das hilft nichts, weil die Beschuldigungen gegen uns von seiner Tochter kommen, die in dem selben Haus, in dem wir unsere Praxis haben, über uns in einer Wohnung wohnt...
Guten Tag!
Eigentlich war das Wesentliche ja schon gesagt worden...
Also, für das Lüften gibt es keine gesetzliche Regelung, was die Zeiten angeht.
Wenn Lüften belästigt iwe hier in diesem Fall vorgegeben, dann regelt sich das übers ganz normale Nachbarschaftsrecht. Auch das allgemeine Verhalten untereinander ist m. E. nur sehr oberflächlich im Gesetzestext dargestellt worden. Der Grund dafür ist einfach die Unzahl möglicher Kombinationen.
Gibt es also keine Einigung untereinander, wird es die Auseinandersetzung kaum zu vermeiden sein.
Nun kenne ich einige KG-Betriebe und sicher haben Sie recht, dass da nur selten Unangenehmes herauskommt.
Stellt sich nun trotzdem die Frage: "Gibt es einen "Anlass" für die Tochter, solchen Stress zu machen?? Gibt es vielleicht einen echten Grund?
Ist das schon mal direkt besprochen worden? Wenn Sie z. B. wie hier auch bei uns eine Physiotherapie mit Rehasport betreiben, dann könnte es schon einen Grund geben, weil manche Menschen sehr extrem auf Fremdschweißgerüche reagieren können - nur als Beispiel!
Unabhängig davon kann Ihnen niemand das Lüften verbieten, egal wann - solange Sie nicht nachweisbar gesundheitsschädliche oder SEHR STARK belästigende Gerüche produzieren (das gilt aber dann allgemein und nicht für besonders Empfindliche!!).
Also, das Gespräch suchen und ansonsten einfach freundlich zurück schreiben, dass man dem nicht folgen könnte und von der Tochter keinerlei KONKRETE Angaben vorliegen würden, die nachvollziehbar geprüft werden könnten.
Kann allerdings für Sie bedeuten, dass Sie sich auf Sicht eine neue Örtlichkeit suchen müssen - je nach Art des Gewerbemietvertrags.
Sollte es aufgrund desvorliegenden Vertragsverhältnisses irgendeinen Grund seitens des Vermieters geben, müssen Sie sehr aufpassen, dass jener nicht ein vertragswidriges Verhalten Ihrerseits zu konstruieren versucht, um Sie früher aus dem Mietverhältnis rauszubekommen, ohne regresspflichtig zu werden.
Sie sollten mal in diese Richtung nachdenken, weil es das öfter gibt, als Sie glauben mögen.
MfG
E. A l b u s