Beiträge von Leipziger82

    Du beziehst Dich zu sehr auf moralische Aspekte und vernachlässigst die Rechtsprechung.

    Moralisch gesehen magst Du Recht haben, allerdings ist dies nicht immer mit der Meinung diverser Richter konform.
    Ich selbst beziehe mich nun mal nur auf die Rechtsprechung. Meine persönliche Meinung hilft Dir nicht weiter.

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    Hier steht der Vermieter für mich in der Pflicht, jemanden das mit der Hitze im Sommer so darzustellen, dass man zumindest Überlegungen anstellt, die Wohungen anzumieten und nicht zu denken: " Ich sag mal nichts, Hauptsache der zahlt......

    Und genau diese Pflichten gibt es für den Vermieter eben nicht. Hierzu hat sich sogar der BGH geäußert (Vgl. BGH, ZMR 2004, 653, 654).
    Demnach hat sich der Mieter umfassend zu informieren und zu prüfen, ob er das Mietverhältnis eingehen will oder nicht (deshalb auch der Vergleich zur Hauptstraße). Eine (wahrheitsgemäße) Informationspflicht hat der Vermieter nur dann, wenn der Mieter eine spezifische Auskunft verlangt.
    Hättest Du diesen also gefragt, ob sich die Wohnung stark erhitzt, hätte er wahrheitsgemäß antworten müssen.

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    Wenn man eine Wohnung an einer stark befahrenen Strasse mietet, dann sieht bzw hört man das.


    So abwegig ist das nicht. Du glaubst gar nicht, wie viele Mieter die Besichtigungen nach dem Berufsverkehr oder an Samstagen durchführen und nach Einzug feststellen, wie laut das wirklich ist.

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    Warum gehst du eigentlich davon aus, dass alle Menschen deinen Wissensstand bzgl. Wohungen haben? Ich hatte 20 Jahre Eigentum und es ist tatsächlich meine ERSTE Mietwohung.

    Das hat ja nichts mit einer Mietwohnung zu tun. Grundsätzlich sollte man aber schon wissen, dass sich Dinge, die der direkten Sonneneinstrahlung unterliegen, aufheizen. Da Du in einem Autohaus arbeitest, sollte Dir das bekannt sein. Oder kannst Du bei einem Auto verhindern, dass es sich aufheizt, wenn es ein paar Stunden in der Sonne steht? Da hilft auch Wärmeschutzverglasung nichts.

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    Kannst aber auch gerne zu uns in Autohaus kommen und nen Gebrauchtwagen kaufen - kann wohl sein, dass der in 4 Monaten kaputt geht....weil, ist ja kein Neuwagen

    Als Autohändler solltest Du aber wissen, dass ich einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch habe.
    Aber um das Beispiel aufzugreifen: Bist Du verpflichtet, mich umfassend über das Auto zu informieren, oder muss ich das tun?
    Angenommen ich kaufe mir einen 60PS-Kleinwagen und komme damit kaum den Berg hoch, kann ich dann auch Nachbesserung oder Schadenersatz von Dir verlangen, oder hätte ich mich vorher selbst kundig machen müssen, ob das Auto "geländetauglich" ist?

    Wie gesagt, es steht Dir selbstverständlich frei, deine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du damit nicht durch kommst, schätze ich als relativ hoch ein.

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    soll ein Hausmeister eingestellt und auf alle Parteien gemäß Umlageart verteilt werden.

    Das ist möglich, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Hier reicht ggfs. ein Verweis im Vertrag auf § 2 Betriebskostenverordnung aus und der Hinweis, dass der Vermieter berechtigt ist, künftig neue Betriebskostenarten einzuführen.
    Er darf dies aber nicht während der Abrechnungsperiode machen. Demnach wäre der Hausmeister erstmalig im Januar 2016 zu bezahlen, vorausgesetzt, dass die Abrechnungsperiode identisch zum Kalenderjahr ist.

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    Da sich wohl die Kleinreparaturen häufen würden

    Hier sollte beachtet werden, dass nicht alle Hausmeistertätigkeiten auf die Mieter umgelegt werden können. Instandhaltungsmaßnahmen bleiben Vermietersache, egal ob er hierfür eine Firma oder einen Hausmeister beauftragt.
    Umlagefähig sind nur die "klassischen" und wiederkehrenden Hausmeistertätigkeiten (Grünpflege, Winterdienst, Gehwegreinigung, etc.).

    Wenn der Vermieter schon ankündigt, dass der Hausmeister Reparaturen durchführt und dies vom Mieter getragen werden muss, kannst Du schon mal einen Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung fertig machen.

