Beiträge von anitari

    Annehmen muß der Vermieter die Kündigung nicht. Sie ist auch so wirksam und zwar automatisch zum 31.7.2012. Für Mieter gilt seid der Mietrechtsreform 2001, egal was im Vertrag steht, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Gestaffelte Fristen gibt es nur noch für den Vermieter.

    Eine neu Kündigung würde ich nicht erklären. Denn diese wäre jetzt erst zum 31.8. möglich.

    Schreiben Sie dem Vermieter noch ein nettes Briefchen in dem Sie um die Wohnungsübergabemodalitäten zum 31.7.bitten/vereinbaren/vorschlagen.

    In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen kann so abgerechnet werden, wenn vertraglich vereinbart. Ist vertraglich nichts zum Umlageschlüssel vereinbart könnte sogar nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Die Ablesegeräte (Heizkostenverteiler) kann der Vermieter, wenn er sie kauft, nicht auf die Mieter umlegen. Wenn er sie aber mietet wäre die Miete + Wartung dafür umlegbar.

    Aber nur wenn vertraglich vereinbart.

    Das gilt übrigens für alle Betriebskosten. Nur was vereinbart ist kann/darf der Vermieter umlegen/abrechnen.

    Zitat

    Meine Mutter meinte außerdem dass der Vertrag nicht rechtskräftig sei,da:

    1. meine Mutter(Sorgeberrechtigte) nicht mit unterschrieben hat

    2.ich noch nicht volljährig war


    Inzwischen, so lese ich das, bist aber volljährig. Ergo ist der Vertrag rechtskräftig.

    Zitat

    Strom- und Wasserzähler habe ich nicht.Also keine Eigenen.Weil meine Wohnung ein Anbau ist.Sind diese Pflicht?

    In einem 2FH nicht.

    Zitat

    Aber da ich ein befristeten Vertrag hab (ich glaub so nennt man das wenn der vertrag 2 jahre geht^^ ) weiß ich nicht wie ich hier rauskommen soll.

    Ist es ein Vertrag mit Kündigungsverzicht? Wenn ja müßte man den genauen Wortlaut kennen um zu sagen ob die Vereinbarung evtl. unwirksam sein könnte.

    Ansonsten ist die Abrechnung in Ordnung für einen Zeitraum von Oktober-Dezember 2011?

    Ich habe nicht alles gelesen, aber besonders in Hinsicht auf die Heizkosten muß es, wenn man zu Beginn der Heizperiode einzieht, zwangsläufig zu einer Nachzahlung kommen. Denn in diesen Monaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 mal so hoch wie die gezahlten. Und diese tatsächlichen Heizkosten haben Sie, die Sie kein Guthaben aus den heizfreien Monaten "ansparen" konnten, voll erwischt.

    Außerden habe ich beim überfliegen der Abrechnung gelesen das die Wohnung knapp 61 m² hat und die monatlichen Vorauszahlungen "nur" 100 €. Das ist etwas knapp. 2 € pro m² ist so das Minimum.

    Kosten die im Abrechnungszeitraum entstehen können anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Ob sie nun vor oder nach seinem Ein- oder Auszug entstehen ist völlig irrelevant. Stellen Sie sich mal vor Sie wohnen nur im Winter dort und müßten die vollen Kosten des Winterdienstes tragen und der Mieter der nur im Frühjahr bis Herbst dort wohnt gar keine.

    Zitat

    darf mein bekannter der mir seine wohnung als untermietrein vermietet mir eine mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausfülen???

    Er ist Dein Vermieter, ergo darf er das.