Beiträge von landlord

    hallo zusammen

    hätte ein paar Fragen
    Nach fast 20 Jahren ausgezogen. Übergabeprotokoll wurde erstellt. Zwecks Umzugshilfe nicht alleine gewesen - also eine Art Zeuge aus der Verwandtschaft.

    Jetzt kam eine Art Endabrechnung bzgl. der Kaution.
    Abzug angeblicher Schaden an der Toilettenschüssel. Nichts im Übergabeprotokoll vermerkt. Es war kein Schaden bekannt, der Umzugshelfer verneint einen etwaigen Schaden ebenfalls. Dementsprechend leicht verwirrt und stark verunsichert wegen des Kaution-Abzugs.

    Rechnung des Vermieters über die Innenreinigung der Heizkörper mit einem Dampfreiniger!?


    Kommt darauf, was er entfernt hat. Normaleren Staub mus der Mietr sicher nicht zahlen. Kaugummis in den Heizkörpern
    meiner Meinung anch bestimmt.

    Ist das alles rechtens? Bin auf Urteile gestoßen, wonach der Vermieter nur Reparaturen laut Übergabeprotokoll beanstanden kann. Nachträgliche (angebliche) Mängel wären Vermieter-Pech?


    Mängel die im Protokoll vermerkt sind und versteckte Mängel kann der Vermieter abrechnen.


    Zudem wurde laut Übergabeprotokoll der Rolladengurt bemängelt. Eine Frist, und somit Möglichkeit dies selbst zu beheben, wurde nicht gesetzt/gegeben.
    Ein neuer Rolladengurt und 2 Rolladenlamellen wurden von der Kaution abgezogen.

    Hoffe auf Hilfe und Aufklärung

    danke


    Eine Selbstbehebung braucht der Vermieter nicht zu dulden. Er kann den Zeitwert der Dinge und die Arbeitskosten in Rechnung stellen.

    Mal schnell gegoolgt sagt, dass ab ca. 6m Zirkluationsleitungen vorgeschriben sind.
    Daher glaube ich nicht, dass ein Betrieb eine Wasserleitung ohne Zirkluationsleitungen verlegt hat.

    Ich würde hier auch den Vermieter anschrieben und um Mängelbeseitigung bitten.

    Sorry wir können nichts dafür, wenn Ihnen unser Rat nicht gefällt. Hier schreiben nur Leute, die sich für Mietrechr interessieren und Ihre persönliche Meinung sagen.
    Vielleicht denken Sie in einer ruhigen Minute mal darüber nach.

    Ich persönlich bin werder Mieter noch Vermieter und werde wahrscheinlich auch nie eines von beiden werden.

    Ganz erhlich toll finde ich es auch nicht, solche Dinge über die Kinder auszutragen.

    Allerdings ist es auch nicht ok, seine Miete nicht zu zahlen. Vermieter sind keine Bank.
    Überleg dir mal in welche Schwierigkeiten du deinen Vermieter gebracht evtl. gebracht hast.

    Den auch er muss seine Raten für das Haus, Steuern und Abgaben bezahlen.
    Vielleicht hat er seinen Kredit den er wegen dir nehmen musste noch nicht bezahlt.

    Ich finde es daher reichlich unverschämt von dir, sich über eine kaputte Sprechanlage zu beschweren.
    Ohne Geld kann auch ein Vermieter nichts reparieren lassen.

    Zum Kündigen braucht ein Vermieter einen gültigen Grund mit Ausnahme in einem 2 Familienhaus.
    Allerdings lässt sich natürlich immer ein Grund finden, wenn der Vermieter im Haus wohnt.

    Oh, die war tatsächlich an mich. :rolleyes: ich dachte an wakonda.
    Ja das ist deren eigene Wohnung. Die sind zum ersten Mal im April ausgezogen. Wir sind deren erste Mieter.
    Und schon wollen sie verkaufen.

    MvG
    oli4cka

    Habt Ihr mal daran gedacht die Wohnung zu kaufen? Die Zinsen sind günstig. Käufer stehen nicht unbedingt Schlange.
    Kräftig mit der Bank und über den Preis verhandeln. Vielleicht klappts dann.

    Eine Kündigung der Wohnung muss schriftl. zugestellt werden. Der Vermieter braucht einen Kündigungsgrund um die Wohnung zu kündigen.
    Alles das was Sie hier aufgeführt haben sehe ich keine Möglichkeit sie zu kündigen. Jedenfalls nicht ohne vorherige Abmahnung.