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    Normalerweise ist ein Hausmeister für viele Belange des Hauses zuständig z.B. Hausreinigung, Gartenpflege und eben auch für
    Kleinreparaturen, z.B. eine lockere Türklinke, hier fehlt eine Schraube, dort eine Dichtung etc
    .

    Und genau diese Hauswarttätigkeiten sind nicht umlagefähig. Beauftragt der Vermieter also einen Hausmeister, der ausschließlich Reparaturen vornimmt, kann er keinerlei Kosten auf den Mieter abwälzen.

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    Ich denke mal im heutigen Zeitalter kann man verlangen, dass eine 4 Jahre alte Wohnung richitg gedämmt sein sollte.

    Solange dies gesetzlich nicht reguliert wird, kann man das eben nicht verlangen.
    Nochmal: Ich habe auch gedämmte Dachgeschosswohnungen, die sich trotzdem im Sommer bis 30° C oder mehr aufheizen.
    Du kannst Dämmen, wie Du willst, die Gesetze der Physik wirst Du damit nicht außer Kraft setzen.
    Wohnst Du in einem Altbau? Hier würde dann zusätzlich der Bestandsschutz greifen, so dass eine Dämmung schlimmstenfalls überhaupt nicht möglich ist.

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    Mir kann keiner erzählen, dass er sich im Sommer bei 35 Grad wohl fühlt.

    Warum mietest Du dann eine Dachgeschosswohnung an? Ich war im vergangenen Frühjahr selbst auf Wohnungssuche und habe 4 Angebote des Maklers sofort abgelehnt, weil es sich um DG-Wohnungen gehandelt hat. Ich habe die Wohnungen nicht einmal besichtigt, weil mir klar war, dass ich dort in den Sommermonaten schwitzen werde, wie ein Schwein.
    Warum bedenkst Du so was nicht?
    Das erinnert mich an eine Vielzahl von Mietern, die sich eine Wohnung an der Hauptstraße anmieten und sich hinterher über den Verkehrslärm aufregen.

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    Schlimm finde ich noch viel mehr, dass man den Mangel dem Vermieter aufzeigt, und stattdessen zur Antwort bekommt:

    " Dann müssen sie mal die Fenster aufmachen"
    " Im Sommer ist es halt warm"
    " Ich bin nicht bereit irgendwas zu tun, auch keine Klimaanlage"
    " Dann müssen sie sich eine andere Wohnung suchen"........

    Vorab: Ich bin sowohl Vermieter, als auch Mieter. Ich würde Dir aber auch keine andere Antwort geben können.
    Vielleicht könnte Dir der Vermieter sicher eine Klimaanlage einbauen, allerdings gebe ich zu bedenken, dass dies eine Modernisierungsmaßnahme darstellt und die Kosten Dir anteilig in Rechnung gestellt werden können. Dazu kommen dann noch die Kosten des Betriebs.

    Wenn er aber nicht will, muss er das auch nicht. Hier steht es Dir aber frei, deinen Anspruch vor Gericht geltend zu machen.

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    Nein, mein lieber Leipziger82,
    das ist ein echter Wohnungsmangel, den der Vermieter abzustellen hat. Es gibt genügend Urteile für solche Situationen zB. LG Bielefeld und OLG Köln a.a.O. und noch mehr. Dazu sollte man nur in den Umgang mit einer Suchmaschine eingewiesen sein.

    Kannst Du mir bitte die Aktenzeichen dieser Urteile benennen? Die einzigen Urteile des LG Bielefeld, bzw. des OLG Köln, die mir bekannt sind, beziehen sich auf Temperaturobergrenzen in Büroräumen.
    Danke!

    Mit dem von Dir geposteten Link kann ich persönlich auch nichts anfangen, da sich das Urteil auf Raumtemperaturen von 46°C bezieht (bei dem Fragesteller sind es nur 34°C) und die restlichen AG-Urteile wohl kaum irgend eine Relevanz haben.
    Ich könnte Dir mindestens genauso viele AG-Urteile benennen, die das genaue Gegenteil besagen (z.B. AG Leipzig, Az. 164 C 6094/04).

    Komischerweise bringt mir Google hier auch nur diese - in Link benannten - Urteile.

    Letztendlich sollte bei den Urteilen zwingend auf die baulichen Gegebenheiten geachtet werden. Bei einer klassischen Altbau-Mansardenwohnung sollte es logisch sein, dass sich die Wohnung entsprechend erhitzt.
    Hier greift dann der § 536b BGB.

