Hallo,
ich sag mal so: Ansprüche könnt Ihr nur dann machen, wenn diese vertraglich vereinbart worden sind.
Zitat
Die hunde, die sich hier im Haus befinden, durften bisher auf dem Hof frei laufen. Dieses will sie nun verbieten
Das kann sie meiner Meinung nach auch. Die Genehmigung zur Hundehaltung beschränkt sich nur auf die Mietsache, sprich die Wohnung. Mich würde das als Mietinteressent schon abschrecken, wenn dort diverse Hunde rumlaufen.
Zitat
Jeder der mietparteien hatte 2 Parkplätze, die vom Vermieter abgesegnet wurden.
schriftlich?
Zitat
Im bisherigen Mietvertrag und in der Hausordnung sind die gärten/Garagen kein bestandteil
Schlecht! Demnach kann der Vermieter hier sicher auch das Zurückbauen fordern. Ist der Bau des Zwingers denn dem Vermieter gemeldet worden? Gibt es hierzu eine Vereinbarung?
Zitat
Wie stehts um die hunde, kann sie mir jetzt auch verbieten, dass ich die Hunde nachts in den Zwinger setze?
Wenn der Garten nicht Teil der Mietsache ist, kann der Vermieter auch verlangen, dass der Hund ausschließlich in der Wohnung gehalten wird.
Zitat
Wir brauchten auch bei Einzug keine Kaution bezahle, kann sie diese nach zwei Jahren einfordern?
Nur, wenn die Kaution auch vertraglich geschuldet ist. Wurde dahingehend nichts vereinbart, kann der neue Eigentümer auch keine Kaution fordern.
Zitat
Muss ich meine Kinder jetzt zügeln und ihnen Spielzeiten für draußen auferlegen?
Nein, musst Du nicht. Laut der allgemeinen Rechtsprechung steht das "Spielbedürfnis" der Kinder über dem Ruhebedürfnis der Erwachsenen.
Zitat
alle mündlichen vereinbahrungen gehören zum Bestandteil des mietvertrages.
...wenn diese nachweisbar sind. Worte sind nur Schall und Rauch.