Beiträge von Leipziger82

    Es gibt keine Pflicht, dass eine Wohnung mit einem entsprechenden Anschluss ausgestattet sein muss. Vertraglich steht Dir hier nur die Waschküche zu.

    was spricht gegen mail?

    Die Mail kann ein Sachbearbeiter "versehentlich" löschen, bzw. hast Du im Zweifel keinen Nachweis, dass die Mail wirklich (und beim richtigen Ansprechpartner) angekommen ist.

    Ich würde daher gerne wissen, ob es sich bei meinem Problem tatsächlich um eine Mietminderung handelt und wenn ja, wie wäre das Vorgehen?

    Wenn die Nutzung dieses Raumes tatsächlich vertraglich zugesichert wurde, dann ist das ggfs. auch ein minderungsfähiger Mietmangel. Hast Du denn kontakt zu anderen Mietern, denen es ähnlich geht. Da würde ich erst einmal ein gemeinsames Schreiben (keine Mail) aufsetzen und eine Frist zur Mängelbehebung setzen.

    Nein, kann ich nicht dazu müsste ich den Richter befragen. Dir ist aber schon klar, dass Gerichtsurteile immer Einzelfallentscheidungen sind und auch mal Querverweise gezogen werden, oder? Egal, Du wist Recht haben.

    Edit: Nach dem Überfliegen des Urteils kann ich nicht ausschließen, dass hier kein Vermittler im Spiel war. Ich lese davon nichts, sondern sehe nur den Bezug zum §4 WoVermRG, was das Mißverhältnis Entgelt und Wert betrifft. Damit hat ein Vermittler ja nicht zwingend etwas zu tun.

    Eine Feuchtigkeit bei den Dielen erkenne ich hier nicht. Ich sehe nur Verfärbungen im Bereich der Schrauben/Nägel und. Hier wird es zu einer Verfärbung/Oxidation aufgrund der Eisenanteile der Nägel gekommen sein. Verfärbungen aufgrund von Gerbsäure kommen auf Holzdielen auch schon mal vor.

    ist das Material bröselig oder nur verfärbt?

    Wenn der Boden nur verfärbt, aber von der Struktur normal ist, dann liegt der Schluss nahe, dass die Dielen nie wirklich gepflegt wurde. Vernünftig verlegt wurde er ja sehr offensichtlich auch nicht.

    Ich würde mir eher Gedanken um die eine hintere Zimmerecke machen. Das sieht dann schon eher nach aufsteigender Feuchtigkeit aus.

    mir wurde gestern Abend von meinen Vermieter Mitgeteilt das ich aus der Wohnung ausziehen muss,da sie Eigenbedarg anmelden

    der Sohn mit Freundin zieht da ein,

    kündigungs frist bis 1.2..24

    Was heißt "mitgeteilt"? Habt ihr eine schriftliche Kündigung bekommen, oder wurde das nur mündlich ausgesprochen?

    Wenn nichts schriftliches vorliegt, würde ich erst einmal auch nichts unternehmen.

    Liegt schon eine Kündigung vor, dann würde ich diese ggfs. durch einen Fachanwalt prüfen lassen.

    Der § 4a WoVermG wurde vom Gesetzgeber mit dem Zweck eingeführt, den Wohnungsuchenden zu schützen, der vielleicht dringend eine Wohnung braucht, und diese Notlage ausgenutzt werden könnte, indem überhöhte Ablöse- oder Abstandszahlungen verlangt werden.

    Wo liest Du aus der Fragestellung raus, dass eine Notlage ausgenutzt wurde?

    Das muss nach dem Sinn des Gesetzes nicht nur durch einen Vermittler initiiert werden

    Doch, deswegen heißt es "Wohnungsvermittlungsgesetz", bzw. ist unter § 1 deutlich erklärt, was ein Vermittler ist. Die Rechtsbeziehung zwischen Privatkäufer und Verkäufer regelt das BGB.

    Vertragspartner ist ansonsten immer der Vermieter und nicht der Vormieter. Gibt es keine Vereinbarung durch Vermieter/Vermittler, dass ein Schrank übernommen werden muss (das lese ich aus der Frage nicht heraus), kann das auch kein Vormieter verlangen. In dem Fall ist der Mieter gar nicht schutzbedürftig.

    Der Vormieter hat in dem Fall die Mietsache vertragsgemäß, also ohne Schrank, an den Vermieter herauszugeben.

    Der Vermieter hat grundsätzlich schon einmal das Recht, dass die Installation fachgerecht installiert wird. Wenn er hierfür einen Elektrofachbetrieb, bzw. die entsprechenden Nachweise fordert, dann ist das eigentlich ok.

