Hallo zusammen,
ich habe es so verstanden dass der Lynch47 die Nebenkostenvorauszahlung seit 4 Jahren nur noch für eine Person leistet, die Betriebskostenabrechnung allerdings immer bezahlt hat.
Ich hoffe das ist korrekt so. ...Lynch74?
Es ist allerdings so, dass der Vermieter, auch wenn dieser von der Änderung (am besten schriftlich) in Kenntnis gesetzt wurde, der Änderung des Mietrvertrages nicht zustimmen muss.
Alternativ kann der Mietvertrag gekündigt werden, natürlich von beiden Mietparteien, und ein neuer MV geschlossen werden.
Ich selbst handhabe das allerdings so, dass ich, wenn ich über die Änderung informiert werde, dieser auch zustimme. Das natürlich nur, wenn der Mieter „unproblematisch“ ist, also pünktlich bezahlt.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?
Gruß
ObiWan