Das wird der Termin sein, andem der neue Eigentümer einziehen oder umbauen will.
Sei froh so, so hast du länger Zeit zu suchen.
Beiträge von landlord
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Für den Untermieter bis du der Vermieter. Du bist sein Ansprechpartner.
Nur du kannst einen Vertrag mit mit dem Untermeiter machen, vorschlagen (suchen)
kann den jeder. Du musst jedoch die Zustimmung zur Untervermietung der Garage
bei deinem Vermieter einholen. Verweigern kann er dir die aus meiner Sicht jedoch nicht. -
Mietervertäge kann man änder, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Sie wollten eine Garage und hier Vermieter hat Ihnen angeboten diese mit in den Mietvertrag aufzunehmen.Wenn Sie diese jetzt nicht mehr wollen, können Sie mit Ihrem Vermieter auch vereinabren, dass diese wieder entfernt wird.
Vorausgesetzt beide Seiten sind wieder mit der Änderung einverstanden. Wenn Ihr Vermieter den Vertrag nicht wieder ändern will,
können Sie Ihn dazu nicht zwingen.Ihnen bleibt in dem Fall nur den gesamten Vertrag zu kündigen um diesen zu beenden.
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Wenn es zu einem Verfahren kommt entscheidet das Gericht auch darüber wer
welche Kosten zu tragen hat. Normalerweise der Verlierer des Prozesses.Wenn du eine Rechtschutz hast, prüfe ob die für die Kosten aufkommt.
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Würde ich auch vorschlagen. Erstmal mit dem Vermieter zu reden.
Es könnte sich ja um einen Defekt handeln. Wenn du nichts sagst, gibt es
keine Chance das Problem zu lösen. -
Zu 1.
Ja so lange du keine schriftl Kündigung erhalten hast, musst du selbst kündigen. Einzige Möglichkeit du
einigst dich mit dem Vermieter und beide unterschreiben einen Aufhebungsvertrag.zu 2.
Bei einem Aufhebungsvertrag sind evtl. Zahlungne Verhandlungssache. Rechtlich gibt es hier keine Ansprüche.zu3
siehe 2zu 4
Das sollte in deinem Mietvertrag stehen, den kennt hier leider keiner. -
Grundsätzlich müssen psychisch Kranke eben ein entsprechenden Einrichtungen untergebracht werden.Die Hürde ist aber hoch. Hier kommt es vorallem auf das Gutachten an bzw. den behandelden Arzt.
Bis ein Richter eine Einweisung ausstellt, muss normalerweise viel passieren.Ist für den Vermieter jedoch die einfachste Art den Mieter los zu werden.
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Nein des wegen kann er nicht kündigen.
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Das sehe ich ähnlich.
Meine Anwälte sind da aber recht zuversichtlich.Ich wäre da nicht zu versichtlich. Auch Kranke müssen irgendwo wohnen.
Vor allem so lange der Kranke keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.Beleidigungen und Störungen dürften daher zu erdulden sein. Auch wenn es für
die Mitmenschen durchaus eine Belastung ist. -
Ihr könntet den Vertrag natürlich kündigen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Allerdings kenne ich aus meiner eignen Studienzeit auch Leute die auf das Bafög warten mussten. Dies ist zu Beginn jedes Studienjahres normal. Extrem Fall war eine Dauer von 12 Monaten (kein Scherz) bis die Kommilitonin endlich Ihr Bafög erhalten hat.
Von daher kann die Geschichte stimmen. Ich an eurer Stelle würde mir entsprechende Unterlagen vorlegen lassen.
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Nein da kein Mangel an der Wohnung vorliegt, kannst du auch keine Miete zurückhalten.
Du hast Anspruch auf den Zeitwert deines Trockners. Du musst also beweisen, was dein Trockner
damals neu gekostet hat.Man berechnet den Zeitwert wie folgt:
Der Preis wird durch die durchschnittliche Lebensdauer des Trockners (in Monaten) geteilt.
Für jedes Monat den du den Trockner genutzt hast, ziehst du den Betrag vom Preis ab.Als durchschnittliche Lebensdauer würde ich an deiner Stelle 10 Jahre ansetzen. Auch wenn das
für ein Elektrogerät hoch ist.Ach so natürlich kannst du auch Lieferkosten für einen neuen Trockner in Rechnung stellen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet dir einen neuen/anderen Trockner zu bringen, es reicht wenn er bereit ist
zu zahen.Sorry, ich weiß du brauchst einen Trockner und deiner hätte dir bestimmt noch ein paar Jahre gereicht.
