Rückwirkend?
Eher nicht. Voraussetzung für eine Mietminderung ist das Anzeigen des Mangels.
Siehe BGH (Az.: VIII ZR 330/09)
Gruß
ObiWan
Rückwirkend?
Eher nicht. Voraussetzung für eine Mietminderung ist das Anzeigen des Mangels.
Siehe BGH (Az.: VIII ZR 330/09)
Gruß
ObiWan
... und auch noch mal die Rechtschreibprüfung drüber laufen lassen.
Satzzeichen wären auch nicht schlecht.
also nix mit halbherzig ;).
Hallo Mucki, Du warst nicht gemeint!
Ich habe halt schon anderes erlebt. Dann wir mal eben hopplahopp gestrichen inklusive Antennedosen, Fenster- und Türrahmen und der (Vollgummi-) Vermieter kann's dann ausbaden.
Meine Hochachtung vor Dir. Ich finde es gut dass Du fachkundig renovieren lässt. Das mach lääängst nicht jeder.
Gruß
ObiWan
Gib bei google einfach mal "Zurückbehaltungsrech Nebenkostenvorrauszahlung" ein. Da findest du gaaaaaaaaanz viel
Hallo Mieter88,
Du hast recht und ich habe wieder etwas gelernt.
Gruß
ObiWan
Hallo Berny,
ich verstehe Dich nicht.
Was ich sagen wollte war, dass nur der Nutzer des Hauptzählers, in diesem Fall der Vermieter, einen neuen Stromlieferanten wählen darf. Der/Die Nutzer der Nebenzähler dürfen dies nicht.
Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet den billigsten Anbieter zu nehmen.
Die jüngste Vergangenheit hat uns ja auch vor Augen geführt warum man nicht immer nur nach dem Preis gehen sollte.
Die hier schon mal genannten 14,6 Ct. kWh sind meiner Meinung nach auch vollkommen unseriös, die 24,2 Ct.kWh sind okay.
Gruß
ObiWan
Kann ich mit meinem Nebenzähler einen eigenen Stromvertrag machen? Oder muss mein Vermieter den Tarif wechseln?
Hallo unas,
1. Nein
2. Nein
Gruß
ObiWan
hätte der Vermieter das Recht mir trotz dieser Klausel fristlos zu kündigen...
Hallo Cammy,
klar hätte der Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung.
Ob er das aber auch tut steht auf einem anderen Blatt.
Er könnte die Mieten nämlich auch einklagen, was natürlich wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre.
Wie Berny schon schrieb, am besten Du spricht einmal in Ruhe mit Deinem Vermieter.
Gruß
ObiWan
Was für eine blöde und klugscheißerische Antwort!
Wer macht denn die Gesetze, auf die der Vermieter sich stützt?
Wie kommst du Hanswurst nur darauf, dass hier irgendeiner, noch die geringste Interesse hat, eine Wohnung zu besetzen? Lasse die Welt, mit deinen dummen Annahmen und Unterstellungen in Ruhe! Wenn man deine Beiträge sich anschaut, sieht man, welch ein unangenehmer Zeitgenosse du bist!
Jetzt ist mir klar warum der Vermieter einer Verlängerung des Mietvertrags widersprochen hat!
Was würdet Ihr machen???
Hallo Mucki,
schon mal mit dem Vermieter gesprochen?
Ich frage deshalb, weil ich gerne dazu tendiere selbst zu pinseln bevor mein Mieter das halbherzig und mit entsprechendem Ergebnis macht.
Gruß
ObiWan
Hallo socket76,
für mich hört sich das verdächtig nach "normaler" Abnutzung an (zumindest die Punkte 1,2 und 5).
Ob das tatsächlich so ist, oder ob hier "mutwillig" etwas beschädigt wurde, lässt sich aus der Ferne unmöglich beantworten.
Gruß
ObiWan
Aller höchstens, wie schon gesagt, für den Nachmieter abziehen damit ER sie sich neu Tapezieren kann! So lange das rechtlich ok ist!
Das ist doch auch das Mindeste. Die Wohnung ist ja so nicht ohne weiteres weiterzuvermieten.
Zumindest die kaputte Tapete abzureißen sollte ja nicht zu viel verlangt sein.
Neu zu tapezieren ist sicherlich nicht notwendig.
Gruß
ObiWan
Deshalb zahle ich Guthaben aus BK-Abrechnungen nur in bar aus.
Kommt allerdings nur selten vor (Die Grundbesitzabgaben steigen von Jahr zu Jahr).
Gruß
ObiWan
meine Nebenkostenabrechnung ist total falsch!
Was genau wird denn bemängelt!
Die pauschale Aussage "alles falsch!" hilft bei der Beantwortung nicht weiter.
Gruß
ObiWan
rein rechtlich ist es so: wenn der VM keine "formell ordnungsgemäße" Nebenkostenabrechnung geleistest hat (hier Fristüberschreitung), dann hast Du das Mittel die Vorauszahlungen einzubehalten, um eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten (so sieht es der Gesetzgeber ausdrücklich vor).
Hallo Stella,
hast Du zufälliger Weise eine Quellenangabe für diese Aussage?
Ich teile Deine Meinung nämlich nicht. Meiner Meinung nach darf P. die NK-Vorauszahlungen für das laufende Jahr nicht so einfach einbehalten.
Den Rest Deiner Ausführungen teile ich allerdings.;)
Gruß
ObiWan
Was er nicht zu sehen bekommt ist die Gesamtabrechnung des Hauses.
Es sei denn, er verlangt Einsicht in die Unterlagen!
Das scheint hier allerdings noch nicht passiert zu sein.
Gruß
ObiWan
Hallo zusammen,
ich habe es so verstanden dass der Lynch47 die Nebenkostenvorauszahlung seit 4 Jahren nur noch für eine Person leistet, die Betriebskostenabrechnung allerdings immer bezahlt hat.
Ich hoffe das ist korrekt so. ...Lynch74?
Es ist allerdings so, dass der Vermieter, auch wenn dieser von der Änderung (am besten schriftlich) in Kenntnis gesetzt wurde, der Änderung des Mietrvertrages nicht zustimmen muss.
Alternativ kann der Mietvertrag gekündigt werden, natürlich von beiden Mietparteien, und ein neuer MV geschlossen werden.
Ich selbst handhabe das allerdings so, dass ich, wenn ich über die Änderung informiert werde, dieser auch zustimme. Das natürlich nur, wenn der Mieter „unproblematisch“ ist, also pünktlich bezahlt.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?
Gruß
ObiWan
Ist ja auch klar.
Schließlich muss man, bevor man die Miete mindert, dem Vermieter auch die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels geben.
Bei Baulärm wird das zwar schwierig, ändert aber nichts. :p
Gruß
ObiWan
Sehe ich genauso wie Berny.
Ihr habt bei Einzug vom Restaurant gewusst. Es ist doch klar, dass es dann auch zu Lärmbelästigungen kommen muss.
Gruß
ObiWan
Wie schaut's denn mit zwischenteiltlichen Mahnungen aus?
Die hemmen doch die Verjährung, oder?
Gruß
ObiWan