Beiträge von Linus2011

    Servus,
    also so wie ich es sehe ist im Mietvertrag explizit gesagt, Mieter zahlt an Vermieter. Eine einseitige Änderung seitens des Vermieters ist nicht möglich. Hier ist die Zustimmung des Mieters erforderlich. Solltest du deine Zustimmung nicht geben, bleibt alles beim Alten. Aber deswegen gleich zum Anwalt laufen?????

    Solange kein legitimierter Erbe oder Bevollmächtigter über den Tod hinaus benannt ist und dem Mieter keine Sterbeurkunde des Verstorbenen vorliegt gilt für den Mieter: Miete weiter auf das bekannte Konto des Vermieters überweisen, nicht einbehalten. Kündigung an den Verstorbenen schicken.

    ok, ich korrigiere mich,
    HK sind nicht warm, sondern heiss laut TE. Es natürlich sein, dass Luft im HK ist. m.E. aber unwahrscheinlich. Nach meinen Erfahrungen ist dann aber in der Regel der HK oben (wo man ja in der Regel die Temperatur "testet") deutlich kühler als normal. Dennoch wäre auch Luft im HK ein Punkt sich an den Vermieter zu wenden. Frage war ja auch eher, sofern ich mich erinnere, wie der TE gegenüber Vermieter vorgehen soll.

    ok, wenn das Gebäude im Zeitraum von 1995 - 2000 erstellt worden ist, sollte so etwas normalerweise nicht vorkommen. Heizungen sind warm, dann sind diese auch nicht zu entlüften. Möglichkeit wär noch, dass deine Heizkörper zu klein ausgelegt sind, kann ich mir aber iwie auch nicht denken.
    Mein Tipp wäre jetzt einfach, Fotos machen vom Thermometer in eurer Wohnung, am besten mit Zeugen, der die Angabe bestätigt, Brief an HV mit Fristsetzung max. 14 Tagen diesen Zustand zu beheben, ansonsten Androhung von Mietkürzung ( Prozentsätze findest im Netz oder Rückfrage beim Mieterverein...).
    Viel erfolg...

    Frage:
    so wie ich das verstehe führt der Fluchtweg aus dem Haus durch die Garage ins Freie? Dann ist die Garagentüre vermutlich auch von innen zu öffnen?
    Wenn dieser Fluchtweg tatsächlich als einer der notwendigen Fluchtwegen im Hause ist, darf die Türe in Fluchtrichtung (also von innen nach aussen) nicht verschlossen werden. Wünscht der Vermieter dass die Türe von aussen nicht zu öffnen ist, kann er nicht einfach zuschliessen, wohl aber einen entsprechenden Beschlag einbauen.
    Wenn du hier tatsächlich Bedenken wegen der Fluchtwegsituation hast, nimmst du am besten Kontakt zur örtlichen Feuerwehr auf, die rühren sich ggf. beim Vermieter (so kenn ich das auf alle Fälle).

    oh mann, hab mir gerade die posts vom ratsuchenden durchgelesen,kann mir jemand sagen, die wievielte Wohnung diese jetzt ist seit Anmeldung hier auf dem Forum??? Zweite, dritte, vierte, bin da etwas durcheinander gekommen, allgemein würde ich sagen, mir tut der jetzige Vermieter leid... . Für mich ist die Einstellung vom Ratsuchenden einfach asozial....

    was ich aus dem Mietvertrag rauslesen kann, ist dass tatsächlich kein monatlicher ABSCHLAG auf die Heiz-WW-Kosten verlangt wird (wäre evtl. nachvollziehbar bei einer Öl-Heizung entstehen dem Vermieter ja auch keine monatlichen Kosten???). Aber wie es im Expose steht, Heizkosten sind in den Nebenkosten enthalten. Dann wird der Vermieter vermutlich EINE Jahresabrechnung stellen, und DIE würd ich nicht auf einmal zahlen wollen!!! also guter Tipp, schon mal anfangen zu sparen.....;)

    in meinem Fall spreche ich vom bedarfsorientierten (wir haben dezentrale Heizung und Fenster, Innendämmung:(, etc. wurden von den Eigentümern im Lauf der Zeit indiv. erneuert...). aber gerade beim bedarfsorientierten Ausweis gibts es so viele Möglichkeiten zu "optimieren". Aber du hast Recht, gerade beim Verbrauchsausweis gibts die meisten Fehler...

    Was ist das denn für eine Logik?

    Wenn es zu einem Haus/einer Wohnung keinen Energipass gibt, dann sollte doch der eigene Verstand sagen, dass hier etwas nicht stimmt und der Verbrauch an Energie beängstigend sein wird.

    Dann ist das doch keine Erpressung, sondern ein nett gemeinter Hinweis des Vermieters, von dieser Wohnung Abstand zu nehmen.

    muss nicht unbedingt sein.
    mal vorweg: ich bin Energieberaterin, auch BAFA-registriert, und weiß aus eigener Erfahrung, dass ungefähr 80% aller Energieausweise nicht korrekt sind:mad:.

    Ich habe zwei Wohnungen in einer Wohnanlage mit 5 Häusern für die ich die Energieausweise erstellt habe, d.h. für 3 Häuser, für 2 Häuser, eben auch das Haus, indem meine Wohnungen sind, konnte ich keinen Energieausweis erstellen.
    Warum nicht??? Ganz einfach weil 2 Eigentümer sich geweigert die notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.
    Es ist einfach so, bei ganz vielen Eigentümergemeinschaften gibts solche Querschießer und dann gibts keinen (oder einen gefakten) Energieausweis.
    Übrigens meine Wohnungen sind aus den 50-er Jahren, aber energetisch nicht schlecht....

    Was war da wohl eigentlich für eine Frage gestellt:
    Darf es sein, dass nur für uns das Verbot gilt und die neuen einen halten dürfen?, Nur weil die Vermieter unterschiedlicher Meinung sind?"

    Ja, es darf sein ! Nicht mehr, nicht weniger.
    Dieses endlose Palaver über Hundegrösse und mangelnde Intelligenz von Forumsmitglieder führt den Fragesteller sicher nicht weiter.
    Man sollte schon beim eigentlichen Thema bleiben.

    und genau das stimmz so einfach nicht...

    als Vermieter von mehreren Wohnungen würde ich ohne genaue Dokumentation der Ruhestörungen - Datum, Uhrzeit, Dauer, Art, Zeugen und ggf. Einsatz von Polizei oder Odnungamt, höchstens freundlich beim Mieter anrufen und bitten in Zukunft Rücksicht zu nehmen.
    Nachgewiesene mehrfache nächtliche Ruhestörung hätte allerding zumindest mal eine Abmahnung zur Folge.

    also der Energieausweis muss auf Verlangen VOR Verkauf oder Vermietung Kauf-/ oder Mietinteressenten vorgelegt werden können.
    Folge:
    Sie als Mieter haben kein Recht, den Energieausweis vorgelegt zu bekommen, dass hätten sie VOR Mietabschluss verlangen können.

    Eine Ordnungswidrigkeit entsteht dann, wenn einem Kauf- oder Mietinteressenten vor Verkauf oder Vermietung auf Verlangen kein Energieausweis vorgelegt werden kann, einfacher Ausweg für jeden Vermieter, man lehnt den Nachfrager als möglichen Mieter / Käufer ab...:D

    Keinen Energieausweis zu besitzen ist keine Ordnungswidrigkeit.