Beiträge von eha281150

    das hilft nichts, weil die Beschuldigungen gegen uns von seiner Tochter kommen, die in dem selben Haus, in dem wir unsere Praxis haben, über uns in einer Wohnung wohnt...


    Guten Tag!


    Eigentlich war das Wesentliche ja schon gesagt worden...


    Also, für das Lüften gibt es keine gesetzliche Regelung, was die Zeiten angeht.


    Wenn Lüften belästigt iwe hier in diesem Fall vorgegeben, dann regelt sich das übers ganz normale Nachbarschaftsrecht. Auch das allgemeine Verhalten untereinander ist m. E. nur sehr oberflächlich im Gesetzestext dargestellt worden. Der Grund dafür ist einfach die Unzahl möglicher Kombinationen.


    Gibt es also keine Einigung untereinander, wird es die Auseinandersetzung kaum zu vermeiden sein.


    Nun kenne ich einige KG-Betriebe und sicher haben Sie recht, dass da nur selten Unangenehmes herauskommt.


    Stellt sich nun trotzdem die Frage: "Gibt es einen "Anlass" für die Tochter, solchen Stress zu machen?? Gibt es vielleicht einen echten Grund?
    Ist das schon mal direkt besprochen worden? Wenn Sie z. B. wie hier auch bei uns eine Physiotherapie mit Rehasport betreiben, dann könnte es schon einen Grund geben, weil manche Menschen sehr extrem auf Fremdschweißgerüche reagieren können - nur als Beispiel!


    Unabhängig davon kann Ihnen niemand das Lüften verbieten, egal wann - solange Sie nicht nachweisbar gesundheitsschädliche oder SEHR STARK belästigende Gerüche produzieren (das gilt aber dann allgemein und nicht für besonders Empfindliche!!).


    Also, das Gespräch suchen und ansonsten einfach freundlich zurück schreiben, dass man dem nicht folgen könnte und von der Tochter keinerlei KONKRETE Angaben vorliegen würden, die nachvollziehbar geprüft werden könnten.


    Kann allerdings für Sie bedeuten, dass Sie sich auf Sicht eine neue Örtlichkeit suchen müssen - je nach Art des Gewerbemietvertrags.


    Sollte es aufgrund desvorliegenden Vertragsverhältnisses irgendeinen Grund seitens des Vermieters geben, müssen Sie sehr aufpassen, dass jener nicht ein vertragswidriges Verhalten Ihrerseits zu konstruieren versucht, um Sie früher aus dem Mietverhältnis rauszubekommen, ohne regresspflichtig zu werden.


    Sie sollten mal in diese Richtung nachdenken, weil es das öfter gibt, als Sie glauben mögen.


    MfG


    E. A l b u s

    Fakt ist und bleibt, dass der Betrag zählt der im Mietvertrag vereinbart wurde.


    Dass der Vermieter nun eine Nachzahlung habe möchte aufgrund unbelegbarer Absprachen ist abwegig!


    Hallo Tenor,


    Vielleicht habe ich es zu umfangreich dargestellt, weil es mir auch um etwas Prinzipielles in Mietverhältnissen überhaupt geht.


    Es kann einfach nicht sein, dass sich ständig beide Parteien als "Feinde" begreifen, auch wenn dem in vielen Fällen so ist.


    Und was ich zum Thema beigetragen hatte, war NICHT ausschließlich der Aspekt der Rechtmäßigkeit, sondern der der Fairness. Und die steht einem Vermieter genauso zu wie einem Mieter - oder etwa nicht???


    Und das da irgendwas gelaufen ist, ohne Papier, ist ja offenbar und egel, WER das nun für sich ausnutzt, weil es "rechtmäßig" sein mag vor dem Gesetz. ein bitterer Nachgeschmack bleibt allemal.


    Solcherart Recht zu nutzen, ist immer unfair, egal, ob es der Vermieter zumeist versucht oder auch der Mieter.


    Das sollte auch in einem solchen Forum eine moralische Grundlage bleiben.


    Wir sind nicht dazu da, Kriege anzuzetteln, sondern Lösungen - möglichst für beide Parteien anzubieten, damit man sich auch am nächsten Tag noch in die Augen sehen kann.


    Das sollte das eigentliche Ziel sein...


    Nichts für ungut!


    E. A.

    Ich würde nicht zahlen.
    Jeder Installateur hätte die Zähler nachrüsten können.
    Das wäre eine einmalige Anschaffung gewesen.
    Noch einmal, die Vermieterin ist zur Wirtschftlichkeit verpflichtet.


    Guten Tag!


