Danke schonmal Berny für die schnelle Antwort.
Soweit ich es jetzt auswendig weiß, habe ich laut Mietvertrag 30 Euro NK zu zahlen, werde ich aber sobald ich zuhause bin nachlesen.
350 Euro insgesamt, 320 davon Kaltmiete. Was die Nebekosten/ Betriebskosten angeht, hat sie gesagt, sie kommt wohl nicht mehr hin mit den 30 Euro, ob es mir etwas ausmacht, 20 Euro mehr zu überweisen im Monat. Ich überweise seit Monateg jetzt 370 Euro, eine Abrechnung habe ich allerdings nicht bekommen.
Warum ich die Frage zwecks Wirksamkeit des Vertrages oder der Reparaturen stelle ist der Teil Unterschriften von hier :
Schriftlicher Mietvertrag - Form des Mietvertrages
der unter "Einheitlichkeit des schriftlichen Mietvertrages" besagt, dass am Ende des Mietverrages beide Parteien unterschrieben haben müssen. Nur ist mir nicht klar gewesen, ob jetzt beide Ausführungen unterschrieben sein müssen, oder nur eine, bzw. was sich daraus für mich ergibt.
Was die Reparaturen angeht stehen die üblichen Klauseln drin, die besagen, ich müsste alle 3 Jahre Küche usw. "verschönern". Ausserdem steht drin, ich solle die Wohnung besenrein übergeben.
In dem Übergabeprotokoll von vor 3 Jahren steht, dass der Vormieter die Wohnung frisch gestrichen hat und ich die Wohnung genauso zu übergeben hätte.
Da ich jetzt genau 3 Jahre in der Wohnung gewohnt habe, komme ich um das Streichen der Wände so oder so nicht herum.
Viele Grüße
Michael