Beiträge von anitari

    Nun haben wir zum zweiten mal TÜV Gebühren berechnet bekommen.

    Der Vermieter darf Betriebskosten die nicht jedes Jahr anfallen entweder komplett in dem Jahr in denen sie anfallen umlegen oder über mehrere Jahre verteilen.

    Es kann aber auch sein das hier einfach ein Versehen seitens des VM vorliegt. Lass dir die Originalrechnung vorlegen, dann siehst Du ob er die Kosten auf mehrere Jahre aufteilt oder aus versehen doppelt umgelegt hat.

    Nebenkostenabrechnungen von 2014,2015 und 2016.

    Kann man die Rückwirkend für die Jahre noch verlangen oder ist da schon eine Frist für Überschritten?

    Für 2015 und 16 kannst Du noch verlangen, denn die 3jährige Verjährungsfrist ist noch nicht um.

    Bei 2014 bin ich mir nicht ganz sicher.

    Es ist nur für dem VM eine Frist überschritten, nämlich die in der eine Nachforderung geltend machen kann.

    Wie sieht es aber mit der Wohnung an sich aus. Müssen wir nach so einer langen Mietdauer nun alle Tapeten abkratzen, die Holzdecken verschrotten, den Laminat wegschmeißen etc. pp. ?

    Nein.

    Die Renovierungsklausel ist wegen starrer Frist unwirksam.

    Was ihr entfernen müßt ist das Eigentum wie z. B. das Laminat und die selbst angebrachten Deckenverkleidungen.

    Darf ich überhaupt einen Untermietvertrag mit ihm abschließen?

    Warum nicht. Das dein Vermieter nicht da gemeldet ist tut rein gar nichts zur Sache.


    Kann ich mich mit diesem Untermietvertrag ummelden,

    Nein, mit der Wohnungsgeberbestätigung die dir dein Wohnungsgeber (Vermieter) ausstellen muß.

    Dein Vermieter hat hoffentlich die Genehmigung zur Untervermietung von seinem Vermieter.

    An diesem Tag wurde der Brief bei ihr eingeworfen. Allerdings ohne Briefmarke, nicht durch die Post zugestellt, er war einfach so im Briefkasten -

    Das ist kein Fehler


    In der Kündigung steht aber, dass sie 2 Monate zum ausziehen hat, er ihr aber netter Weise 3 Monate gewährt und die Übergabe dann am 1.1.2019 sei.....

    Im Kündigungsschreiben steht noch "hilfsweise zum nächsten zulässigen Zeitpunkt ordentlich."

    Bei Kündigungszugang am 2. bzw. 3.10.2018 ist der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt der 31.12.2018. Von daher auch kein Fehler.


    Weiter hat er nur geschrieben, dass er wegen Eigenbedarf kündigt und sich auf § 573, Abs. 2, Nr. 2 BGB bezieht - aber keinen genauen Grund genannt.


    Mündlich hat er dann später gegenüber der Mutter (als sie ihn angesprochen hat s.o.) gesagt, dass es für seine Tochter sei - muss er das nicht IN dem Schreiben begründen?

    Das dagegen ist einer. Die genauen Gründe für den Eigenbedarf müssen im Kündigungsschreiben genannt werden, auch die Person wenn der Eigenbedarf nicht für den Vermieter selbst ist.


    Am Schluss hat er zwar mit Maschine/PC seinen Namen drunter gesetzt, aber nicht persönlich unterschrieben.

    Auch das ist ein Fehler, ein großer sogar. Mietvertragskündigungen sind nur mit eigenhändiger Originalunterschrift wirksam.

    Bis wann muss ein Widerspruch erfolgen, bei dem Vermieter sein?

    Gar nicht. Außer man möchte dem Vermieter Gelegenheit geben ganz schnell eine korrekte Kündigung zu verfassen und zuzustellen.

    Wenn die Freundin unbedingt widersprechen möchte soll sie damit bis ca. Mitte Dezember warten.

    kann erst nach 18 Monaten ordentlich gekündigt werden

    Steht da noch ab wann diese 18 Monate gelten sollen? Ab Vertragsabschluß oder ab Mietbeginn?

    Das ändert zwar nichts an der Wirksamkeit der Klausel aber evtl. am Zeitpunkt zu dem bzw. ab dem Du Kündigen kannst.

    Die Tatsache, dass die Anlage für den tatsächlichen Verbrauch (Warmwasser für das gesamte Haus: rund 82m³) wahrscheinlich völlig überdimensioniert ist,

    An Überdimensionierung glaube ich nicht wirklich, eher an den Umstand bzw. die Tatsache das die Hälfte der Wohnungen leer steht als Ursache für die hohen Kosten. Wie ist denn die Gesamtwohnfläche des Hauses?

    Dies entspricht dem Doppelten dessen, was man gemäß der gebräuchlichen Formel nach §9 Abs. 2 HeizkostenV erwarten würde

    Und genau diese Formel ist für die Ermittlung der Warmwasseraufbereitungskosten seit 2014 nicht mehr zulässig.

    Seit dem müssen die Warmwasserkosten bzw. der Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung exakt ermittelt werden.

    Was ist mit dem Energiebedarf für Wärme? Der müßte dann ja geringer sein als zuvor.


    14 Wohnungen, davon ca. die Hälfte leerstehend,

    Ich denke mal das ist der Knackpunkt für hohen Warmwasserkosten.

    Die Anlage bereitet rund um die Uhr ganzjährig Warmwasserauf, es wird aber sehr wenig verbraucht.

    zusammen mit deutlich überhöhten Brennstoffkosten von >8,5ct/kWh, die ich ohnehin beanstanden werde)

    Bist Du sicher das das die Kosten pro kWh sind und nicht die pro Heizeinheit?

    und der Vermieter sich nicht meldet, sowie jeglichen Kontakt abblockt.

    Schon mal per guter alter Post versucht?

    Das und wie lange der Vermieter die Miete fordern kann wurde ja schon erklärt. Also mußt Du sicherstellen das dann der gesamte offenen Betrag gezahlt werden kann. Ansonsten droht die fristlose Kündigung.

    Entweder legst Du ein Sparbuch an zahlst die monatlichen Mieten oder hinterlegst die Mieten beim Gericht zu Gunsten des Vermieters. Mit letzterem bist Du auf der ganz sicheren Seite. Denn im Gegensatz zum Sparbuch kannst Du das bei Gericht hinterlegte Geld nicht wieder abheben, sondern nur der Vermieter bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person oder im E-Fall die Erben. Erkundige dich mal beim zuständigen Amtsgericht nach dem Prozedere.

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