    Ich möchte da etwas richtig stellen...Es geht überhaupt nicht darum, was der Installateur machen dürfte oder auch nicht, sondern welche Rechte der Vermieter in der Gestaltung seiner Aufgabenlösungen hat, was Instandhaltung angeht. Die gegebene Gesetzeslücke berechtigt ihn nun mal, auch Zähler nur noch anzumieten, weil darin die Instandhaltung etc. enthalten ist und ich kenne kein Urteil bisher, dass dies verboten haben soll. Er muss nur die formelle Mitteilung machen, ähnlich einer Mieterhöhung und es gibt dann auch noch für Alt-Mieter das Wahlrecht "NEIN" zu sagen. Danach gibt es dann wiederum die Möglichkeit, dass der Vermieter dies hinnimmt oder selbst klagt.


    Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung findet im übrigen AUSSCHLIESSLICH im jeweiligen Thema statt - heißt, wenn "normal" eingebaut wird, muss er notfalls nachweisen können, dass dieser Einbau kostenmäßig konform geht, wenn er mietet - ebenfalls. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!!!


    E. A.

    Guten Tag!


    Was der Vorredner sagt, stimmt leider. Kleiner Trost, man kann die Androhung jederzeit schriftlich machen im Rahmen einer wiederholten Reklamation. Rechtlich gesehen auf jeden Fall sinnvoll.


    Auf der praktischen Seite sehe ich aber eher die psychologische Situation zwischen Ihnen und dem Vermieter und zwar die ArGe-Geschichte.


    Wenn er so lange Sie vertrösten konnte - Sie müssten für jede Beseitigung auch eine konkrete Frist setzen!!!! - und Sie immer wieder dieses Spielchen wahrscheinlich aus Angst (verständlich) mitgemacht haben, wird er Ihnen jetzt auf keinen Fall mehr entgegenkommen. Es sei denn, Sie ziehen das jetzt durch.


    Bevor ich den Faden weiterspinne, noch eine Info zum Fachlichen. Sollten Sie beweisen können, dass die erzeugten Mängel zu einer wesentlich erhöhten Heizkostenbelastung geführt haben, könnten Sie aus diesem grund Schadensersatz verlangen. Aber das ist meist graue Theorie, weil nur die wenigsten von sich aus auf die Idee kommen, solche Dinge nachvollziehbar zu machen.


    Nun zur weiteren Auseinandersetzung...Haben Sie mit der ArGe schon mal über das Problem gesprochen? Es könnte ein Grund sein, eine Umzugsgenehmigung zu erhalten. Frauen mit Kindern haben es da um einiges leichter, als Männer...Manchmal wäre die ArGe auch bereit, evtl. ein Schiedsverfahren zu finanzieren, was bei dieser Situation vielleicht das beste nächste Schritt wäre.


    ACHTUNG - Schiedsverfahren können immer nur am Ort des Vermieters geführt werden, wenn dieser das verlangt!!! Ich bin gerade selbst dabei, ein solches einzuleiten...


    Nun ja, ich kann ja nicht einschätzen, wohin Sie mit Ihrer Geschichte wollen, bleiben und durchsetzen oder vielleicht doch lieber gehen, weil man offenbar nur vera.... wird...


    Ich stelle es Ihnen frei, mir zu schreiben, falls irgendwelche Fragen noch bestehen sollten.


    MfG


    E. A l b u s


    Hallo Erlotan!


    Das ist alles richtig, aber dann müsste man den Betroffenen auch ein Verfahren nennen wie sie an diese Daten überhaupt drankommen können und das ist in der Regel leider nicht so ohne weiteres möglich, weil genau darin liegt ja die "Gewinnchance" der Eigentümer.


    Würde mich schon interessieren, ob es da auch Wege gibt OHNE Gerichtsverfahren - momentan sind mir keine bekannt, die erfolgversprechend sind. Umso interessanter wäre es für alle, wenn es doch Wege gäbe.


    Das ist ja die Perversität unseres Rechtssystems, dass immer nur die erste Hälfte im Gesetz behandelt wird und wenn es dann um die Umsetzung geht wird Asche aufs Haupt gestreut oder die Nichtzuständigkeit durch die üblichen Kann-Bestimmungen im Gesetzestext manisfestiert. Alle, die dann eigentlich dem Bürger helfen sollten, berufen sich erst einmal darauf und lassen das Ganze "gemütlich" über den Rechtsweg schmoren - im Mietrecht wie auch anderen wesentlichen Rechtsgebieten.


    Viele Grüße


    E. A l b u s

    Nach einer Prüfung meiner Mietkosten und dem Vergleich des örtlichen Mietspiegels, ist mir aufgefallen, dass ich seit 6 Monaten zu viel Miete zahle. Insbesondere kommt das daher, weil meine Miete vor genau 6 Monaten angehoben wurde. Mein Vermieter nannte das eine Angleichung der Mietkosten. Kann ich meine zuviel gezahlte Miete zurückverlangen?


    Guten Tag!


    Erfahrungsgemäß irren sich Vermieter nur höchst selten bei Mieterhöhungen...Auch die können lesen, sind fast alle organisiert wie wir hier ein bißchen und erhalten die neuesten Nachrichten regelmäßig zugestellt - wir z. B. nicht...


