Hallo Andreas,
das hätte ich auch so gedacht. Nun meint meine Hausverwaltung, dass der Plattenwärmetauscher jedes Jahr gewechselt werden müsse und daher unter die Wartung fallen würde. Allerdings kommt mir das mit dem jährlichen Wechsel etwas suspekt vor, daher auch meine Frage.
Beiträge von Linus2011
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fällt dieser unter Wartung oder Reparatur/ Instandhaltung?
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Noch mal, laut ALLEN LBOs git es den Begriff Gebäudeklasse 1 und 2. Bei denen definiert sich der Begriff Aufenthaltsraum anders als bei allen übrigen Gebäudeklassen, bei allen übrigen Gebäudeklassen ist ein Aufenthaltsraum nach Musterbauordnung ab einer lichten Höhe von 2,4 m (ggf. nach bestimmten LBOs auch noch 2,3m) definiert. Die Ausnahmeregelung, dass die Wohnfläche von 0,0 m bis 1,0 m lichter Höhe nicht und von 1,0m bis 2,0 m mit der Hälfte der Raumfläche angerechnet wird gilt nur für Dachgeschosse. Warum so faul, google doch selber....
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Leider stimmt das was Berny bezüglich der Wohnfläche und der hälftigen Anrechnung behauptet nur in Ausnahmefällen ( bei Gebäuden der Klasse 1 und 2 nach LBO und bei Dachgeschossen). Ansonsten gilt ein Raum mit einer lichten Höhe unter 2,4m ( nach Musterbauordnung) nicht als Aufenthaltsraum und wird somit nicht der Wohnfläche zugerechnet.
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schön, dass Sie Ihre Meinung so ausführlich dargelegt haben, ich aber möchte anhand des vorliegenden Schadensbildes nicht ausschließen, dass der Schaden nicht durch direkte mechanische Beschädigung entstanden ist.
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nee Kolinum, seh ich nicht so, vielleicht war spannungsriss die falsch formulierung, aber wie schon gesagt, TE, zeig es deinerseits nem experten, der kann dir deine frage dann wohl ausführlich und sachlich richtig darstellen.
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für mich schaut es auch nicht so aus, als ob ein Gegenstand gegen die Scheibe geflogen wäre. Zum einen weil nur die eine Scheibe kaputt ist und die 2. Scheibe keinen Schaden zu haben schein, das ist recht ungewöhnlicht. auch die Rissbildung sollte bei einem Schlag eher radial nach aussen gehen. Für mich scheint es so, als ob aus der rechten unteren Ecke eine Art Spannungsbruch entstanden ist, aus welchem Grund auch immer... . Was du machen kannst? Geh deinerseits zu einem Glaser, zeig ihm das Foto und frag nach seiner Meinung, im Zweifelsfall mußt du ja eh die Scheibe reparieren lassen... .
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warum ist dein Vermieter schlampig mit den NK-Abrechnungen?
So wie es ausschaut ist euer Abrechnungszeitraum 01.08.-31.07. eines jeden Jahres.
Die NK-abrechnungen sind dir bislang immer fristgerecht zugekommen, nur scheint dein Vermieter einfach schneller geworden zu sein... .
wenn du Pech hast, könnte die nächste Abrechnung theoretisch also bereits am 01.08.2014 bei dir im Briefkasten liegen... oder auch erst am 31.07.2015. -
also erstmal, wenn der Energieausweis aus dem Jahr 2008 stammt und danach das Dach vollständig gedämmt wurde, stimmen die Werte sicher nicht mehr... .
Kann es sein, dass die Verbrauchswerte, Heizöl in l, sich auf das ganze Haus beziehen? Und die in Kwh auf die für den EA angerechnete Fläche?
Der Energieausweis dürfte bei der Nutzung EG als Ladenfläche (Schlecker ist doch erst nach 2008 pleite gegangen???) eigentlich nur für den der Wohnnutzung unterliegenden Gebäudeteil ausgestellt sein.
Somit wäre der Unterschied in den Verbrauchswerten recht nachvollziehbar -
Die Kosten der KKA erklären sich selbst aus §1, Punkt 2.
die Kosten des Betriebes einer hauseigenen
.......... Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
Aufbereitungsstoffe.... eher aus § 1, Punkt 3...
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Hast du den Vermieter gefragt, was die Abkürzung KKA bedeutet? Hier ist niemand mit der ultimativen Glaskugel, die die Übersetzung liefert.
KKA ist eigentlich die gängige Abkürzung für Kleinkläranlage
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Flucht- und Rettungswegbreiten ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung. Da ich nicht weiß aus welchen Bundesland du stammst könnten es ggf. auch 1,20m sein.
Rettungswege dienen dazu, zum einen die Flucht aus dem Gebäude zu gewährleisten, zum anderen auch der Feuerwehr den Weg ins Gebäude zu ermöglichen. Ferner ist ja auch zu überlagen, dass auch für Notarzteinsatz, etc. eine Mindestbreite notwendig wird. -
hab ich jetzt mal so angenommen, sonst würde sich das Problem des TE ja nicht stellen und er könnte einfach den anderen Weg wählen, oder?????
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1,25 m Breite als Rettungsweg freizuhalten
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Nachdem die Wohnungseingangstüre in der Regel nach innen aufgeht, musst du die Wohnung zwangsläufig betreten. Wäre ggf. Hausfriedensbruch...
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Hallo Zidanero,
an deiner Stelle würd ich erst mal überprüfen, ob der Speicher als Aufenthaltsraum, bzw. Wohnraum zugelassen ist ( §34 LBO für B-W).
Wenn nicht, ist es natürlich auch nix mit der Maisonette.... -
Ich denke hier hat der Vermieter Recht. Die Wand gehört zur Außenfassade und wenn der Vermieter der Meinung ist, dass hier die Außenwirkung beeinflusst wird, haben Sie die Kunstwerke zu entfernen.
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Selbstverständlich können Sie eine solche Garage auf ihren Stellplatz stellen.
Voraussetzung Ihr Vermieter gestattet es und es liegt hierfür falls notwendig eine Baugenehmigung vor.