Beiträge von Marned

    Hi,

    im Wohnungsmietvertrag meiner Eltern steht, dass "die Schönheitsreparaturen spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

    - in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
    - in Wohn- und Schlafräumen, Flur, Dielen und Toiletten lle 5 Jahre,
    -in sämtlichen Nebenräumen alle 7 Jahre,

    Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. Die Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Mietzeit."

    Allerdings werden meine Eltern in dieser Wohnung voraussichtlich bis das ganze Leben leben, da sie schon alt sind und sie die Wohnung mögen. Aber ist es in der Rialität wirklich so, dass man, wie im Vertrag steht, nach vorheriger Vereinbarung, bei uns vorbeischaut und kontrolliert, ob die Schönheitsreparaturen ausgeführt wurden? Und was ist unter der Beweispflicht der ausgeführten Schönheitsreparaturen gemeint? Dass ich z.B. alle 3 Jahren selbst dem Vermieter irgendwelche Beweise vorlegen soll, dass ich die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschen ausgeführt habe? Mit Fotos "davor" und "danach"?
    Was könntet ihr aus eurer Erfahrung überhaupt sagen?

    so, ich habe dahin mal geschaut und da steht nichts vom Klein/Bagatellreparaturenklausel. Also, wie ich verstanden habe, geht der neue Türgriff zusammen mit dessen Einbau aufs Konto des Vermieters. Aber was soll ich tun, wenn mir der Hausmeister mal sagt, dass ich am Griffabbruch schuld bin?
    Muss der Vermieter überhaupt die Kosten übernehmen, wenn die Ursache davon die Abnutzung ist? Die Haftpflichversicherung würde in diesem Fall die Kosten ja auch nicht übernehmen.

    Hallo?

    Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?

    Wie ist es nach der Rechtslage und, wenn es darauf ankommt, dann wie sollte ich beweisen, dass der Griff sachgemäß angewendet wurde und einfach wegen seines Alters oder so abgebrochen ist?