    Er diktiert mir den kauf eines 400w Gerätes obwohl mittlerweile 600 - 800 w üblich sind.

    Nein, bis maximal 600W sind zulässig, bzw. müssen vom Vermieter geduldet werden.

    Wenn diese 400W Kraftwerke von den Abmessungen aber identisch sind mit den 600W Geräten, fällt mir kein Grund ein, warum der Vermieter da Vorgaben machen müsste.

    Vielleicht ist der Vermieter ja der Meinung, dass die Mieten dann auch zu diesem Datum eingehen müssen? Denn wie schon beschrieben, erhalte ich spätestens 7-10 Tage nach dem 16. eines jeden Monats direkt die postalische Mahnung, die Miete doch zu zahlen.

    Nein, das ist auszuschließen. Wenn Du die erste Miete am 16. pünktlich bezahlt hast und die nächste für den kommenden Monat bis zum 3. Werktag, bist Du auf dem laufenden.

    Denkbar sind die Mahnungen nur, wenn zwischendurch mal eine Miete nicht gezahlt wurde und die aktuellen Zahlungen auf die älteste Schuld aufgerechnet werden.

    Die Frage ist aber, wann Euch der Preis von 1.300 EUR das erste Mal genannt wurde? Bevor ihr der Ablöse zugestimmt habt, oder danach?

    Wenn Euch der Vormieter sagt, dass er dafür 1.300 EUR haben möchte, ihr danach sagt, dass Ihr den Schrank übernehmt, dann wäre das vermutlich schon ein wirksamer Kaufvertrag. Anders herum hättet ihr vereinbaren müssen, dass ihr den Schrank übernehmt, sofern man sich preislich einigt

    Für mich zum Verständnis: Ihr wusstet vorab, dass die Vormieter 1.300 EUR Ablöse haben wollen, allerdings hattet ihr nur keine Vorstellung vom tatsächlichen Zeitwert?

    Wenn dem so ist, dann ist der Drops auch gelutscht.

    Angebot und Annahme: Der Vormieter hat den Preis genannt, ihr habt das Angebot per Mail gegenüber dem Vormieter und dem Makler bestätigt. Da solche Verträge auch mündlich abgeschlossen werden können, beharrt der Vormieter dann zurecht auf die Ablöse von 1.300 EUR.

    Der Paragraf des Wohnungsvermittlungsgesetzes greift hier übrigens nicht, da es offensichtlich keine mietvertragliche Vereinbarung zur Übernahme gibt. Das ist eine Sache zwischen Euch und dem Vormieter.

    Denn als die Vermietergruppe gewechselt hatte, habe ich regelmäßig Mahnungen erhalten, dass ich meine Miete noch nicht gezahlt hätte, wobei ich die immer schon Ende des Monats überwiesen habe, also deutlich vor dem 3. des Folgemonats.

    Nur um das auszuschließen: Du überweißt die Miete aber aber im voraus bis zum 3. Werktag, oder? Das heißt, die Miete für August zahlst Du bist zum 03. August?

    Wenn ja, stellt sich die Frage, warum Du Mahnungen bekommst.

    Der Vermieter muss sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten, was aber nicht heißt, dass er den günstigsten Tarif wählen muss. Der Grundversorgungstarif dürfte da in Ordnung sein. Vielleicht kann man aber mit dem Vermieter sprechen, dass er wechselt?

    Muss er angeben, wieviel die kWh kostet?

    Im Zuge einer Belegeinsicht, die Du einfordern kannst, wäre der Preis pro kWh einzusehen. Direkt über die Betriebskostenabrechnung muss er das nicht tun.

    1. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, Besichtigungstermine für Kaufinteressierte für einen Zeitraum X pauschal zu verweigern? Es wäre für uns wirklich ein maximaler Eingriff in unsere Privatsphäre, wenn wir es nun dulden müssten, wöchentlich (oder sogar öfter) eine Gruppe von Unbekannten durch unsere vier Wände laufen zu lassen (hochschwangerer Frau bzw. Neugeborenes).

    Nein, leider nicht. Solche Besichtigungstermine sind auch dann wahrzunehmen. Man kann die Termine ja aber mit dem Vermieter absprechen.

