Beiträge von Linus2011

    so wie beim Auto die Fahrtweise a la Gas geben, Gas wegnehmen, etc einen höheren Spritverbrauch nach sich zieht als eine konstante Geschwindigkeit zu halten ist es beim Heizen eben auch. Die Methode Heizung aufdrehen, Heizung zudrehen wird im Durchschnitt mehr Energie verbrauchen als eine durchgehend annähernd gleichbleibende Temperatur. Wichtig dabei ist, dass sich auch die Wände aufgeheizt können, da diese im nachhinein Strahlungswärme abgeben. Da Strahlungswärme als behaglicher empfunden wird als die von den Radiatoren abgegebene, reichen auch geringere durchschn. Raumtemperaturen aus.

    Nein, der Vermieter muss keine Steckdosen nachrüsten. es gibt hinsichtlich der Anzahl Steckdosen in Wohnungen zwar Richtlinien, aber keine Vorschriften. Für dich gilt der vertragsmässige Zustand, so wie du die Wohnung angemietet hast. Vielleicht erstmal das Naheliegenste tun und mit dem Vermieter reden, vllt. kommt er dir ja entgegen und lässt noch ein, zwei Dosen nachrüsten. Ansonsten frag, ob du das veranlassen kannst. Im Vergleich zu einem guten Spiegelschrank mit internen Steckdosen dürfte es auch nicht viel teurer werden.

    so wie schon geschrieben wurde, ist ein Mietvertrag mit ges. Kündigungsfrist von 3 Monaten zustande gekommen. Es steht dem aber nichts im Wege, einen Aufhebungsvertrag mit deinem Vermieter zum 13.Februar zu vereinbaren.
    Wichtig für dich ist aber auch abzuklären, wer jetzt dein Vertragspartner ist, also noch dein alter Vermieter oder ob der Eigentumsübergang mit allen Rechten und Pflichten schon auf den neuen Eigentümer vorgenommen wurde.

    Hallo,

    die von dir genannten Unterlagen sollten zunächst einmal ausreichen. Allerdings kann eine Mietbürgschaft max. bis zu einer Höhe von 3 Nettomonatsmieten übernommen werden. Es kann also sein, dass dein zukünftiger Vermieter darauf besteht, dass die Mutter deiner Freundin mit in den Mietvertrag aufgenommen wird.

    So wie der TE die Situation beschreibt, würde ich eher auf eine mangelhafte Verlegung des Bodens tippen, dafür würde auch der zeitliche Rahmen sprechen, in dem der Schaden aufgetreten ist. Hierfür gibt es zahlreiche Ursachen, z.B. der Boden konnte sich nicht lange genug akklimatisieren, Dehnungsfugen wurden vergessen, zu wenig Randabstand, Fussleisten zu dicht montiert u.ä. Bei Feuchtigkeit quillt der Boden eher an den Fugen auf und hebt sich nicht flächig.
    Sollte der Boden durch eine Fachfirma verlegt worden sein, so ist der Mangel im Zuge der Gewährleistung zu beheben, ohne dass dafür weitere Kosten entstehen

    Bitte den Vermieter schriftlich informieren, ggf. Fotos beilegen und unter Fristsetzung Rückmeldung resp. Behebung des Schadens fordern.

    Die Kondensatbildung ist leider ein ziemlich übliches Problem in den Wintermonaten. Trotz richtigem Heiz-und Lüftungsverhalten auch nicht immer zu vermeiden. Das ist leider auch der modernen dichtschließenden Fenster geschuldet. Im schlimmsten Fall hilft wirklich nur das Kondensat regelmäßig aufzuwischen. Was mir allerdings auffält, ist dass der Rahmen aus unbehandeltem Holz ist und die Feuchtkeit dort richtig schön einziehen kann--> Schimmelbildung. Hier wäre m.M. der Vermieter in der Pflicht, die Rahmen so zu behandeln, dass die Feuchtigkeit nicht mehr eindringen kann (lackieren).

    Mit anderen Worten, dadurch dass deine Vermieterin nun ihr Auto in den Carport stellt, ist vor der Hauseingangstüre kein 1/2m Bewegungsfläche vorhanden? Das ist m.M. nach baurechtlich nicht es zulässig. Die Haustüre gilt als Fluchtweg und hier gibt es recht strenge Auflagen... . Mal unverbindlich bei der örtlichen Feuerwehr erkundigen... .
    Aber so muss der Zugang zum Haus auch für die Fussgänger (also dem "Normalzustand") unter den Mietern recht beengt sein, kannst du dich da nicht mal um Unterstützung in dieser Sache bemühen... .
    Was die Drohung mit der Anzeige betrifft bei Beschädigungen des Autos wäre ich an deiner Stelle auch recht gelassen. Selbst wenn du den Wagen beschädigen würdest, hätte deine Vermieterin immer eine Mitschuld. Es gibt so was wie Schadensminderungspflicht...

    Hallo,
    also die Kombination ungedämmte Aussenwand und neue Fenster ist tatsächlich heikel. Insofern ist richtiges Lüften wichtig.
    Du machst es richtig, die Schlafzimmertüre zu schliessen, um den Luftwechsel mit den anderen Räumen der Wohnung zu unterbinden. Du solltest aber darauf verzichten, das Schlafzimmer heizen. Warme Luft kann wesentlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte Luft. D.h. wenn die warme Luft an die kalte Aussenwand trifft kann sie viel mehr Feuchtigkeit abgeben als ohnehin schon kühlere Luft und soviel heizen, dass die Wand dadurch wärmer wird, kannst du nicht gar nicht:).
    Bei den Isoliertapeten muss man vorsichtig sein. Vorweg, Wunder bewirken die auch nicht. Es gibt einige gut, die aber auch entsprechend teuer sind, aber falsch verarbeitet oder von schlechter Qualität sind diese Tapete eher der Schimmelbildung eher dienlich.

    Hallo Adrienne,

    deine Vermieterin ist nicht verpflichtet sich überhaupt für einen der vorgeschlagenen Nachmieter zu entscheiden.
    Sollte sie sich für die potentiellen Nachmieter entscheiden, die erst im Dezember einziehen können, wirst du bis dahin die Miete zahlen müssen.

    Pfennigfuchser... . Ich sprach von Verbot der Tierhaltung und meinte damit jene Tiere, die nicht unter die Kleintierregelung fallen. Dass ein Tierhaltungsverbot im MV unwirksam ist, welches auch die Haltung von Kleintieren einschliesst, sollte eigentlich bekannt sein. Es steht aber jedem Vermieter zu im MV die Haltung von Tieren ausser Kleintieren zu untersagen. Tut er das nicht, muss er begründen.

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