    Daher ruhig Blut und einfach warten was passiert.

    Ergänzend zu meinem Vorgänger sollte man nach sagen, dass Sie den Vertrag sofort mit 3 -monatiger Frist schriftlich kündigen sollten. Ansonsten hat der Vermieter für die gesamte Mietzeit Anspruch auf die volle miete und Nebenkosten.

    Diese kann er auch einklagen.
    Ich persönlich würde wie folgt vorgehen:

    -sofort Kündigung schreiben
    - am Mietbeginn Schlüssel abholen.

    Wenn der Vermieter die Schlüssel nicht übergibt: sofort fristlos kündigen
    Wenn er Sie übergibt: Schlüssel nehmen und am Ende der Kündigungsfrist wieder zurückgeben. Miete und Nebenkosten sind für die Mietzeit fällig

    Du hast in dem Haus nur die Räume gemietet, die in deinem Mietvertrag stehen. Dort hast du das Hausrecht.
    In allen anderen Räumen kann der Vermieter machen was er will bzw. diese an andere Personen vermieten.

    Das selbe trifft auf den Garten zu. Den auch den hast du nicht mitgemietet und laut deinem Post könnte er dir sogar die Nutzung des Garten verbieten.

    Um das mal rückwärts durchzuspielen:
    Ist eine Kaution denn bei einer Pension normal? Müsste eine Pension sich nicht auch irgendwie anmelden und dementsprechen im "Mietvertrag" auch ein paar Worte darüber verloren werden, dass es keine "normale" Miete ist (sondern die Rechte und Pflichten einer Pension gelten)? Irgendwo muss es dabei ja Unterschiede geben. Zumindest für mich als Laien ist eine Pension etwas völlig anderes als die Miete einer "normalen" Wohnung.
    Könnt ihr mir dabei helfen?

    Ich würde mal sagen das kommt auf die Stadt an. Ein Blick in die Tagespresse verrät, dass man das in Berlin sehr wohl muss.
    Im Vertrag muss nicht deutlich stehen, dass du in einer Pension wohnst. Hinweise darauf haben wir ja aus deinen Infos hier im Forum gefunden. Hier mal ein Link:
    http://www.onlinemietvertrag.de/mustermietvert…mietvertrag.pdf

    Die Infos dort helfen dir evtl. weiter.

    Zitat


    Und selbst wenn wir mal davon ausgehen würden, dass ich in einer Pension wohne:
    Wäre in einer Pension die "Abnützungsgebühr" rechtens?

    Ich denke das kann dir nur ein Rechtsanwalt beantworten. Jedenfalls gibt es bei Kurzzeitmietverträgen kaum einen Mieterschutz.

    Mit Sicherheit nicht! In einem "normalen" Haus, ich kenne jedenfalls keine Mietwohnung, die, ich zitiere: Das angemietete Zimmer ist dem Reinigungspersonal tagsüber zugängig zu machen. so etwas seinen Mietern bietet.

    Ich denke, dass der TE überhaupt nicht geschnallt hat, dass er in einer Pensin, o.ä., wohnt.


    Womit du wohl auch recht behälst. Das ist keine normale Mietwohnung. Wohnheim , Ferienwohung oder ähnliches.

    Dafür spricht auch die kurze Kündiungsfrist.

    Somit dürften auch die Endreingungskosten ok sein. Abnutzungsgebühr seh ich kritisch. Dafür bekommt man normalerweise Miete.

    Zur Ergänzung meiner Vorredner solltest du noch folgendes bedenken:

    Fristlos Kündigen heißt auch sofort die Wohnung zurückgeben und ausziehen.
    Wo willst du den mit deiner Familie hin? Was machst du mit deinen Möbeln?

    Teil deinem Vermieter deine Probleme mit und arbeitet konstrukiv an einer Verbesserung der Lage.

    Du kannst den Tauben ja mal verbieten dort zu sitzen.;););)

    So jetzt aber Spaß bei Siete
    Ich glaube kaum, dass man die Tauben effektiv vertreiben kann. Weder du noch dein Vermieter. Was willst du dagegen tun, es sind Tiere.
    Ob dir deshalb eine Miedminderung, weil du deinen Balkon nicht nutzen kannst, kann ich dir nicht sagen. Das dürfte auch schwer von der Anzahl der Tauben abhängen.

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