    Im Falle, dass sich sehr schnell ein neuer Käufer findet und das Haus auch relativ zügig kauft - gibt es irgendeine Regelung die unter den Umständen zu einer Verlängerung unsere Kündigungsfrist führt (6 Monate müssten das ja sein)? Ich befürchte, dass wir so leicht keine vergleichbare Wohnung zu solchen Konditionen finden werden, da wir in den letzten Jahren nur sehr moderate Mieterhöungen ertragen mussten und die aktuellen Mietpreise deutlich höher sind (+ mangelnde Verfügbarkeit). Dies kombiniert mit dem Einkommensausfall durch Elternzeit ist wirklich suboptimal. (+ Zusatzaufwand für ungeplanten Umzug mit Kleinkind)

    Aktuell beträgt die Frist 6 Monate. Bei 8 Jahren wären das dann 9 Monate.

    Theoretisch könnt ihr einer Kündigung nach § 574 BGB widersprechen.

    Die Tatsache, dass die Mieten anderer Wohnung teurer sind, wäre jetzt aber keine Härte. Das wäre nur der Fall, wenn es gar keinen anderen Wohnraum gibt.

    Aus der eigene Erfahrung heraus kann ich aber sagen, dass die Abwicklung eines solchen Kaufs einige Zeit in Anspruch nimmt. Eine Kündigung kann in der Regel ja nur dann erfolgen, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das kann durchaus mal Wochen oder Monate dauern. Eine Kündigung im kommenden Winter habt ihr also vermutlich nicht zu befürchten.

    Kann man wirklich nicht die Mietzahlung auf Ende des Monats legen, auch wenn man angeboten hat die Hälfte der Miete zu zahlen, damit eben quasi der Zahlzeitpunkt auf Ende des Monats gelegt werden kann, damit ich nicht dauernd eine Mahnung erhalte, weil ich die Miete nicht gezahlt hätte oder ist das einfach deren Präferenz (weil die das nicht wollen)?

    Nein, die Miete ist per Gesetz spätestens am 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Komplett.

    Ist die Kündigung überhaupt gültig, wenn dort als Position drin steht, dass Juni und Juli 2023 nicht bezahlt wäre, obwohl diese eindeutig durch meine Bank nachweisbar überwiesen und Wertgestellt wurden? (Erklärung dazu oben im Text warum der Vermieter das auf Juni und Juli setzt aus alten Mieten)

    Eine Kündigung ist erst einmal nur eine einseitige Willenserklärung des Vermieters. Wenn Du die Mieten komplett bezahlt hast, dann dürfte der Grund für eine Kündigung hinfällig sein.

    Hast Du nicht die Möglichkeit, die Miete per Lastschrift abbuchen zu lassen?

    Du schreibst, dass Du "höchstens" ein Soll von 160 EUR hast. Das klingt so, als hättest Du nicht den kompletten Überblick. Im Übrigen ist ein Soll-Betrag auf dem Mieterkonto nie gut, egal wie hoch.


    Die Kündigung wurde so geschrieben, dass wenn ich bis zum 23.07.2023 die komplette Summe bezahle, diese dann ungültig wird. Das ist aber ein Sonntag. Müssen Kündigungs- respektive Zahldaten nicht an einem Werktag angegeben werden, da Banken am Wochenende und an Feiertagen ja nicht Wertstellen?

    Per Gesetz ist die Leistung dann am nachfolgenden Werktag zu erbringen.

    Könnte eine technische Wartung diesen Verbrauch generiert haben?

    Das wäre durchaus möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Solche Wartungen werden in der Regel nicht im Hochsommer durchgeführt.

    Ich habe ja immernoch dies defekte Thermostatventil, welches sich nicht wirklich abschalten läßt, und es gäbe noch eine Möglichkeit?

    Wenn das Thermostat, bzw. das Ventil defekt ist, würde ich beim Vermieter Druck machen, damit das gewechselt wird. Ein Verbrauch kann aber auch nur dann entstehen, wenn die Heizungsanlage wirklich läuft.

    Jetzt habe ich widersprüchliche Aussagen, die mich folgern lassen, der Fernableser ist defekt, und generiert Verbräuche und somit Kosten, die nicht entstanden sind.

    Wie gehe ich damit um?

    Wenn es ein "Einfühler-Gerät" ist, muss kein Defekt vorliegen, sondern es ist eine technische Eigenschaft. Da hier aber nur die Einheiten an den Heizkostenverteilern zählen, an der Heizungsanlage aber kein wirklicher Verbrauch entsteht, sinkt der Preis pro Einheit.

    Letzteres sollte geprüft werden: Läuft die Heizungsanlage oder zählen nur die Messgeräte.

    Die Frage würde ich deinem Vermieter schriftlich stellen. Die Aussage des Messdienstleisters ist definitiv falsch.