    Also, lange Rede, kurzer Sinn - könnte es sein, dass beim nachschauen in der Tabelle irgendetwas übersehen worden ist. Die Mietspigel von heute sind relativ detailliert verschiedenen Wohnraum- und Umfeldbedingungen zugeordnet, da kann man sich ganz schnell vertun mit seiner höchstpersönlichen Einschätzung, und schon müsste man (theoretisch) pro m²
    1,50 EUR mehr bezahlen, als gedacht. Gerade bei neueren Objekten kann das ganz schnell einen Sprung machen oder bei sanierten erst recht.


    Also bitte, erst mal überprüfen oder aber die Kenndaten hier konkret angeben (Baujahr, Lage Ausstattung - halt alles, was dazu gehört). Dann wird es sicher ein paar hier geben, die dazu konkret etwas ssagen können.


    MfG


    E. A l b u s


    Guten Tag!


    Ixh fand das hier ein wenig dürftig an Output und habe deshalb unter dem Stichwort "Mieterhöhung" im Wikipedia.de nachgeschaut.


    Das Problem ist äußerst komplex, wobei die bisher getätigten Aussagen meiner beiden Vorgänger völlig richtig sind und beachtet werden sollten.


    Allerdings sollte das Thema wirklich aufkommen, ist es leider in allen Fällen so, dass die Sache früher oder später zu Gericht geht, weil sich gerade auch der neue Eigentümer nicht sein "Verwertungsrecht" gleich im Ansatz kaputt machen lassen will - dann braucht er auch keine Immobilien mehr zu kaufen.


    Also, wenn was kommen sollte, in Ruhe anschauen, worum es geht, den Artikel im Wiki auch mal ganz lesen und was nicht verständlich ist - HIER fragen. Dafür ist dieses Forum wirklich prima.


    Man möge verzeihen als Suchende/r, dass manche Fragen sehr detailliert betrachtet werden können und je nach Lage auch müssen. Das kann aber von einem alleine in 5 Minuten nicht unbedingt erbracht werden.


    Deshalb generell meine Empfehlung - entweder ganz klare Zusammenhänge hier schildern oder erst selbst mal recherchieren (das bildet auch...) im JURIS.de in den Landes- und im Bundes-Justiz-Ministerium (da gibt es ganz viele Informationen und LINKS völlig kostenlos und natürlich das WIKI, um mal nur ein paar der bekanntesten Quellen zu nennen.


    Natürlich kann nicht jede/r alles dort verstehen, aber etwas bleibt immer hängen und das eigene Verständnis für die in unserem Land hochkomplexe Rechtsmaterie wird sich Stück für Stück auch bei Ihnen entwickeln.


    Ich selbst habe auch mal ganz von vorne angefangen - und nur so geht es und nützt letztendlich der Community - nicht nur hier, sondern auch anderswo.


    Lassen Sie sich motivieren, mal ein wenig mehr zu tun und Sie werden sehen, es bringt Ihnen ein gutes Gefühl und anderen kann das auch noch weiter gegeben werden.


    In diesem Sinne - allen viel Erfolg und Einsicht bei den Recherchen!!!


    E. A.

    Da bin ich anderer Meinung.
    Soweit sich die Miethöhe nach dem Mietspiegel richtet, ist in der
    Tabelle ja bereits ein Aufschlag für die Zentralheizung enthalten.
    Wenn die vorhandene Heizung nicht mehr zu reparieren geht, ist es Sache des Vermieters, wie er seinen Vertrag der warmen Wohnung erfüllt.


    ...deshalb die Empfehlung des Vorgängers, den Bericht zu lesen...da steht auch genau dieser Passus drin, von dem ich bis heute auch nichts wusste...


    E. A.

    Vorsich bei Barkaution. Vergewissern Sie sich, dass der Vermieter auch
    wirklich der Vermieter ist.


    ...Das ist leider wahr...


    Früher gab es häufiger die Fälle, dass z. B. ominöse Vermittler Geld vereinnahmt haben und dann trotzdem der Vermieter die "richtige" Kaution angefordert hatte. In vielen Fällen hatte der Mieter / die Mieterin das Nachsehen, insbesondere, wenn auch Makelei und unwissentlich unterschriebene
    Dokumente eine Rolle gespielt haben.


    Das ist heute eher selten geworden, aber die Zeiten werden immer härter und Betrüger werden möglicherweise wieder mehr auf den sich immer mehr verknappenden Wohnungsmarkt schielen - wer weiß das schon???


    Also, wenn nicht alles ganz plausibel ist, erst mal extern prüfen, bevor gezahlt wird.


    Und noch etwas ganz wichtiges, als Vorsorge für später quasi...Immer bei der Zahlung sicherstellen, dass der Zweck "Kaution" zu lesen ist und WOFÜR!!!!