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    Und das ein Mieter grundsätzlich davon auszugehen hätte, dass ein Vermieter ihm ein minderwertig gedämmtes Dachgeschoss vermietet, ist doch wohl ein Scherz?

    Bei Dachgeschosswohnungen kannst Du dämmen, wie Du willst. Wenn dort über Tage und Wochen die Sonne draufknallt, erhitzt sich die Wohnung trotzdem. Hier reichen im Zweifel schon die Dachliegefenster aus.
    Ich habe etliche gedämmte DG-Wohnungen in meinem Bestand. Angenehm ist es dort im Sommer nie.

    Ich persönlich halte es für einen Scherz, bewusst eine DG-Wohnung anzumieten und sich im Sommer über Hitze zu beschweren. In solchen Fällen empfehle ich einen Grundkurs in Physik.

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    Hinzu kommt bei der Betriebskostenabrechnung noch, dass diese vollkommen unübersichtlich ist und nicht nachvollziehbar und wir eine Einsicht in die Abrechnungen möchten

    Wenn Du magst, kannst Du die Abrechnung gern hier hochladen (persönliche Daten unkenntlich machen).
    Hierfür aber bitte ein neues Thema eröffnen, damit das übersichtlich bleibt.

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    Da der Betrag aber schon verrechnet ist, hatten wir gar keine Möglichkeit, uns dahingehend zu informieren und eventuelle Differenzen zu klären.

    Selbst wenn ein Widerspruch zu einer Betriebskostenabrechnung vorliegt, heißt das nicht, dass die Forderung nicht gezahlt werden muss. Im Zweifel muss unter Vorbehalt gezahlt werden.

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    jedoch hätten wir sie müssen bei der Versicherung einreichen, um unser Geld auch zu erhalten.

    Dann würde ich diese mal noch bei der Versicherung einreichen. Wenn der Anspruch des Vermieters gerechtfertigt ist, dann solltet Ihr das Geld auch noch erstattet bekommen.

    Zur Betriebskostenabrechnung: Was macht es für einen Unterschied, ob Ihr den Betrag selbst bezahlt, oder dieser gleich von der Kaution abgezogen wird? Zahlen müsst Ihr doch sowieso.
    Grundsätzlich habt Ihr 4 Wochen Zeit, eine Nachforderung hieraus zu begleichen.

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    Finde es so traurig das man als Vermieter nicht mehr gestärkt wird oder mehr und bessere Rechte hat.

    Ich finde es gut, obwohl ich selbst vermiete.
    Nicht auszudenken, was passiert, wenn der Vermieter jeden Mieter nach Lust und Laune aus der Wohnung werfen könnte.

    Du solltest nicht vergessen, dass die Wohnung der Lebensmittelpunkt eines jeden Menschen darstellt und ein Umzug sowohl eine finanzielle, als auch eine persönliche Belastung darstellt.

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    Ist / War die Klauses der "verkürzen" Kündigungsfrist von 1 Monat überhaupt wirksam oder gilt die Gesetzliche von 3 Monaten?

    Die Frist gilt nur für den Mieter. Für den Vermieter gelten hier die gesetzlichen Fristen (eine kürzere Frist wäre eine unangemessene Benachteiligung des Mieters). Für den Vermieter gelten die Fristen von 3-9 Monaten (je nach Dauer des Mietverhältnisses).

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    Der Hauptmieter wohnt nicht mit in der Wohnung.

    Dann kann der Hauptmieter ohne Grund nach § 573 BGB gar nicht kündigen.

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    Der Hauptmieter kündigt zwei Personen (welche sich nichts zu schulden kommen lassen haben).

    Da verwette ich meinen Hintern, dass die Kündigung unzulässig war.

    Hallo,

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    zusätzlich ein weiterer Betrag, von welchem gar keine Rechnung zum Einreichen bei der Versicherung vorgelegen hat.

    Um was für einen Betrag, bzw. was für eine Rechnung handelt es sich denn? Was sagt der Vermieter dazu?

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    Und darf er weiterhin eine Nebenkostennachzahlung einfach von der Kaution abziehen, ohne dass wir jemals eine Zahlungsaufforderung darüber erhalten haben?

    Was meinst Du mit Zahlungsaufforderung?
    Du hast doch eine Betriebskostenabrechnung samt Zahlungstermin erhalten, oder? Wenn ja, darf der Vermieter die Forderung mit der Kaution verrechnen, wenn Du dem Zahlungstermin nicht nachgekommen bist.

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    Was kann in einer solchen Situation getan werden, bzw was ist zu empfehlen?

