Hi, dass ist jetzt eine wirklich blöde Situation. Steht nämlich im MV, dass die Tierhaltung der Genehmigung des Vermieters bedarf, heisst es, dass du im Generellen mit der Genehmigung des Vermieters rechnen kannst, sollte der Vermieter die Haltung nicht erlauben, muss er das tatsächlich begründen. Wenn allerdings ein Tier OHNE die Erlaubnis des Vermieters angeschafft worden sein, dann darf dieser ohne Wenn und die Abschaffung des Tieres verlangen. Dann kann man es nur noch auf eine gerichtliche Verhandlung ankommen lassen. Hier urteilen die Gerichte aber völlig unterschiedlich. Ich weiss z.b. aus Bayern, dass hier eine Katzenhaltung in den meisten Fällen genehmigt wird. In anderen Bundesländern kann das aber auch ganz anders ausschauen. Viel Erfolg.
Beiträge von Linus2011
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Nachdem seit November Vorschift ist, dass Dach oder oberste Geschossfläche gedämmt sein muss, ist das Ganze Vermietersache,sollte der Vermieter nichts unternehmen, Bauaufsicht informieren, meist gibt es dann mindestens eine Abmahnung, wenn dann nichts passiert, folgen Bussgelder in fünfstelligem Bereich.
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du hast doch gleich im ersten Antwortpost eine absolut inhaltlich richtige Antwort erhalten. Wenn du diese nicht verstehen und auf deine Situation beziehen kannst, ist das dein Problem. Fakt ist, du hast, um ein paar Euros zu sparen, dich in diese Situation gebracht, die deinem Vermieter nun ermöglicht - berechtigt oder nicht, diese Förderungen gegen dich zu stellen.
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Nun hat sich der Vermieter aber vertraglich verpflichtet die Abrechnung immer zum 30.6. eines Jahres zu erstellen.
wurde denn auch vereinbart, bis zu welchen Datum der Mieter die Abrechnung erhalten muss, oder nur bis zu welchem Zeitpunkt die Abrechnung erstellt werden soll?
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ich kenne keine Bauordnung, die unter 2,20 m geht. aber es wäre vllt. für den TE mal wichtig ab zu klären, nicht, dass am Ende Teile seiner Wohnung eigentlich gar nicht als Wohnraum zugelassen ist, oder?
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Wenn die Räume in ihrer gesamten Größe niedriger sind als 2,20m gelten sie nicht als Aufenthaltsräume, werden also nicht zur Wohnfläche mitgezählt, oder ist das bei Altbauten anders???
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sorry... und einmal hätte der Post auch gereicht
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Hallo,
ohne Abmahnung deswegen geht eine fristlose Kündigung schon mal gar nicht.
Wenn im Mietvertrag Hundehaltung erlaubt ist, kann der neue Vermieter die Haltung nicht einseitig untersagen. Selbst wenn im Mietvertrag die Tierhaltung nicht erlaubt wird, kann man nach 5 Jahren Mietzeit von einer stillschweigenden Duldung seitens des Vermieters ausgehen, auch das kann nicht so einfach geändert werden.
Wenn der Vermieter sich bei der Kündigung auf die Lärmstörung der Hunde beruft, muss er das erst einmal nachweisen und das könnte schwierig werden, wenn du schriftlich hast, dass sich keiner der Mieter durch den Hund gestört fühlt.
Trotzdem würde ich sagen, ab zum Mieterverein oder lass dich von einem fachkundigen anwalt beraten, dann hast du die Sache auch rechtssicher. -
Hallo,
ohne Abmahnung deswegen geht eine fristlose Kündigung schon mal gar nicht.
Wenn im Mietvertrag Hundehaltung erlaubt ist, kann der neue Vermieter die Haltung nicht einseitig untersagen. Selbst wenn im Mietvertrag die Tierhaltung nicht erlaubt wird, kann man nach 5 Jahren Mietzeit von einer stillschweigenden Duldung seitens des Vermieters ausgehen, auch das kann nicht so einfach geändert werden.
Wenn der Vermieter sich bei der Kündigung auf die Lärmstörung der Hunde beruft, muss er das erst einmal nachweisen und das könnte schwierig werden, wenn du schriftlich hast, dass sich keiner der Mieter durch den Hund gestört fühlt.