    MfG


    E. A l b u s

    Vielen Dank für die Antwort :) .
    Mein Vermieter wollte eigentlich gestern vorbei kommen,um die Sache zu klären.Eine genaue Uhrzeit hat er mir nicht genannt.


    Super,sass den halben Tag hier und habe gewartet und er kam nicht.Noch nichteinmal abgesagt hat er.Auch heute kam er nicht vorbei.


    Ich denke mal er weiss das er nicht viel machen kann,weil es nichts schriftliches gibt :confused:


    Guten Tag!


    Die Sache mit der geminderten Miete hat natürlich noch verschiedene Aspekte.


    Um es vorweg zu nehmen, ich selbst beziehe auch ALG2 schon eine Weile und habe auch entsprechende Erfahrungen mit diesen Umständen...


    Zum einen darf die ArGe nicht grundlegend eine Wohnung wegen einer solch geringen Abweichung ablehnen, wenn die vorliegenden Umzugsgründe vorrangig zu behandeln sind (dafür gibt es auch Urteile). Tacheles e.V. in Wuppertal ist eine gute Primärquelle für solche Dinge und weitere...


    Zum anderen darf die ArGe, wenn sie meint, die Miete um den überschießenden Betrag kürzen, weil die Kommunen für die Zahlungen zuständig sind und nicht die Agentur, was momentan sehr rigoros gehandhabt wird.


    Auch ein moralischer Aspekt kann aber im Mietverhältnis eine Rolle spielen, der hier NICHT behandelt worden ist und den ich aber heranziehen möchte, weil hier ein bißchen drumherum geredet worden ist.


    In der Regel wird der Vermieter einen Weg suchen, die 30 EURO irgendwie kompensiert zu bekommen, denn auch er kalkuliert mit seinen Einnahmen und Kosten. Wenn er nun das nicht gatan hat, klingt das stark nach einem privaten Vermieter und er hat vielleicht einen Fehler gemacht oder hat sich auf etwas verlassen, dass Sie in ihrer Not damals versprochen hatten.


    ich weiß es ja nicht...Aber mein Gefühl sagt mir, dass es nicht so ganz eindeutig ist.


    Kurzum, wenn auch nur der geringste Anlass bestehen sollte, dass irgendetwas in dieser Art im Raum jetzt "frei schwebt", sollte das auf jeden Fall bereinigt werden - auch wenn das vielleicht erst mal weh tut.


    Andererseits könnte es ja auch sein, dass seitens der ArGe wieder gepokert worden ist und ich weiß nur allzugut, dass gerade Alleinerziehende eine regelrechte Angst haben, sich mit der ArGe anzulegen.


    Da kann ich nun nichts empfehlen, das muss jeder mit sich ausmachen, was er / sie als Recht in Anspruch nehmen will oder auch nicht.


    Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen aufgrund Ihres Bescheides sagen, ob da noch ein Hund begraben liegt, der ihre finanzielle Situation entspannen könnte. Ich weiß, dass die meisten natürlich Angst haben, solche Daten zu überlassen.


    Sie können mir gerne schreiben - die Mail ist hier hinterlegt.


    Ich bin beileibe kein Vermieterfreund und schon gar nicht der ArGe. Aber wenn wir mit den gleichen Mitteln arbeiten wie jene und es dann im Einzelfall an jemanden weiterreichen, der es ausnahmsweise mal gut gemeint hat, dann hilft das am Ende keinem mehr.


    In den meisten Fällen können Dinge irgendwie geregelt werden, in wenigen muss man den Streit dann durchstehen oder schlimmstenfalls aushalten, bis sich eine andere Gelegenheit bietet, was ich keinem wünsche - schon gar uns ALG-Empfängern, die derzeit nur noch von allen Seiten bedrängt werden.


    In diesem Sinne, gehen Sie es in Ruhe an, aber tun Sie es bitte, schon um der Kinder willen.


    MfG


    E. A l b u s

    Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich den Vermieter schriftlich auffordern mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage seine "Lüftungsvorschrift" beruht!;)


    ...völlig korrekt...


    E. A.


    Guten Tag!


    Wie Sie schon selbst festgestellt haben, ist der Streitwert gering, die möglicherweise ersparte Nettomiete ebenfalls.


    Ich würde es deshalb lassen, wenn der Vermieter nicht von sich aus Einsicht zeigt.


    noch folgendes:


    01. Abweichungen von der regelrechten Wohnfläche sind eigentlich eher der
    Standard. Es lässt sich auch nur schwer nachvollziehen wie viel
    Absicht oder reine Nachlässigkeit dahinter steckt.


    02. Lassen Sie sich auch nicht von irgendwem verführen, mit Mietkürzung o.
    ä. zu drohen, um evtl. zu kompensieren. Das geht fast immer nach
    hinten los, weil auch palusible Ansprüche nicht durch die Bestimmung
    selbst verwirklicht werden können, sondern nur mit einem individuellen
    Prozess.


