Hallo Fantastisch,
vielen Dank für die guten Wünsche.
Den Rest Deines Beitrages werde ich nicht weiter kommentieren.
Gruß
ObiWan
Hallo Fantastisch,
vielen Dank für die guten Wünsche.
Den Rest Deines Beitrages werde ich nicht weiter kommentieren.
Gruß
ObiWan
Hallo Fantastisch,
ich kann Deine Aussage dass Mieter es nicht danken, nicht bestätigen. Natürlich gibt es auch immer mal wieder Ausnahmen. Der Regelfall ist jedoch, dass meine Mieter sich vernünftig verhalten und auch mein Entgegenkommen sehr wohl zu schätzen wissen.
Ich behandle meine Mieter grundsätzlich als Vertragspartner und kommuniziere auf Augenhöhe.
Das Risiko von dem ich spreche ist, dass durch das Einbauen von minderwertigen Ersatzteilen das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter gestört werden könnte wenn die Dinger nicht vernünftig funktionieren. Man kann den Teilen ja meistens auch ansehen dass sie gebraucht sind (hat auch was mit Wertschätzung zu tun).
Was nutzt es mir, wenn ich durch den Einbau von Gebrauchtteilen ein paar Euronen gespart habe, ich im Nachgang aber Probleme bekomme, wenn das Teil nach kurzer Zeit schlapp macht und ich wieder für Ersatz sorgen darf (mit entsprechenden Unannahmlichkeiten für den Mieter).
Wenn die Mieter sich immer ordnungsgemäß verhalten haben (das tun die meisten), bin ich der letzte der auf der Kleinreparaturklausel rumreitet. Selbstverständlich bezahle ich die Reparatur komplett!
Wenn ich mir Deinen letzten Beitrag noch einmal auf der Zunge zergehen lasse, steigt bei mir der Verdacht auf, dass Du wohl kein allzu glückliches Händchen bei der Auswahl Deiner Mieter hast. Anders kann ich mir Deine Einstellung nicht erklären.
Wie auch immer ...
Ich wünsche Dir auf jeden Fall einen Guten Rutsch ins Jahr 2013
ObiWan
Einem Mieter baut man grundsätzlich nix Neues ein !
Hallo Fantastisch,
es wäre schön wenn Du mir diese Aussage einmal erklärst. Ich verstehe sie nämlich nicht.
Was habe ich denn davon wenn ich dem Mieter ein gebrauchtes Teil einbaue, von dem ich 1. nicht weiß wie lange es funktioniert und ich 2. keine Garantie habe?
Das Risiko wäre mir zu groß, vor allem weil das Einsparpotential für einen Badlüfter (ich habe übrigens einen neuen Lüfter mit den vom TE genannten Spezifikationen für deutlich unter 100,- im WWW gefunden) doch eher gering ausfallen dürfte.
Gruß
ObiWan
Hallo GFrank300,
mal angenommen Du kommst mit der Mietminderng durch, sind die störenden Geräusche dann weg?
Mal eben die Trennwand erneuern ist nicht so einfach.
Vielleicht solltest Du Dir besser eine neue Bleibe suchen. Das erscheint mir eine bessere Alternative zu sein.
Gruß
O'Brien
Hallo Breuly,
die Treppenhausbeleuchtung dürfte den kleinsten Teil der Stromkosten ausmachen.
In meinem 7-Familienhaus werden für die Treppenhausbeleuchtung z.B. nur 140 kWh verbraucht.
Gruß
ObiWan
Kleines Rechenbeispiel:
Jeden Tag duschen für 10 Minuten bedeuten:
365 Tage * 10 Minuten = 60 Stunden
60 Stunden * 21 kW (Leistung des Durchlauferhitzers) = 1.277 kWh
60 Stunden * 18 kW (Leistung eines kleineren DE) = 1.095 kWh
Allein das Duschen kann schon eine Menge Energie beanspruchen. Kommt jetzt noch der Verbrauch des 20 Jahre alten Kühlschranks hinzu, kann der genannte Verbrauch durchaus zustande kommen.
Gruß
ObiWan
Hab gestern meinen Stromanbieter angerufen und der meinte, ihm würde kein Grund für den Zählerwechsel vorliegen. Seiner Meinung nach, wollte der Vermieter diesen Tausch des Zähler haben.
Hallo Black-T,
was für einen Liefervertrag hast Du denn mit Deinem Stromlieferanten abgeschlossen? Handelt es sich um einen Wärmespeicher-Sondervertrag? Falls ja, kann meiner Meinung nach nicht einfach der Zähler, egal von wem, ausgetauscht werden da dies einen Eingriff in deinen Liefervertrag bedeuten würde (falls es sich um einen Sondervertrag handelt).
