Beiträge von Leipziger82

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    Die Mietsache ist mit einer Kücheneinrichtung ausgestattet, welche im Eigentum des Vermieters steht. Diese Einrichtungsgegenstände und Einbauten sowie alle weiteren Einbauten im Mietobjekt sind Be-standteil der Mietsache und werden dem Mieter zur Nutzung überlassen.

    Wenn Du deine Töpfe als Einrichtungsgegenstände oder Einbauten ansiehst, musst Du die in der Wohnung lassen. :p
    Für mich sind das eher Haushaltsgegenstände.

    Anders würde es aussehen, wenn Du eine Käsereibe zu Dekorationszwecken an die Wohnzimmerdecke gehangen hättest. Das wäre dann ein Einrichtungsgegenstand.

    Hallo,

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    Der Vermieter sagte dann, dass es ihm egal wäre was wir unter uns vereinbart hätten

    Da hat der Vermieter recht. Es existiert ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Vermieter, in welchem sicher auch Regelungen zu Schönheitsreparaturen zu finden sind.
    Dunkle Farbtöne hat der Vermieter nicht zu akzeptieren, egal was ein Nachmieter sagt.

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    Nun soll ich 600 € bezahlen für eine Dienstleistung die niemals stattgefunden hat und von der ich auch gar nicht überprüfen kann, ob sie jemals in der Zukunft stattfinden wird

    Nein, musst Du auch nicht. Zum einen muss der Vermieter Dir zunächst die Möglichkeit geben, die Malerarbeiten selbst durchzuführen und dann kann eine Forderung der Kosten nur mittels Rechnung erfolgen.

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    Der Auszug ist nun bereits 6 Monate her und der Vermieter weigert sich meine Kaution zurückzuzahlen bis ich die Rechnung beglichen habe.

    Wer hat denn die Rechnung gestellt? Eine Fachfirma? Wenn ja, würde ich die Firma mal kontaktieren und hinterfragen, warum eine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung gestellt wird.
    Hier würde ich dann mal vorsichtig über eine Anzeige nachdenken.

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    Muss ich die Rechnung im Endeffekt tatsächlich bezahlen, obwohl die Renovierung nie stattgefunden hat?

    Nein, ich würde die Kaution mal mit Nachdruck einfordern. Im schlimmsten Fall dann mittels Anwalt.

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    Oder kann der Vermieter bzw. der Hausverwalter die Aushändigung einer korrigierten Fassung der Betriebskostenabrechnung wegen Inkonsistenz/fehlender Widerspruchsfreiheitder Beträge (hier: in der Betriebskostenabrechnung und der Heizkostenabrechnung) - womöglich wegen Nichtigkeit - grundsätzlich ablehnen

    Was soll denn eine fehlende Widerspruchsfreiheit sein?? Den Begriff kenne ich nur aus dem Bereich der Logik.

    Wenn Du der Meinung bist, hier ist etwas falsch, dann schaust Du dir die Originalrechnungen an, widersprichst ggfs. den Kosten und wartest auf eine Korrektur. Wo ist das Problem?

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    Ist eine Betriebskostenabrechnung allein deshalb formell fehlerhaft, weil sich der Gesamtbetrag – genauer:
    die Gesamtbeträge - der Position „Heizkosten“ (für das Objekt mit drei Wohnungen) in der Betriebskostenübersicht und in der Heizkostenabrechnung widersprechen?

    Müssen wir Dir nun ernsthaft den Unterschied zwischen "Form" und "Inhalt" erklären?
    Nun gut...
    Ein formeller Fehler liegt vor, wenn die (formellen) Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung nicht erfüllt sind (Abrechnungszeitraum, Umlagemaßstab, Abrechnungsfrist, Darstellung geleisteter Vorauszahlungen, etc) und ein inhaltlicher Fehler liegt vor, wenn eben inhaltlich etwas falsch ist (Abrechnungssumme).

    Wie kann also ein Fehler innerhalb einer Kostenposition formell falsch sein?

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    Klingt für mich nach einem Jurastudenten im ersten Semester.

    Für mich klingt das nach jemandem, der einfach nur hochtrabend schreiben möchte.

    Ich würde es nicht rausnehmen.

    Ich auch nicht. Wenn es in der Vereinbarung eine Klausel gibt, wonach die Ausstattung dem Nachmieter überlassen werden kann (ohne Einschränkung), kann der Vermieter hier nichts anderes verlangen.

    Lasst Euch von den Nachmietern einfach etwas schriftliches geben, wonach sie das Laminat übernehmen und reicht das dem Vermieter ein (eine Kopie behaltet Ihr zu Eurer Sicherheit).

    Vereinbarungen sind dazu da, um eingehalten zu werden.

    "-freunden"...:confused: (nixfürungut)

    Ironie...

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    Angenommen, der Hausmeister putzt nicht mehr

    Auch der Hausmeister arbeitet auf Rechnung. Führt er seine Arbeiten nicht gemäß des Auftrages aus, ist der Vermieter/Eigentümer in der Pflicht, hier eine entsprechende Rechnungskürzung vorzunehmen.

    Oder anders: Der Vermieter kann keine Kosten für Arbeiten umlegen, welche überhaupt nicht stattgefunden haben. Hierbei ist es dann unerheblich, ob das Gartenpflege, Hauswart, Schornsteinfeger, etc. betrifft.

    Auch ein verschmutztes Treppenhaus ist nach der allgemeinen Rechtsprechung ein Minderungswürdiger Mangel. Zumindest finde ich in den einschlägigen Minderungstabellen kein Urteil dazu. Ganz im Gegenteil (Vg. AG Frankfurt/M., Az. 33 C 2578/91 - 29).