    03. Da sich nach Ihrer Darstellung das Ganze sehr im Grenzbereich bewegt,
    halte ich es für fast aussichtsslos, da einen durchschlagenden Erfolg
    zu erringen.


    04. Über die möglichen Konsequenzen eines theoretischen Obsiegens möchten
    wir beide wohl besser nicht nachdenken. Es gäbe da viele kleine grenz-
    wertige Möglichkeiten, Sie dort zu ärgern...


    Sorry, wenn ich das so sage, aber ich habe selbst schon einige Sachen durchgezogen, auf Anraten lustvoller, teilweise auch ziemlich oberfläch-
    licher Anwälte und auch mit nachtragenden Vermietern kann ich jederzeit aufwarten.


    MfG


    E. A l b u s

    Das mit dem Preis für einen Zähler kommt schon hin, allerdings war das vorgegebene Problem ein anderes, nämlich, dass die besagten Zähler nur noch gemietet werden und nicht mehr selbst gekauft.


    Eine fiese Masche, den Mieter noch mehr als bisher über die Nebenkosten an Instandhaltungskosten zu beteiligen, die eigentlich vom Gesetz her Vermietersache sind.


    Wenn also der Vermieter diese Grauzone im Recht klug für sich nutzt, spart er bares Geld und die Mieter schauen in die Röhre.


    MfG


    E. A l b u s

    Hallo, ich bin neu hier und hab eine Frage. Erst heute Morgen gab es mit unserem Vermieter einen Vorfall, der mich sehr beschäftigt. und zwar hat er mich beschimpft. Er rief mich an, ohne sich mit Namen zu melden, in einem -für ihn "normalen" Ton, mein Verlobter solle (wortwörtlich) gefälligst sofort zum Schneeschippen kommen. Da ich der Meinung bin, dass ein solcher Ton sich nicht gehört, habe ich einfach aufgelegt. Danach brüllte er im Hof: (Achtung: bitte nicht zensieren!) "Die velogene alte Drecksau hat einfach aufgelegt. Ich geh hoch und tret ihr die Tür ein. Die wenn mir in die Queere kommt, kann sie was erleben!" Mein Verlobter, er hatte Nachtschicht, also wäre er eh kaum um diese Uhrzeit ( 9:00 ) zum Schneeschippen da gewesen, wurde davon sogar wach und hat das alles gehört. Also wäre er ja so gesehen auch mein Zeuge, oder? Unser Mietverhältnis ist seit jeher eh etwas angespannt und wir haben fest vor, in absehbarer Zeit sowieso auszuziehen. Nach so einem Vorfall dann natürlich am liebsten gestern schon. Kann mir bitte jemand sagen, ob wir in diesem Fall von Beleidigung reden können und wenn ja, gegen den Vermieter irgendetwas geltend machen können, damit wir evtl. fristlos das Mietverhältnis kündigen können?


    Guten Tag!


    Solche Leute gibt es leider...


    Ob der verlobte da als Zeuge ausreicht, kann ich nicht beurteilen.


    Sich dagegen zu verwahren, ist u. U. für spätere Auseinandersetzungen, die ich da kommen sehe, durchaus angebracht. Das müsste allerdings per Boten geschehen, durch Anwalt, falls Sie versichert sind oder durch den Mieterverein (die wollen aber auch schon 100,00 EUR). Ein Einwurfeinschreiben dürfte auch gehen. Bitte keines machen mit Übergabe, weil das kann der Vermieter notfalls verweigern und gilt dann als NICHT zugestellt - wissen leider viele nicht!!!


    Wenn der Mensch solche Dinge sagt, sollten Sie vorsichtig sein, evtl. den Ortspolizisten mal ansprechen, falls es einen solchen geben sollte - auch um mal zu hören, was da sonst so bekannt ist von dem Menschen und das ruhig auch mitteilen.


    Eine Anzeige hat wenig Zweck, wenn nur der Verlobte als Zeuge auftritt...Mit solchen Verhältnissen beschäftigt sich die Kripo wegen dauernder Überlastung nicht gerne und verweist auf den zivilen Rechtsweg.


    Wäre ein neutraler Zeuge greifbar, wäre die Anzeige ein probates Mittel die fristlose Kündigung erzwingen zu können. Allerdings diese als Plan zu gestalten verbietet sich von selbst, weil das dem Anspruch der Fristlosigkeit nicht genügen würde. Das müsste dann schon kurzfristig geschehen, meinethalben mit dem Vorlauf der Beschwerde maximal nach 3 Monaten...


    Im übrigen ist Schneeräumpflicht meist im Mietvertrag festgehalten und der Vermieter kann darauf bestehen, egal, was Sie jetzt für Schichtprobleme haben sollten. Er könnte für Sie auch eine Fremdfirma nach Abmahnung beauftragen und Ihnen die nicht unerheblichen Kosten belasten, notfalls
    daraus auch einen erweiterten Kündigungsgrund basteln, wenn er noch mehr finden sollte.