    Erst einmal wegen Eigenbedarf kündigen und nicht nur darüber sprechen. Wenn Ihr von der Materie keine Ahnung habt, solltet Ihr einen Fachanwalt beauftragen.

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    Ausserdem hätte Sie sich beraten lassen, von wem wurde nicht gesagt, sie verlangt 10000 Euro für den Umzug ansonsten würde Sie nicht ausziehen.

    Bei einer wirksamen Eigenbedarfskündigung hat die Mieterin keinen Anspruch auf Schadenersatz, Umzugshilfen oder ähnliches. Sie muss einfach nur ausziehen.
    10.000 € sind natürlich realitätsfern.

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    Klagen oder Prozesskostenhilfe kann Sie ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen, denn von welchem Geld

    Na dann ist das doch gut für Euch. Dann muss sie sich halt selbst vor Gericht vertreten.

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    Schon schlimm das Mieter in Deutschland mehr Rechte haben, wie Besitzer und man nur Ärger deshalb hat.

    Warum denn? Wenn Ihr einen Anspruch auf Eigenbedarf habt, könnt Ihr einfach kündigen. Das kostet eben nur Zeit und Geduld.

    Hallo,

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    Kann sie mir all sowas vorschreiben?

    Nein. Die Frage ist nur, was Du dagegen machen willst. Ich empfehle einen Umzug in eine andere Wohnung, wobei hierbei darauf zu achten ist, dass der Vermieter nicht im selben Haus wohnt.

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    Morgen soll nun eine neue Balkontüre eingebaut werden.

    Wenn die Vermieterin derartige Termine ankündigt, sind diese in der Regel auch wahrzunehmen. Hier gibt es eine Duldungspflicht nach § 555a BGB.

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    Kann ich darauf bestehen, dass nur der Handwerker die Wohnung betritt?

    Klar, wenn Du nur diesem den Schlüssel aushändigst. Die anderen Räumlichkeiten kannst Du ja verschließen.

    Ich denke nicht, dass das JC jemanden unterstützt (zumindest nicht KdU-mässig), der bei einem voll zahlenden Mieter in Lebensgemeinschsft wohnt.

    Ich bin mir da zwar nicht 100% sicher, aber bei dem BAB liegen andere Kriterien zugrunde.

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    Heiraten kann Euch niemand verbieten - aber passt bitte auf, dass es Euch nicht wie den Bachelors ergeht - dort klappt(e) es ja traditionell sowieso nicht........................

    Vielleicht heißt der Fragesteller auch Lothar Matthäus. Da wäre heiraten auch nix.

    Hallo,

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    Unsere Vermieter oder ist das unsere Aufgabe, weil es uns erst jetzt aufgefallen ist (nach 1,5 Jahren)?

    Hast Du den Vermieter darauf denn schon einmal angesprochen?
    Grundsätzlich obliegt die Instandhaltungspflicht dem Vermieter. Eine Weiterbelastung einer Rechnung im Sinne einer Kleinstreparaturklausel halte ich nicht für möglich.

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    Ich habe noch nie eine Vereinbarung im Innenverhältnis geschrieben

    Da der Vermieter eine Untervermietung untersagt hat, wäre hier ein Untermietvertrag nicht möglich.

    Grundsätzlich wäre hier nur ein Gesellschaftervertrag möglich (ihr seid ja nichts anderes als eine GbR), allerdings übersteigt das mein Wissen.
    Ansonsten reicht hier ein formloses Dokument aus, in welchem alle nötigen Informationen stehen und welches von Euch beiden unterschrieben wird.

    Aber:

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    Meine Freundin habe ich bei Vertragsabschluss mit angegeben (dies wollte auch die Genossenschaft so) und ich bekomme bei Schlüsselübergabe eine Bestätigung, dass sie mit einziehen wird.

    Dann soll sie dieses Schreiben samt Kopie vom Mietvertag bei der Agentur einreichen.

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    darf er den nun die tonnen abschließen oder nicht?

    Nein, da sich die Tonnen nicht in seinem Eigentum/Besitz befinden.
    Anders wäre es ggfs. bei Restmüll- und Biotonnen, die schon mal im Eigentum des Vermieters stehen können.

    Die gelben Tonnen werden durch das duale System Deutschland organisiert und auch gezahlt. Hieran hat sich der Vermieter nicht zu vergreifen.
    Aber: bekommt dieser mit, dass die Tonne von Dir falsch befüllt wird, kann er Dir die Kosten der Sonderentleerung aufs Auge drücken.

    Du solltest also dem kleinen Wotan überzeugen, sein Brötchen lieber in den Restmüll zu werfen.