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    Eine Wiese mit gelegentlich
    1,5 m hohem Graswuchs, direkt vor den Balkonen-20 m Entfernung- meiner Mieter

    Das ist ja letztendlich subjektiv. Ich persönlich wüsste nicht, warum dies die Tauglichkeit meiner Wohnung mindern sollte.
    Dann könnte ich ja auch Miete mindern, wenn der Nachbar sein Haus rosa anstreicht. Ich selbst würde mich über eine ungemähte Blumenwiese vor meinem Haus freuen.

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    Eine Mieterin meldete diesbezüglich Mietminderung an und das zu Recht, lt.DMB.

    Der Deutsche Mieterbund ist immer auf der Seite seiner Auftraggeber. Sonst würden die ja nichts verdienen.
    Der DMB war vor einigen Monaten übrigens der Meinung, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, dass Bad eines Bestandsmieters auf meine Kosten (ca. 5.000 €) behindertengerecht umzubauen.

    Meine Frage nach der gesetzlichen Grundlage ist bis heute unbeantwortet geblieben.

    Aussagen des DMB und ähnlicher Vereine nehme ich generell nicht ernst. Das ist zu 90% Müll. Zu 10% sorgen diese Schreiben im Büro für großes Erheitern.

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    könnte mir aber
    schon denken, daß ein verkommenes Grundstück/Ziergarten entsprechend bewertet wird

    Wäre es hier nicht eher sinnvoll, Kürzungen in der Betriebskostenabrechnung vorzunehmen? Grundsätzlich muss es ja Rechnungen für die Gartenpflege geben. Wurde keine Gartenpflege durchgeführt, gibt es auch keine Rechnungen, die ich im Zuge der Betriebskostenabrechnung umlegen kann.

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    Die sanitären Einrichtungen sind zu entkalken und zu reinigen, sowie auf Funktionsfähigkeit

    Halte ich grundsätzlich für wirksam. Das Entkalken von Armaturen würde ich sowieso regelmäßig machen.
    Ist die Funktionstüchtigkeit der Sanitärgegenstände beeinträchtigt, ist dies dem Vermieter im Zuge der Obhutspflicht sowieso mitzuteilen. Hinsichtlich der Instandsetzung könnte dann eine Kleinstreparaturklausel greifen, sofern vereinbart.

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    Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei

    Wenn eine Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wirksam im Vertrag vereinbart wurde, ist der Vermieter ja hiervon freigestellt.
    Bei einer unwirksamen Vereinbarung greifen immer die gesetzlichen Regelungen.

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    wenn ich über google eine eindeutige Antwort gefunden hätte, hätte ich bestimmt nicht hier nachgefragt.

    Nichts für ungut, aber wenn Du die Google-Treffer auch mal durchliest, würdest Du auch eine Antwort finden. Zumal die Politik am gestrigen Tag die Entscheidung hierzu getroffen hat und die Tageszeitungen voll davon sind.

    Das Forum ist dazu da, Hilfestellung bei richtigen Problemen im Mietrecht zu finden und nicht um Nachrichten vorzulesen.
    Eine Suchfunktion gibt es hier auch.

    Hallo,

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    Da meines Wissens aber seit 01.01.2015 gilt, dass die Maklergebühren vom Besteller (Vermierter) getragen werden müssen, frage ich mich, ob dieser Absatz überhaupt zulässig ist.

    wie oft denn noch...
    Die Frage wird fast täglich gestellt. Ansonsten hilft Google.

    Wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass es das Gesetz schon gibt?

    Nein, es gibt kein derartiges Gesetz.
    Wenn Du ab und zu mal einen Blick in die Tageszeitungen werfen würdest, hättest Du gestern oder heute gelesen, dass das Gesetz ca. im Juni verabschiedet wird.

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    Ich sehe das aber nicht ein Nebenkosten zu bezahlen die ich garnicht verursacht habe!

    Miete und Nebenkosten sind bis zum Mietende zu zahlen.
    Es gibt übrigens auch verbrauchsunabhängige Betriebskosten, wie Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, etc.

    Ergo musst Du die Betriebskosten zahlen.

    Hallo,

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    Darf sie in allen Räumen Renovierungen durchführen

    Grundsätzlich darf sie das. Für Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen besteht für den Mieter nach § 555a (1) BGB eine Duldungspflicht.
    Die Tatsache, dass Du die Wohnung schon gekündigt hast, ist hierbei unerheblich.

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    In welchem Ausmaß dürfen Arbeiten stattfinden?

    Die Wohnung sollte weiterhin bewohnbar sein.
    Je nach Umfang der Maßnahme ergibt sich hier natürlich das Recht auf eine Mietminderung.

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    kann ich jetzt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen

    von welchem Sonderkündigungsrecht sprichst Du? Du kannst das Mietverhältnis jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn ein unbefristetes Mietverhältnis abgeschlossen wurde.

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    Meine Vermieterin hat nach sechs Monaten die Nebenkosten für meine 54m² Wohnung von 120€ auf 200€ erhöht, mit der Begründung, dass sie noch ein paar Kosten der Wohnung gefunden hat, die eigentlich ich zahlen müsste.

    Zahlst Du Vorauszahlungen oder eine Pauschale?
    Pauschalen können nur angehoben werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist und diese Erhöhung entsprechend belegt werden kann.

    Vorauszahlungen hingegen können von beiden Vertragsparteien nach erfolgter Betriebskostenabrechnung angepasst werden.