Beiträge von jojojo

    Durch einen Gasanbieterwechsel ist der Service nicht gefährdet, denn der Gaszähler und Schwierigkeiten bei der Versorgung doch weiterhin beim Netzbetreiber.
    Zu den Kosten von 250 € im letzten Jahr da kann man doch an einen Anbieterwechsel denken (seriös) selbstverständlich

    Entschuldige, dass ich so spät anworte....


    Durch die Preiserhöhung um 15 % ist der jetzige Versorger um 37 % teurer
    als ein guter und preisgünstiger Lieferant.
    Meine Frage war, obwohl 2 Monate vorher informiert, der Vermieter nicht einen günstigeren Anbieter hätte nehmen müssen wegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGB $ 556)

    Auf Grund des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist doch der Vermieter verpflichtet, einen günstigeren Anbieter zu suchen, da unser jetzige Lieferant die Preis um 15 % im Jahre 2011 erhöht hat.
    Dieses wird aber vom Vermieter abgelehnt. Ist das richtig?

    Hallo, d.h. in fordere sie nochmals, diesmal aber schriftlich,
    mir die Einsicht in den Original-Grundsteuerbescheid zu gestatten
    mit einer Frist von 3-5 Tagen.
    Nach Terminverstreichung werde ich dann einen Fachanwalt aufsuchen.
    Ist das so ok?

    Ich werde nochmals den VM auffordern, mir den Original-Grundsteuerbescheid mit der Angabe der Gesamt-QM vorzulegen. Wenn er dieses nicht macht,
    kann ich dann einen Fachanwalt aufsuchen. Es geht im Prinzip um diesen einen Punkt, der andere Punkt der Heizkostenverteilung kann davon abgeleitet werden. Kann ja sicherlich nicht teurer sein, als 2 Jahre Mieterbund (ca 180 €). Ist wohl der einige Weg....

    Hallo, die Möglichkeit, die ich habe ist eingeschränkt:
    1. ich erwarte eine Rückzahlung
    2. Da der VM mit der Äußerung: "Das geht mir auf den Keks" auf meine Frage nach der Gesamt-QM des Hauses geantwortet hat.
    3. wie kann ich ohne Klage zu den Angaben kommen, die ich benötige, um eine sachliche Prüfung der beiden Positionen der
    Betriebskostenabrechnung kommen.
    Es geht im Prinzip um die Verteilung von 1300 €, verteilt über die Anteile der 3 Parteien, VM und 2 Mieter.
    Ich setze 180 € für 2 Jahre Mitgliedschaft im Mieterbund ein und habe nichts?
    Ich kann ja noch einen Versuch starten, indem ich den VM auffordere
    mir Einsicht, wie erwähnt, in den Original-Grundsteuerbescheid
    mit der Angabe der QM, zu ermöglichen.
    Wie ich es aber bereits erlebt habe, wird dieses abgelehnt, ich solle meine QM (aber nicht im Mietvertrag ersichtlich) und Qm des anderen Mieters addieren, der Rest wäre dann ihre Qm.
    Was kann ich ich tun, alles nicht ok. Oder doch sofort einen Anwalt?

    Danke für die Info. Im Grundsteuerbescheid steht ja auch nicht die Qm des gesamten Hauses, der Hebesatz wir von der Komune festgelegt.
    Das hilft ja auch nicht weiter.
    Wenn mein Vermieter mir nicht die Gesamtfläche für die Verteilung der Grundsteuer und der Gebäudeversicheerung angeben will, unterstelle ich mal, will er mich betrügen, denn seine Qm sind weit, weit größer als meine, denn er wohnt unter mir und hat zusätzlich noch eine 17 qm große Küche, sehr größer Balkon und ein privates Schwimmbad.
    Deshalb werde ich die Kosten tragen müssen, um mir im Mieterschutzbund die Abrechnung sachlich prüfen lassen. Dann werde ich ja weitersehen, wenn ein Schreiben beim Vermieter eintrifft.

    Hallo, habe mich entschieden: Mitglied im Mieterschutzbund zu werden und die
    Angelegenheit prüfen zu lassen.
    Dadurch werde ich persönlich nicht gezwungen, persönlich an den Vermieter
    heranzutreten

    Hallo,


    in finde den Vorschlag gut. Bei der Stadtverwaltung werde ich mich bezüglich der Grundsteuer erkundigen.
    Ob gleichzeitig ich bei der Verbraucherberatung mich erkundigen sollte, kann ich noch nicht beurteilen. Werde es aber telefonisch abklären.
    Eine Info über den Mieterbund ist mit Kosten von über 180 € verbunden, Aufnahmegebühr und 2-jährige Mitgliedschaft oder gibt es noch eine andere Möglichkeit.

    Hallo Berny,


    der Vermieter wohnt mit im 3-Familienhaus. Mein Anteil ist mit ca. 1/3 der Gesamtfläche angegeben. Wie schon gesagt, verweigert mir der Vermieter die Angabe der Gesamt-QM, die ja Grundlage der Verteilung ist. Ich kann daher keine sachliche Prüfung der Umlage bei Grundsteuer und Gebäudeversicherung vornehmen. Kann er diese Auskunft verweigern?

    Danke für deine Info.
    Ich hatte in meinem Mietvertrag seinerzeit einen einen Verteilerschlüssel für die Umlegung der Grundsteuer und der Gebäudeversicherung unterzeichnet. Bei einem Anteil von 324 zu 1000 müßte ich ungefähr 1/3 der Wohnfläche bewohnen.
    Auf meine Frage hin, wieviel QM sich hinter 1000 verbergen, wird mir die Antwort verweigert.
    Wie bei der Heizkostenabrechnung, als auch bei Umlegung über den
    Verteilerschlüssel wird die Gesamtfläche nicht angegeben.

    Nein, auch bei der Heizkostenabrechnung wird nur nach dem Wäremeesszählern verteilt, nicht wie vereinbart nach 30:70 Verhältnis. Ich vermute, man will mir die Größe des Hauses verschweigen.

    Habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten.
    In einem 3-Familienhaus wird die Grundsteuer nach einem Verteilungsschlüssel abgerechnet. Mein Anteil ist im Mietvertrag
    festgelegt. Zur Prüfung meines Anteil benötige ich aber die gesamten QM des Hauses. Diese wird mir aber nicht vom Vermieter mitgeteilt. Somit kann ich eine sachliche Prüfung nicht vornehmen.


    Ist der Vermieter nicht verpflichtet, mir diese Angaben zu machen?