Du beziehst Dich zu sehr auf moralische Aspekte und vernachlässigst die Rechtsprechung.
Moralisch gesehen magst Du Recht haben, allerdings ist dies nicht immer mit der Meinung diverser Richter konform.
Ich selbst beziehe mich nun mal nur auf die Rechtsprechung. Meine persönliche Meinung hilft Dir nicht weiter.
ZitatHier steht der Vermieter für mich in der Pflicht, jemanden das mit der Hitze im Sommer so darzustellen, dass man zumindest Überlegungen anstellt, die Wohungen anzumieten und nicht zu denken: " Ich sag mal nichts, Hauptsache der zahlt......
Und genau diese Pflichten gibt es für den Vermieter eben nicht. Hierzu hat sich sogar der BGH geäußert (Vgl. BGH, ZMR 2004, 653, 654).
Demnach hat sich der Mieter umfassend zu informieren und zu prüfen, ob er das Mietverhältnis eingehen will oder nicht (deshalb auch der Vergleich zur Hauptstraße). Eine (wahrheitsgemäße) Informationspflicht hat der Vermieter nur dann, wenn der Mieter eine spezifische Auskunft verlangt.
Hättest Du diesen also gefragt, ob sich die Wohnung stark erhitzt, hätte er wahrheitsgemäß antworten müssen.
ZitatWenn man eine Wohnung an einer stark befahrenen Strasse mietet, dann sieht bzw hört man das.
So abwegig ist das nicht. Du glaubst gar nicht, wie viele Mieter die Besichtigungen nach dem Berufsverkehr oder an Samstagen durchführen und nach Einzug feststellen, wie laut das wirklich ist.
ZitatWarum gehst du eigentlich davon aus, dass alle Menschen deinen Wissensstand bzgl. Wohungen haben? Ich hatte 20 Jahre Eigentum und es ist tatsächlich meine ERSTE Mietwohung.
Das hat ja nichts mit einer Mietwohnung zu tun. Grundsätzlich sollte man aber schon wissen, dass sich Dinge, die der direkten Sonneneinstrahlung unterliegen, aufheizen. Da Du in einem Autohaus arbeitest, sollte Dir das bekannt sein. Oder kannst Du bei einem Auto verhindern, dass es sich aufheizt, wenn es ein paar Stunden in der Sonne steht? Da hilft auch Wärmeschutzverglasung nichts.
Zitat
Kannst aber auch gerne zu uns in Autohaus kommen und nen Gebrauchtwagen kaufen - kann wohl sein, dass der in 4 Monaten kaputt geht....weil, ist ja kein Neuwagen
Als Autohändler solltest Du aber wissen, dass ich einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch habe.
Aber um das Beispiel aufzugreifen: Bist Du verpflichtet, mich umfassend über das Auto zu informieren, oder muss ich das tun?
Angenommen ich kaufe mir einen 60PS-Kleinwagen und komme damit kaum den Berg hoch, kann ich dann auch Nachbesserung oder Schadenersatz von Dir verlangen, oder hätte ich mich vorher selbst kundig machen müssen, ob das Auto "geländetauglich" ist?
Wie gesagt, es steht Dir selbstverständlich frei, deine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du damit nicht durch kommst, schätze ich als relativ hoch ein.