Zitat
Eine Wiese mit gelegentlich
1,5 m hohem Graswuchs, direkt vor den Balkonen-20 m Entfernung- meiner Mieter
Das ist ja letztendlich subjektiv. Ich persönlich wüsste nicht, warum dies die Tauglichkeit meiner Wohnung mindern sollte.
Dann könnte ich ja auch Miete mindern, wenn der Nachbar sein Haus rosa anstreicht. Ich selbst würde mich über eine ungemähte Blumenwiese vor meinem Haus freuen.
Zitat
Eine Mieterin meldete diesbezüglich Mietminderung an und das zu Recht, lt.DMB.
Der Deutsche Mieterbund ist immer auf der Seite seiner Auftraggeber. Sonst würden die ja nichts verdienen.
Der DMB war vor einigen Monaten übrigens der Meinung, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, dass Bad eines Bestandsmieters auf meine Kosten (ca. 5.000 €) behindertengerecht umzubauen.
Meine Frage nach der gesetzlichen Grundlage ist bis heute unbeantwortet geblieben.
Aussagen des DMB und ähnlicher Vereine nehme ich generell nicht ernst. Das ist zu 90% Müll. Zu 10% sorgen diese Schreiben im Büro für großes Erheitern.
Zitat
könnte mir aber
schon denken, daß ein verkommenes Grundstück/Ziergarten entsprechend bewertet wird
Wäre es hier nicht eher sinnvoll, Kürzungen in der Betriebskostenabrechnung vorzunehmen? Grundsätzlich muss es ja Rechnungen für die Gartenpflege geben. Wurde keine Gartenpflege durchgeführt, gibt es auch keine Rechnungen, die ich im Zuge der Betriebskostenabrechnung umlegen kann.