    Da müssen Sie sich leider an den gegebenen Regeln orientieren, sonst geht der Schuss evtl. nach hinten los...


    Viele Grüße


    E. A.

    Guten Tag!


    Ich kann ohne Recherchen nur bedingt dazu etwas sagen...


    Also, um die 3 Monate kommt man nur herum, wenn einen der Vermieter mag und
    eine Nachvermietung in Aussicht hat...


    Was die Verhandlung mit der bank angeht, gibt es sicher Spielräume, aber das ist so individuell, dass eigentlich jeder nur von sich und anderen erzählen kann und das muss keinesfalls auf einen weiteren Fall zutreffen.


    Wenn da Haus an sich bezugsfertig ist, dürfte es kein sonderliches Risiko darstellen, dann pünktlich zu kündigen. Ist dem aus irgendwelchen Gründen nicht so, darf davon ausgegangen werden, dass eherdie Termine NICHT eingehalten werden. Dann müsste zunächst gesichertsein, dass solche Pannen zu Lasten des Verkäufers gehen, was bei gewerblichen Anbietern eher selten anzutreffen ist und bei privaten mit Maklern oder Notaren muss man erst recht schauen, dass keine Ausschlüsse "versteckt" worden sind.


    Sie sollten also auf jeden Fall das gesamte Vertragswerk noch einmal überprüfen oder prüfen lassen oder warum sind Sie heute mit dieser Frage hier aufgetreten?


    Sind Sie nicht abgesichert, gibt das Gesetz im Mietrecht zwar einen Nutzungsspielraum, aber ja nach Lage der Dinge kann das zu sehr unangenehmen Auseinandersetzungen führen, die nicht lustig sind, wenn man gerade einen Einzug ins neue Haus vor sich hat.


    Also bitte vorsichtig nach ALLEN Seiten absichern und lieber zweimal gucken, was unterschrieben worden ist oder unterschrieben werden soll.


    Viel Glück dann...


    E. A.


    Guten Tag!


    Ich ahtte mal einen solchen Fall...


    Prinzipiell ist ja fast alles zulässig und diese Tricks mit der Miete auf
    Zähler sind eine neue Masche der Ausstatter seit einigen Jahren, weil die Kosten eben direkt umgelegt werden dürfen.


    Nun zu Ihnen...


    Wenn vor dem Abschluss Ihres Mietvertrags die Zähler gewechselt worden sind, haben Sie KEINE Chance!!!


    Hat der Vermieter das im Nachhinein getan, ist er m. E. dazu verpflichtet, VORHER alle Parteien dahingehend zu befragen, ob die mit einer solchen Änderung einverstanden sind und dieses Einverständnis muss man natürlich nicht geben, weil das wirklich nur die anderen reich macht.


    Der vermieter hingegen könnte die Einmalbeschaffung locker als Kosten in seiner Mietenbuchhaltung steuermindernd geltend machen, aber gerade jene lassen sich zu oft ein X für ein U vormachen, dass sie sich mit den "neuen" Verträgen gegenüber dem Einrichter besser stellen würden.


    Da fällt mir auch noch eine fiese Variante ein, die m. E. rechtswidrig sein könnte...Nämlich ín solchen Verträgen werden gerne Instandhaltungskosten versteckt, die an sich der Vermieter selbst zu tragen hat...Bei Heizsystemen wird das auch sehr gerne gemacht und geht in der Rechnung aber nur als Pauschalposten ein, weil die Details zur Abrechnung stehen nur in den Verträgen des Vermieters und wer traut sich schon heute noch, den Vermieter um die Verträge zu bitten, mit denen er u. U. seine Mieter ums gute Geld bringt????


    Inwieweit zu diesen verwobenen Rechtskonstrukten Rechtsprechung vorliegt, könnte evtl. ein Mieterverein auf seiner Hompage anzeigen...


    Mietrecht...ist immer so hautnah, nicht wahr???


    Na denn...Ich frage mich natürlich, warum die andere Frau das so klaglos mitgemacht hat???


    Viele Grüße



    E. A.

    seit 10 monaten hat eine fam. im haus 6 mal pro woche besuch von ihrer tochter und zweijährigem sohn. täglich 8 std.
    wie sieht es mit den nebenkosten aus?


    Na ja, so einfach ist es auch nicht, was die Verbrauchskosten angeht...


    Aber von vorne...


    Ich gehe davon aus, dass der Vermieter NICHT im Haus wohnt...


    Als Mieter hätte man nach einer gewissen Zeit, ich sage mal, nach 1 Monat "Dauerbesuch" meinen Vermieter daraufhin angesprochen, um das rein sachlich zu klären wie ER denn nun verfahren würde.


