geschichte und die Vermieterin hatte jederzeit die Möglickeit die Anpflanzungen und den Bau eines Spielhauses festzustellen.
    Sie ist in der Regel 1 mal in der Woche da ....
    Nun soll das alles, nach 2 Jahren wieder zurückgebaut werden weil es nach Ihrer Meinung nicht abgesprochen war.
    Leider haben wir es damals nun mündlich vereinbart und nicht gesondert im Mietvertrag verangert...
    Jedoch kann alles zurückgebaut werden (bei evtl. Auszug)und werde mal den Kampf antretten.

    Hallo Zusammen,
    habe eine Problem mit der Gartennutzung.
    Ich habe im Mietvetrag die Klausel:
    ..."Die Gartennutzung ist nicht Bestandteil des Mietvertrages, jedoch die Nutzung des Gartens verpflichtet zur Pflege, die Entnahme des Obstes nur nach Absprache mit dem Vermieter"...

    Nun habe ich in den letzten 2 Jahren das Fallobst und das Laub entsorgt. Da wir uns wegen eines Mieterhöhungsverlangen mit dem Vermieter im Streit befinden sehe ich das jedoch nicht mehr ein, da der Vermieter aus meiner Sicht, indirekt eigenbedarf an seinen Bäumen anmeldet daher fege ich das Laub nur noch zu Haufen zusammen um meiner Pflicht der Gartenpflege (sprich der Rasenfläche nachzukommen.

    Es ist zu erwähnen, das ich 80% der Rasenfläche erneuert habe, da sich der Rasen in einem sehr schlechten und ungepflegten Zustand befunden hat.

    Hier sehe ich einen Mangel in der nicht klar dargestellten Gartenpflege und bin der Meinung, dies geht zu lasten des Vermieters und ich bin nicht verpflichtet, das Laub bzw. das Fallobst zu entsorgen. Zumal ich es nach Mietvertrag nicht einmal entnehmen darf.
    Wie seht Ihr das?