Wie beppi geschrieben hat, steht Dir eine monetäre Entschädigung zu.
Allerdings, was hilft Dir eine Geldleistung? Damit ist das eigentliche Problem (Duschen in der eigenen Wohnung) ja nicht behoben.
Dieses Problem hat der Vermieter ja mit der Bereitstellung der Dusche in einer leerstehenden Wohnung gelöst.
Um was geht es Dir wirklich?
Die Arbeiten beschleunigen kann der Vermieter auch nicht. Er hat ja alles notwendige sehr schnell in die Wege geleitet (was auch nicht immer selbstverständlich ist).