    Problem 1: Ist er mit den Mietern irgendwie besser gestellt, hat man da schon schlechte Karten...
    Problem 2: Wenn man mit den Mietern das nicht selbst besprechen kann, auch - logisch, nicht wahr???


    Klingt zumindest nach absichtlicher Neu?-Organisation seitens dieser Miet-Partei. Oder sind die erst neu eingezogen und haben das einfach still
    geplant???


    Könnte ein Altersproblem bei denen vorliegen und deshalb eine Pflege notwendig sein?


    Das sind alles Aspekte, die man ins Kälkül ziehen müsste, bevor "dagegen" etwas gemacht werden könnte.


    Weiter könnte es sein, dass die Miet-Partei diesen Umstand auch regelrecht dem vermieter gemeldet hat. Ein Grund mehr, den Vermieter zu fragen, weil
    der nicht unbedingt mitteilungspflichtig ist, solange er korrekt abrechnet.


    Klar ist auch, dass solche zusätzlich entstehenden Kosten von denen zu tragen wären. Allerdings ist wie bei fast allen Problemen der Kostenauseinandersetzung die individuelle Situation vor Ort maßgeblich und meist wird da auch eine kleine Sttreitlawine in Bewegung gesetzt wegen der vielen Interpretationsmöglichkeiten...


    Halt Deutsches Recht, was will man da anderes erwarten???


    Also, wenn ein Gespräch mit dem Nachbarn möglich ist, den Grund erfragen. Der weiß sowieso gleich, worum es geht. Geht das nicht, den Vermieterfragen, ob das angemeldet worden ist.


    Spätestens danach muss jeder für sich entscheiden, ob er seine Rechte wahrnehmen will oder nicht.


    Ich kann nur jedem dringend raten eine Rechtsschutz für den Wohnraum abzuschließen - am besten für alle Lebensbereiche, weil wir heute von denen mit mehr Geld grundsätzlich auf dieser Schiene immer wieder ausgetrickst werden...


    Ich weiß, auch eine Rechtsschutz kostet Geld und es gibt nicht nur gute...


    Anders rum habe ich einmal diesen Fehler gemacht und es hat mich eine fiese Zwangsräumung gekostet, nur, weil ich nicht in der Lage war, die Prozess-Instanzen zu finanzieren...


    Toi, toi, toi...


    E. A.


    Guten Tag!


    Das ist eine recht unerfreuliche Situation...und leider auch zum Bachteil der Mieter wie so oft...Warum?? Das hat sehr viele Gründe und ich werde nur die wesentlichen nennen:


    01. Der Vermieter hat leider Recht, nur die Hauptmieterin kann gegen ihn
    direkt vorgehen und Sie selbst nur gegen Ihre "Vermieterin". Ich will
    jetzt nicht allzu kritisch werden, aber "Vermieter", die oft wieder
    untervermieten, wissen das meistens ganz genau und halten sich
    deswegen auch eher bedeckt.


    So stellen sich also für mich zweierlei Fragen:

    a) Warum reklamiert die "Vermieterin" nicht selbst?
    b) Wurde beim Abschluss des Untermietverhältnisses der originale
    Mietvertrag der "Vermieterin" vorgelegt???


    Letzteres ist oft eine Masche, den/die Neue/n hinter das Licht zu führen und ein bisschen Extra-Geld zu machen (in diesem Beispiel vielleicht, um
    die eigenen Heizkosten damit ein wenig aufzufangen..).


    Ich will keinem Böse, aber so naiv und gleichzeitig nun erschüttert wie ich es von Ihnen heraushöre und auch eine gewisse Angst, das zieht bestimmte Leute einfach an....


    Generell ist die Art der beheizung dem vermieter freigestellt. Ebenso die Ausstattung, wobei gerade bei Altbauten sehr großzügig für den Vermieter entschieden wird.


    Auch wenn es Vorschriften für Gradwerte innerhalb der Räume gibt, die auch in Altbauten zu erfüllen sind. Vom Grunde her kann ich nur abraten, dort jetzt Punk zu machen, weil dann stehen Sie da wirklich ganz alleine.


    Sie sollten sich ernsthaft eine andere Bleibe suchen und zuvor ein wenig Rechtskunde im Internet sich antun, damit Sie künftig wenigstens wissen, worauf Sie bei einer Anmietung zu achten haben, um nicht noch einmal eine solch "hilflose" Situation erleben zu müssen wie sie offenbar jetzt vorliegt.


    Noch einmal, es ist fraglos möglich, dass Sie dort gewisse Rechte in Anspruch nehmen könnten, aber glauben Sie mir, die Lawine, die Sie da u. U. losschlagen würde letztendlich Sie begraben und nicht die anderen.


    Tut mir leid, aber da hätten Eltern / Freunde vorher mit schauen sollen...


    Viele Grüße und noch mehr Glück beim nächsten Mal!!!