Ich hätte auch gerne was anderes geschrieben. Nur was hätte es genutzt. -
Das einfach abziehen von der Miete kann nach hinten losgehen. Man darf 2 Forderungen nicht einfach mit einander Verrechnen.
Auch wenn das in der Praxis häufig gemacht wird.
Man könnte die das als nicht Zahlung der Miete auslegen. Vorallem wenn der Vermieter die Forderung bestreitet.Der sichere Weg ist meiner Meinung daher auf Durchführung der zugesagten Arbeiten zu klagen.
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Nur dein Vermieter kann die hier helfen. Mangel am besten schriftl. melden und um ein Termin
zur Beseitigung festsetzen. -
Leipziger82
Die Kündigung wird folgen, wenn der Aufhebungsvertag keinen Erfolg hat.
Mit einem Aufhebungsvertrag kann der Vermieter nur besser planen.Ein Haus das nur noch von einem Mieter bewohnt wird, ist zwangsläufig von der Rendite rot.
Man kann über so etwas bestimmt sehr lange Streiten. Im Ende wäre ich mir jedoch sicher, dass
der Mieter auszieht. Eigentum ist im Grundgesetz geschützt.Das kann man mit dem Urteil vom BVG zum Eigentbedarf vergleichen. Auch hier genügt allein der
Wille des Vermieters sein Eigentum zu bewohnen. Egal wie viel Wohnraum er schon hat.
Hier ist es der Wille es Eigentümers sein Haus abzureißen. Daher muss der Mieter gekündigt werden können.Außerdem gibt es auch andere Methoden ein Mieter aus der Wohnung zu bekommen und ich sprech hier
nicht von illegalen Aktionen, sondern von legalen Dingen. -
Wenn du es genau wissen willst, würde ich dir empfehlen es auf eine Räumungsklage bei gericht ankommen zu lassen.
Danach weißt du genau wer Recht hat.Wird evtl. aber teuer.
Alternativ kann dir hier ein Fachanwalt helfen.Allerdings glaube ich kaum, dass eine Kündigung wegen Abriss nicht durchgeht. Nach darf man in Deutschland mit
seinem Eigentum machen was man will. Demzufolge muss ich einen Mieter kündigen können, wenn ich das Haus abreißen
will.Vorhersehbar war das aus meiner Sicht für den Vermieter nicht. Der aktuell Vermieter war damals noch nicht
Eigentümer. Deshalb dürfte es sich auf jeden Fall um eine neue Situation handeln.Alles nur meine bescheidene Meinung.
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Nein, du musst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zahlen.
Allerdings kannst du die Wohnung so lange auch nutzen.
Frag doch deinen Vermieter einfach mal, ob er bereit ist dich vorher aus dem Vertrag zu
entlassen. -
So lange er mit dem alten Eigentümer redet, würde ich mich nicht darum kümmern.
Kommt er auf dich zu, lass dir doch die schriftl. Vereinbarung zeigen.Ich wette die hat er nicht.
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Wenn du fristlos Kündigen willst, rate ich dir unbedingt zu einem Fachnawalt.
Bedenke jedoch, dass firstlos auch wirklich sofort bedeutet.
Hast du schon eine Wohnung, wo du deine Möbel hinstellst?Wenn du die Kaution nicht zahlst, brichst du den vertrag. Der Vermieter kann diese einklagen, die Kosten
gehen zu deinen Lasten.Hast du den Vermeiter schriftl. aufgeforert die Mängel zu beseitigen. Wenn nein, sofort machen
und am besten von einem Zeugen beim Vermieter einwerfen lassen.
Auch kannst du ab sofort die Miete wegen der Mängel mindern (natürlich nur so lange bis der Mangel beseitigt ist.)
Zur Höhe goolgest du mal am besten. -
... wenn beim Schuldner was zu holen ist...
Bei 2 Schuldnern und 30 Jahren sehr wahrscheinlich. Zumal wo bekommst du heute noch 5% für dein Geld
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Berny
Gefährlicher Hinweis - meiner Meinung nach
So etwas kann böse ins Auge gehen. Der Vermieter muss nicht kündigen.
Mahnbescheid reicht vollständig um an seine Miete zu kommen.Kosten trägt der Mieter.