Gruß
Obi
Hallo Black-T,
welchen Vertrag hast Du denn mit deinem Stromlieferanten abgeschlossen? Ich gehe einmal davon aus, dass es sich, da Du Nachtspeicheröfen nutzt, um einen Wärmespeicher-Sondervertrag handelt.
Hierbei ist es notwendig, dass ein Zweitarifzähler oder aber zwei getrennte Zähler eingebaut sind.
Dein Vermieter kann keine Zähler auswechseln, dass kann nur der zuständige Netzbetreiber durchführen.
Bist Du überhaupt der Vertragspartner des Stromanbieters oder ist das Dein Vermieter?
An Deiner Stelle würde ich zuerst mal bei Deinem Anbieter anrufen und nachfragen, warum der Zähler denn getauscht wurde.
Gruß
Obi
...mit Bedrohung dann BK-Vorauszahlungen einbehalten?
Zitat von VermieterDie gesamte NK Vorauszahlung einzubehalten halte ich für ausgesprochen fragwürdig.
Also ich halte die Bedrohung für äußerst fragwürdig! :eek:
Gruß
ObiWan
Kann ich das Rückwirkend per 01.01.12 machen?
Hallo alex84,
eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich.
Gruß
ObiWan
Wir haben die Schlüssel um den 15.02 bekommen und am WE darauf die Heizung angestellt. Und uns mit dem Stromzähler Stand von Ende Februar angemeldet.
... somit hattet ihr ab dem 15.02. die Verfügungsgewalt über die Wohnung und müsst ab diesem Datum auch die Verbrauchskosten bezahlen. Warum habt ihr euch denn mit dem Stand von Ende Februar angemeldet? Korrekt wäre hier der Stand vom Datum der Schlüsselübergabe gewesen!
Mir ist aber immer noch nicht klar wie hier die 200€ zustande gekommen sein sollen.
Zu allererst würde ich erst einmal Einsicht in die Unterlagen (sprich die Schlußabrechnung der Stadtwerke) verlangen. Wichtig ist hier dass der Endzählerstand überprüft wird.
Gruß
ObiWan
Hallo kamillaw,
mir drängt sich eine Frage auf:
Wieso will der Vermieter Geld von Dir?
Wenn es wirklich so ist wie angegeben (Zählerstand Ende Februar abgelesen und zum 01.03. mit diesem Stand beim Versorger angemeldet) kann der Vermieter überhaupt nichts fordern.
Wie setzt sich denn diese Forderung im Detail zusammen? Hat der Vermieter irgendwelche Unterlagen vorgelegt?
Ich würde an Deiner Stelle ohne entsprechende Unterlagen erst mal gar nichts bezahlen.
Gruß
ObiWan
Hallo badtaste,
hat Herr M denn auch ein Wohnungsübergabeprotokoll gemacht?
Zuerst einmal sollte Herr M sich beim Vermieter melden und ihn auf die offensichtlichen Schäden/Gebrauchsspuren hinweisen.
Gruß
ObiWan
Ist mit over50 wohl der IQ gemeint?
Ich glaube nicht
Hallo Flummi,
Du kannst ruhig in der Mitte des Monats zahlen. Dann allerdings zum nächsten Ersten, also einen halben Monat im voraus.
Schon sind alle Probleme gelöst.
Wenn Du das Geld nicht hast rate ich Dir, es bei Freunden/Bekannten/einer Bank zu leihen und dann abzustottern.
Falls Du wegen Deiner unpünktlichen Mietzahlungen rausfliegst, ist das auf jeden Fall teurer.
Gruß
ObiWan
...bekam daraufhin einen starken Hieb und fiel die treppe hinunter. Er hat starke Rippenprellungen. (
Ich gehe davon aus, dass Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wurde, oder?
Gruß
ObiWan
in meinem Mietvertag steht, dass im Keller nicht geraucht werden darf.
Hallo superdad,
Du hast den Mietvertrag doch mit allen Bestandteilen akzeptiert. Also halte Dich auch daran.
Jetzt an einzelnen Mietvertraksbestandteilen herummäkeln zu wollen halte ich für ganz schön link.
Gruß
ObiWan
Versuchen kann er es ja mal. Auron84 ist verunsichert worden. Ziel (fast) erreicht.
Nach qm wird berechnet: Sach- und Haftpflichtversicherungen, Grundsteuer, Straßenreinigung und Schornsteinreinigung
Na dann müssen die qm auch im Mietvertrag stehen. Am Besten mal mit dem Vermieter sprechen.
Gruß
ObiWan
Heizkosten sind verbrauchsabhängig zu berechnen.
Hallo Kolinum,
für die Heizkosten stimmt das. Ich meinte die übrigen Betriebskosten wie z.B. Grundbesitzabgaben, Versicherung, etc..
Gruß
ObiWan