    E. A.

    Hi meine Freund


    habe wieder einmal eine Frage, betrifft die Nebenkostenabrechnung,die wurde vom Mieterschutzbund überprüft und für unrichtig gehalten ! Die Annigt. (Vermieter)bekam das auch alles schriftl. jetzt bekamen wir die Eingangsbestädigung vom Vermieter, mit dem schriftl. Hinweis das sie ihre Nachzahlungsaufforderung noch mal überprüfen wollen aber sie werden den von ihnen geforderten Betrag (Nachzahlung Nebenkosten) trotz allem von unserem Konto abbuchen. Eine Frechheit ist das, jedes Jahr ist die Nebenkostenabrechnung falsch und dann müssen wir bis zur Klärung immer wieder das Geld, was zu viel abgebucht wurde, zurück buchen und der Vermieter verlangt zum Schluss noch die Bankgebühren von uns ! Wir wurden beim Abschluss vom Mietvertrag dazu aufgefordert eine Einzugsermächtigung dem Vermieter zu erteilen. Können wir die wieder zurück ziehen mit dem Hinweis das wenn die Nebenkostenabrechnung geklärt wurde dann kann ganz normal wieder von ihnen abgebucht werden. Das ist meine Frage.


    Guten Tag!


    Das mit den Lastschriften hat mehrere Haken...


    a) Zum einen gilt eine gegebene Erlaubnis immer für ALLE fälligen Posten, die richtigen wie auch die falschen.


    Die falschen können deshalb laut gesetzlicher Regelung kostenfrei zurückgebucht werden.


    b) Soviel mir zu Ohren gekommen ist, gab es mal zwei unterschiedliche Arten der Lastschriftgenehmigung. Eine war nicht ohne weiteres aufhebbar,
    die andere kann jederzeit mit EINER schriftlichen Erklärung aufgehoben werden und das betreffende Unternehmen darf danach nicht mehr abbuchen.


    Nun kommen die richtig bösen Sachen...


    01. Wenn eine Lastschrift zurückgeholt wird OHNE Ankündigung, kann in den meisten Fällen der Lastschriftnehmer seine Kosten heute geltend machen. Der Grund liegt darin, dass VOR Rückholung der Lastschrift die Forderung begründet reklamiertwerden müsste, was gerade bei Nebenkostenabrechnungen im Vorfeld fast unmöglich ist. Reklamiert werden darf nur das, was eindeutig ist, ansonsten besteht die Forderung weiterhin, auch wenn offenbar ist, dass da ein Fehler (teilweise) vorliegen könnte.


    Noch einmal, die Problematik des Gesetzes liegt darin, dass WIR definitiv einen Betrag nennen können müssen und der muss zurückgefordert werden mit Fristsetzung!!


    Man sieht schon nur an dem Beispiel, dass dies alles zu Gunsten der stärkeren Partei geregelt worden ist und wir Mieter eigentlich immer die Doofen sind, egal, ob wir Recht haben oder auch nicht.


    Es gab mal ein Urteil seitens des BHG, wenn ich mich recht erinnere, wo beschlossen wurde, dass alle Bankgebühren im Zusammenhang mit Lastschriften für unzulässig erklärt worden sind - also, man musste diese nicht mehr bezahlen. Dem entgegenwirkend haben heute fast alle Verträge eine oft versteckte Klausel, die dafür sorgen soll, dass nun trotzdem die Bankgebühren fällig gestellt werden können, indem dann in anderen Worten vom Aufwand geschrieben wird, der durch Rücklastschriften entstanden ist.


    Gleichzeitig wurde es Usus wie Sie schon selbst festgestellt haben, dass viele Verträge nur noch mit der Quasi-Nötigung abgegeben werden, wenn die Lastschriftgenehmigung gegeben worden ist.


    Ich persönlich halte dieses Vorgehen für rechtswidrig wegen des Nötigungsaspekts. Bisher habe ich nicht recherchiert, ob es dazu schon Urteile gibt. Vielleicht könnten Sie mal im Netz schauen unter "Verträgen mit Lastschriftzwang" oder so ähnlich oder mal eine Mail an die reginale Verbrauchzentrale schicken und die fragen, ob es dazu schon Rechtsprechung gibt.


    Das würde auch allen anderen hier helfen...


    Viele Grüße und sorry, dass es da keine wirklich positiven Infos gibt...


    E. A.



    Mir ist noch etwas eingefallen...Hätten Sie jetzt einen konkreten streitigen Betrag genannt - auch durch die Mieterberatung in Vertretung, könnte es sein, dass die Annington nur den anerkannten Betrag einziehen darf. Tut sie das nicht, müsste sie eigentlich auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil es dem Lastschriftgeber bis heute gesetzlich verwehrt worden ist, auch Teilbeträge der Lastschrift zurückzufordern, ein Umstand, der Ihnen an sich nicht zumutbar sein dürfte...


    Na dann, trotzdem noch einen schönen Tag...



    E. A.