Beiträge von oberhausen1

    Hallo zusammen,
    seit Juli finden bei uns am Gebäude Bauarbeiten statt (Neubau/Anbau/Kellerausbau/Dachausbau/etc.) statt.
    Ich habe mehrmals mit dem Vermieter bezüglich einer Mietminderung gesprochen, immer hat dieser sich geweigert.
    Im November habe ich dem Vermieter einen Brief geschrieben und eine Frist gesetzt, mit der Forderung, für die Monate November und Dezember die Miete zu senken. Einige Wochen später erhielt ich eine Mietminderung für die beiden Monate (das hatte ich auch in meinem Schreiben gefordert). Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich eine Mietminderung für die Monate Juli, August, September und Oktober erhalten kann. In diesen Monaten habe ich den Vermieter ebenfalls auf die Mängel angesprochen. Der ist aber nie drauf eingegangen.

    Ist es möglich für diese Monate eine Minderung zu erhalten?

    LG

    Hallo,
    es geht um folgendes und ich würde mich über eure Hilfe freuen.
    Ich habe meine aktuelle Wohnung gekündigt und werde am 01.03.2013 ausziehen. In 1-2 Wochen wird der Vermieter kommen und sich die Wohnung anschauen.

    Meine Frage lautet:
    Als ich eingezogen bin, wurde kein Übergabeprotokoll gemacht. Sprich es gibt nix schriftliches.

    Die Wohnung war in einem schlechten Zustand und viele Freunde und Bekannte haben mitgeholfen damals. Diese können auch alles bezeugen!

    Der Vermieter möchte nun, dass ich die Wohnung renoviere komplett.
    Muss ich das machen?
    Im Mietvertrag heißt es,"die Wohnung muss in einem bewohnbarem Zustand sein"?
    Heißt bewohnbar renoviert?

    Vielen Dank für eure Hilfe vorab:)

    Hallo,
    ich lebe seit 5 Jahren in einer Mietwohnung.
    Ab dem 01.03.2013 bekomme ich einen neuen Vermieter, weil der alte Vermieter das Haus verkauft hat.

    1. Der neue Vermieter hat bereits angedeutet,dass die Kaltmiete erhöht werden soll, da die Miete unterhalb des Mietspiegels liegt! Ist das erlaubt?

    2. Der neue Vermieter will die Nebenkosten ebenfalls erhöhen, da angeblich einige Kosten nicht umgelegt waren und ich all die Jahre weniger Nebenkosten bezahlt habe. Darf er die Nebenkosten erhöhen?

    3. Der neue Vermieter will, dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreibe. Muss ich?


    Ich würde mich über Antworten freuen.
    Danke

    Hallo,
    es gab jetzt eine unerwartete Wendung.
    Ich habe ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass die Sat-Schüssel im Jahre 2005 angebracht worden ist unter der alten Eigentümerin noch. Das Haus wurde im Jahr 2006 von dem neuen Eigentümer gekauft, der uns jetzt diese Probleme macht.

    Ich habe von der alten Eigentümerin und einer Nachbarin, die seit 1966 im Haus wohnt, eine schriftliche Aussage, wo drinn steht, dass die Sat-Schüssel noch aus der Zeit der alten Eigentümering stammt und ausdrücklich nicht von uns.

    Ist damit die Sache geklärt oder kann nun der Vermieter behaupten, dass durch unsere Weiternutzung, Schäden entstanden sind?

    Vielen Dank

    Hallo, danke für eure Beiträge.
    Wirklich sehr hilfreich:)

    Das Abbauen an sich ist nicht das Problem, aber der Vermieter besteht auf die Kostenübernahme durch uns.

    Jetzt nur theoretisch: Wieso sollen wir die Sat-Schüssel abbauen? Es ist nicht unser Eigentum und dran gemacht haben wir die auch nicht. Die war ja schon vorhanden.

    Wie sieht es denn rechtlich aus? Hat jemand vlt. eine Ahnung.
    Ist der Vermieter nicht verpflichtet nachzuweisen, wer die Schüssel angebracht hat?
    Danke

    Hallo, danke dir für die schnelle Hilfe.
    Also Alternativen gibt es.

    Aber die Absprache erfolgte alles mündlich damals.
    DIe Sat-Anlage wurde von den Vormietern angebracht, mit den wissen der Hausverwaltung.

    Wir wären auch bereit, diese zu entfernen, aber nicht bereit, die Kosten für eventuelle Dachschäden zu übernehmen, da nicht wir die Sat-Schüssel angebracht haben.

    Und genau das will die Hausverwaltung, dass wir die Kosten übernehmen.

    Hallo,
    also es geht um folgendes Problem.
    Im Jahr 2007 sind wir in diese Mietwohnung eingezogen.
    Eine Satellitenantenne war auf dem Dach bereits vorhanden und wurde von unseren Vormietern genutzt.

    Nach dem wir die Mietwohnung im Jahr 2007 übernommen haben, haben wir die Satellitenantenne ebenfalls benutzt.

    Letzte Woche haben wir dann von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, in dem uns eine Frist bis Ende des Monats gesetzt wird, die Sat-Antenne zu entfernen und dass wir die Kosten für eventuelle Dachschäden zu tragen haben.

    Aber die Sat-Antenne wurde nicht von uns angebracht. Ich habe dies der Hausverwaltung mitgeteilt, aber diese schenkt uns keinen Glauben. Ihrer Meinung nach hat der Vermieter eine Anbringung nie zugestimmt.

    Was soll ich jetzt tun?

    Die Sat-Schüssel war bereits angebracht und wir haben die Anlage einfach genutzt, aber mit Zustimmung des Vermieters.
    Plötzlich kann sich dieser an nichts mehr erinnern.

    Ich meine, es muss doch auffallen, wenn jemand eine Sat-Anlage auf dem Dach des Hauses anbringt in 80 Meter Höhe.

    Wie soll ich vorgehen?
    Muss ich die Sat-Anlage abbauen?
    Und die Kosten übernehmen, obwohl es nicht meine ist???
    Wäre euch sehr dankbar

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