1. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, Besichtigungstermine für Kaufinteressierte für einen Zeitraum X pauschal zu verweigern? Es wäre für uns wirklich ein maximaler Eingriff in unsere Privatsphäre, wenn wir es nun dulden müssten, wöchentlich (oder sogar öfter) eine Gruppe von Unbekannten durch unsere vier Wände laufen zu lassen (hochschwangerer Frau bzw. Neugeborenes).
Nein, leider nicht. Solche Besichtigungstermine sind auch dann wahrzunehmen. Man kann die Termine ja aber mit dem Vermieter absprechen.
Im Falle, dass sich sehr schnell ein neuer Käufer findet und das Haus auch relativ zügig kauft - gibt es irgendeine Regelung die unter den Umständen zu einer Verlängerung unsere Kündigungsfrist führt (6 Monate müssten das ja sein)? Ich befürchte, dass wir so leicht keine vergleichbare Wohnung zu solchen Konditionen finden werden, da wir in den letzten Jahren nur sehr moderate Mieterhöungen ertragen mussten und die aktuellen Mietpreise deutlich höher sind (+ mangelnde Verfügbarkeit). Dies kombiniert mit dem Einkommensausfall durch Elternzeit ist wirklich suboptimal. (+ Zusatzaufwand für ungeplanten Umzug mit Kleinkind)
Aktuell beträgt die Frist 6 Monate. Bei 8 Jahren wären das dann 9 Monate.
Theoretisch könnt ihr einer Kündigung nach § 574 BGB widersprechen.
Die Tatsache, dass die Mieten anderer Wohnung teurer sind, wäre jetzt aber keine Härte. Das wäre nur der Fall, wenn es gar keinen anderen Wohnraum gibt.
Aus der eigene Erfahrung heraus kann ich aber sagen, dass die Abwicklung eines solchen Kaufs einige Zeit in Anspruch nimmt. Eine Kündigung kann in der Regel ja nur dann erfolgen, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das kann durchaus mal Wochen oder Monate dauern. Eine Kündigung im kommenden Winter habt ihr also vermutlich nicht zu befürchten.