Trotzdem würde ich sagen, ab zum Mieterverein oder lass dich von einem fachkundigen anwalt beraten, dann hast du die Sache auch rechtssicher. -
vermutlich waren die anderen Mietinteressenten als potentielle Mieter interessanter als du, aus welchem Grund auch immer. Sonst hätten sie auch nicht so schnell die Zusage für die Wohnung erhalten.
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damit hast du recht. Eine Klausel, die generell die Tierhaltung untersagt ist unwirksam, und somit die Haltung auch von Tieren, die nicht unter den Begriff "Kleintier" fallen erlaubt. Somit ist die Katzen ok. Was die Vogelspinne betrifft, gibt es tatsächlich Gerichtsurteile, die trotz erlaubter genereller Tierhaltung die Haltung sog. "gefährliche Tierarten" untersagen.
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wenn ein Raum per LBO nicht als Aufenthaltsraum zugelassen ist (hier geht es auch vorrangig um die Fluchtwege-Gestaltung) aber als solcher genutzt wird, kann dies feuerpolizeilich untersagt werden. Dies wäre der Fall, wenn ein als Hobbyraum definierter Raum eindeutig als Schlafzimmer ausgestaltet wird. Gegen ein Hobbyraum, in dem zufällig eine Schlafcouch steht kann aber wohl kaum jemand was sagen, solange nichts passiert...
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Hallo,
erstmal ist es von deiner HV schon mal ein Entgegenkommen, dass du eine Kopie erhalten hast.
So wie es ausschaut, ist das ein EA aus dem Jahr 2008, somit vermutlich ein verbrauchsorientierter Ausweis, d.h. die Berechnung basiert hauptsächlich darauf, wieviel Energie tatsächlich verbraucht worden ist und sagt wenig über die Qualität des Gebäudes selber aus.
Ob die eingetragenen Werte und die Leerstandszeiten tatsächlich korrekt berücksichtigt sind ist natürlich eine andere Sache. aber da wirdt du wohl auch keine Auskünfte bekommen. -
Kosten für Heizung und Warmwasser dürfen laut Heizkostenverordnung nicht als Pauschale berechnet werden.
Ich glaube hier ist das Kreuzchen vom Vermieter einfach falsch gesetzt worden ( bei Pauschale für Heizkosten statt Betriebskosten) und meiner Meinung nach würde jedes Gericht auch so sehen -
Du schreibst, dass der Bankmensch mit Interessenten vor der Türe stand???
1) Bei Besichtigungen hat der Vermieter dabei zu sein, bzw. gegenüber euch einen Vertreter ( Bank, Makler etc) zu legitimieren. Besichtigungen nur nach Voranmeldung.
2) M.M. nach ist euer Ansprechpartner bezüglich Miete der alte Eigentümer. Der hat euch über den Verkauf zu informieren 0der ihr lasst euch den Eigentumsübergang nachweisen. Was mich nämlich stutzig macht, ist, dass ich es so kenne, dass der Notar ohne schriftlichen Verzicht aufs Vorkaufsrecht durch den Mieter gar nicht beurkunden. -
Nun wurden wir weder mündlich noch schriftlich über dieses Vorhaben in Kenntnis gesetzt bis vor ca.4 Wochen Familie X abends um 20:30 Uhr mit einer Kündigung vor meiner Haustüre steht!Naja,dieser haben wir dann schriftlich widersprochen und uns auf folgenden § gestürzt 577a BGB.
... du verweist ja schon auf §577a BGB, laut § 577 BGB hättet ihr ein Vorkaufsrecht gehabt, von daher hättet ihr ja schon informiert sein müssen? -
danke für die schnelle Antwort Gruwo, das hat mich jetzt aus reinem Eigeninteresse interessiert.
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Würde bedeuten die Diskussion hier ist eh Makulatur, weil noch kein gültiger Mietvertrag geschlossen werden kann?? Oder steh ich auf dem Schlauch??
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nur so interessehalber, kann der zukünftige Eigentümer bereits mit der Grundbuchvormerkung schon gültige Mietverträge abschliessen???
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Das ist doch das was ich meine, also lag ich ja doch im
recht erst mal. Ich werde einfach sehn ob im diesem Jahr
der Heitzungbauer sag ich mal kommt und die Gastherme wartet
oder nicht. Und der Anwalt kostet mich eh fast nicht, nur 10 Euro
und die bezahle ich dann gerne. Danke.der wird sicher kommen, und du wirst sicher zahlen, ob in monatlichen Raten über die NK oder einmalig an den Heizungsbauer... .
Aber das erklärt dir dein Anwalt bestimmt gerne noch einmal:D
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