Beiträge von Baby-Lucy

    Hallo ihr Lieben!

    Ich möchte eine neue Wohnung anmieten ab Juli 2012 und habe auch schon das passende gefunden. Da die jetzige Mieterin noch bis Ende April in der Wohnung ist, konnte ich jedoch noch keine Besichtigung durchführen. Die Verwalterin hat mir jedoch eine baugleiche Wohnung gezeigt und ich bin damit einverstanden.

    Es wurde besprochen, dass der Mietpreis sich noch geringfügig ändern kann, wenn noch Sachen an der Wohnung gemacht werden müssen. Da ich eine Einbruchshemmende Wohnungstür haben möchte haben wir auch da über die Auswirkungen auf den Mietpreis gesprochen.
    Sie sagte jedoch, der Austausch des Linoleums erfolge immer und werde nicht auf den Mietpreis aufgeschlagen.
    Daher habe ich diese Wohnung für mich reservieren lassen.

    Habe mich zwischenzeitlich belesen und fand ihre Aussage eigentlich bestätigt, dass der Austausch von abgenutztem Linoleum Sache des Vermieters ist und nicht auf den Miter umgeschlagen werden darf. Ebenso ist es mit abgenutzten Toilettenbecken, Waschbecken oder Badewannen. Bin ich da richtig?

    Gestern war dann die Verwalterin nicht da und ich habe kurz mit der Dame vom technischen Dienst gesprochen. Diese meinte, natürlich werde die Erneuerung des Linoleums auf den Mieter umgelegt und alles andere auch, daher könne sie noch nichts zum Preis sagen.
    Nun bin ich verunsichert, da es mit der Verwalterin anders besprochen war.

    Auf was kann ich nun bestehen und was darf die Wohnungsgenossenschaft tatsächlich auf mich abwälzen? Es handelt sich doch nicht um eine Modernisierung, sondern um die Instandsetzung von abgewohnten Sachen.

    Ich bitte um eure fachkundige Hilfe und Danke euch schon im Voraus für die Mühe
    :)