Beiträge von Michael K.

    Danke schonmal Berny für die schnelle Antwort.

    Soweit ich es jetzt auswendig weiß, habe ich laut Mietvertrag 30 Euro NK zu zahlen, werde ich aber sobald ich zuhause bin nachlesen.
    350 Euro insgesamt, 320 davon Kaltmiete. Was die Nebekosten/ Betriebskosten angeht, hat sie gesagt, sie kommt wohl nicht mehr hin mit den 30 Euro, ob es mir etwas ausmacht, 20 Euro mehr zu überweisen im Monat. Ich überweise seit Monateg jetzt 370 Euro, eine Abrechnung habe ich allerdings nicht bekommen.
    Warum ich die Frage zwecks Wirksamkeit des Vertrages oder der Reparaturen stelle ist der Teil Unterschriften von hier :

    Schriftlicher Mietvertrag - Form des Mietvertrages

    der unter "Einheitlichkeit des schriftlichen Mietvertrages" besagt, dass am Ende des Mietverrages beide Parteien unterschrieben haben müssen. Nur ist mir nicht klar gewesen, ob jetzt beide Ausführungen unterschrieben sein müssen, oder nur eine, bzw. was sich daraus für mich ergibt.
    Was die Reparaturen angeht stehen die üblichen Klauseln drin, die besagen, ich müsste alle 3 Jahre Küche usw. "verschönern". Ausserdem steht drin, ich solle die Wohnung besenrein übergeben.
    In dem Übergabeprotokoll von vor 3 Jahren steht, dass der Vormieter die Wohnung frisch gestrichen hat und ich die Wohnung genauso zu übergeben hätte.
    Da ich jetzt genau 3 Jahre in der Wohnung gewohnt habe, komme ich um das Streichen der Wände so oder so nicht herum.

    Viele Grüße

    Michael

    Hallo zusammen,

    am Ende des Monats steht mein Auszug an und ich habe da ein paar Fragen, die für mich geklärt werden müssten, darum bitte ich euch um Mithilfe. Ich hatte zwar ein Semester Recht an der Uni, leider ist das für mich trotzdem etwas zu heikel das Thema.
    Ich habe die Suchfunktion genutzt, leider aber nicht den passenden Artikel dazu gefunden, deshalb hier mein Anliegen:
    Wie gesagt, ziehe ich am Ende des Monats um und deswegen findet am 29.02.2012 die Übergabe der alten Wohnung statt.
    Meine
    1)Erste Frage dazu: die Vermieterin hat wohl das Recht, die Nebenkosten zu erhöhen, wenn die gestiegenen Preise das so verlangen, richtig? Es geht in meinem Beispiel um einen Anstieg von "nur" 20 Euro, allerdings sollte ich das dann schriftlich bekommen haben, oder gilt das als mündlicher Vertrag?Denn ich überweise seitdem die 20 Euro mehr an Miete, ohne etwas schriftlich bekommen zu haben. Ich muss dazusagen, dass ich in meinen drei Jahren keine einzige Nebenkosten-Abrechnung bekommen habe. Die Strom/Wasserabrechnungen der Stadtwerke nehme ich hier raus, die haben mit den Nebenkosten und der Miete nichts zu tun, die führe ich separat ab.

    2) Meine zweite und auch wichtigere Frage ist: Ich habe auf der Seite hier gelesen, dass es sehr wichtig ist, dass beide Mietvertragsexemplare ( für Vermieter und Mieter ) unterschrieben sein müssen. Bei mir ist folgendes der Fall: auf meinem Mietvertrag ist keine Unterschrift des Vermieters. Der Mietvertrag, der sich beim Vermieter befindet, ist beidseitig unterschrieben.
    Mir geht es also primär darum, wenn er von mir verlangt Reparaturen durchzuführen, muss ich dieser Forderung dann nachgehen, oder ist diese Forsderung nichtig?Oder ist dann der komplette Mietvertrag nichtig?

    Ich hoffe das ganze Thema ist nicht zu komplex und beantwortbar.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und Mühe.

    Viele Grüße

    Michael