Beiträge von Linus2011

    Noch mal, laut ALLEN LBOs git es den Begriff Gebäudeklasse 1 und 2. Bei denen definiert sich der Begriff Aufenthaltsraum anders als bei allen übrigen Gebäudeklassen, bei allen übrigen Gebäudeklassen ist ein Aufenthaltsraum nach Musterbauordnung ab einer lichten Höhe von 2,4 m (ggf. nach bestimmten LBOs auch noch 2,3m) definiert. Die Ausnahmeregelung, dass die Wohnfläche von 0,0 m bis 1,0 m lichter Höhe nicht und von 1,0m bis 2,0 m mit der Hälfte der Raumfläche angerechnet wird gilt nur für Dachgeschosse. Warum so faul, google doch selber....

    Leider stimmt das was Berny bezüglich der Wohnfläche und der hälftigen Anrechnung behauptet nur in Ausnahmefällen ( bei Gebäuden der Klasse 1 und 2 nach LBO und bei Dachgeschossen). Ansonsten gilt ein Raum mit einer lichten Höhe unter 2,4m ( nach Musterbauordnung) nicht als Aufenthaltsraum und wird somit nicht der Wohnfläche zugerechnet.

    "der vetrag ist seperat zur wohnung"
    - Falls Wohnraummietvertrag wären das nur 15m², jedoch müsste Wohnraum mindestens 220(?)cm hoch sein. Unter 2m zählt nur noch hälftig.
    ....woher hast du denn diese weisheit?????

    nee Kolinum, seh ich nicht so, vielleicht war spannungsriss die falsch formulierung, aber wie schon gesagt, TE, zeig es deinerseits nem experten, der kann dir deine frage dann wohl ausführlich und sachlich richtig darstellen.

    für mich schaut es auch nicht so aus, als ob ein Gegenstand gegen die Scheibe geflogen wäre. Zum einen weil nur die eine Scheibe kaputt ist und die 2. Scheibe keinen Schaden zu haben schein, das ist recht ungewöhnlicht. auch die Rissbildung sollte bei einem Schlag eher radial nach aussen gehen. Für mich scheint es so, als ob aus der rechten unteren Ecke eine Art Spannungsbruch entstanden ist, aus welchem Grund auch immer... . Was du machen kannst? Geh deinerseits zu einem Glaser, zeig ihm das Foto und frag nach seiner Meinung, im Zweifelsfall mußt du ja eh die Scheibe reparieren lassen... .

    Was wurde im Mietvertrag bezüglich NK vereinbart? Umlageschlüssel?
    Gib doch mal ein paar genauere Angaben zum Hobbyraum / Haus:
    Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, wie groß?
    Raumhöhe des Hobbyraumes, Größe, Größe der Fensterfläche?
    Danke!

    warum ist dein Vermieter schlampig mit den NK-Abrechnungen?
    So wie es ausschaut ist euer Abrechnungszeitraum 01.08.-31.07. eines jeden Jahres.
    Die NK-abrechnungen sind dir bislang immer fristgerecht zugekommen, nur scheint dein Vermieter einfach schneller geworden zu sein... .
    wenn du Pech hast, könnte die nächste Abrechnung theoretisch also bereits am 01.08.2014 bei dir im Briefkasten liegen... oder auch erst am 31.07.2015.

    also erstmal, wenn der Energieausweis aus dem Jahr 2008 stammt und danach das Dach vollständig gedämmt wurde, stimmen die Werte sicher nicht mehr... .

    Kann es sein, dass die Verbrauchswerte, Heizöl in l, sich auf das ganze Haus beziehen? Und die in Kwh auf die für den EA angerechnete Fläche?
    Der Energieausweis dürfte bei der Nutzung EG als Ladenfläche (Schlecker ist doch erst nach 2008 pleite gegangen???) eigentlich nur für den der Wohnnutzung unterliegenden Gebäudeteil ausgestellt sein.
    Somit wäre der Unterschied in den Verbrauchswerten recht nachvollziehbar

    Flucht- und Rettungswegbreiten ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung. Da ich nicht weiß aus welchen Bundesland du stammst könnten es ggf. auch 1,20m sein.
    Rettungswege dienen dazu, zum einen die Flucht aus dem Gebäude zu gewährleisten, zum anderen auch der Feuerwehr den Weg ins Gebäude zu ermöglichen. Ferner ist ja auch zu überlagen, dass auch für Notarzteinsatz, etc. eine Mindestbreite notwendig wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!