Beiträge von Leipziger82

    Hat deine Freundin ihre Umzugsadresse mitgeteilt?

    Wenn nein, ist die Forderung nicht verfristet. Im schlimmsten Fall zahlt sie auch die Kosten der Adressauskunft.

    Ich komm gar nicht aus dem Kopfschütteln heraus: Der Mieter kommt seinen Pflichten nicht nach und versäumt es die neuerliche Umzugsadresse mitzuteilen, auf der anderen Seite kommt sofort ein Aufschrei, wenn der Vermieter nicht fristgemäß zustellt.
    Ja, wie denn auch??

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    Ich habe beim Wasserversorger schon angerufen, Trinkwasser 1,99 brutto pro Kubik, Abwasser 3,01 brutto pro Kubik +14,99 monatlich Grundgebühr.

    Mit dieser Information solltest Du zum Vermieter gehen und die Rechnungen einsehen. Dann wirst Du ja sehen, was ihm berechnet wurde.

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    Die Trink- und Abwasserkosten sind ja in den kalten Betriebskosten mit drin laut Mietvertrag.

    Korrekt, dafür zahlst Du auch diese 80€ an monatlichen Vorauszahlungen. Du zahlst also 80€ für Heizung und Warmwasser sowie 80 € für die kalten Betriebskosten (hier sind auch die verbrauchsabhängigen Wasserkosten inbegriffen).

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    Hätte es dem Vermieter nicht auffallen müssen kann mir nicht vorstellen das die kalten Betriebskosten vom vorangegangenen Jahr so viel niedriger gewesen sind.

    Der Vermieter wird sich an Durchschnittswerten orientieren. Grundsätzlich zahlst Du jeden Monat ca. 2,20 €/m² an Vorauszahlungen, was schon reichen kann.

    Was bei Dir eben auffällt ist der immense Wasserverbrauch, der einem 5-Personenhaushalt entspricht. Damit liegst du also über dem Schnitt. Das kann der Vermieter natürlich vorher nicht einschätzen.

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    Würdet ihr mir empfehlen die Rechnung trotz allem überprüfen zu lassen, habt ihr einen Tipp Verbraucherschutz oder Mieterschutzbund?

    Das ist allein Deine Entscheidung. Ich würde es vermutlich nicht machen, sondern nur die Rechnungen beim Vermieter prüfen. Das ist ja eine einfache Rechenarbeit. Du solltest lieber Überlegungen anstellen, wie Du den Wasserverbrauch minimieren kannst.

    Der Verbraucherschutz kümmert sich im Übrigen nicht um mietrechtliche Belange. Dafür ist der Mieterschutzbund da, der aber auch Geld kostet.

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    So wäre, laut unser Nachbarn, die Hausverwaltung in Beweispflicht zu zeigen, wie es zu dieser Änderung (ohne Absprache mit uns) kam.

    Der Vermieter beweist die Umlage anhand Eures Mietvertrages. Da steht es eindeutig geschrieben.

    Anders herum wird also ein Schuh daraus: Habt Ihr euch anderweitig geeinigt, müsst Ihr das nachweisen.
    Wenn Ihr diese Vereinbarung nicht auftreiben könnt, fehlt also auch der Nachweis und Ihr müsst zahlen.

    Die Altmieter haben die Bestätigung der Nichtumlage wohl schriftlich, was auch auf deren Mietverträgen beruhen kann. Du hast einen eindeutigen Mietvertrag samt Umlage und kannst grundsätzlich froh sein, dass du in den letzten Jahren nicht zahlen musstest.

    Die einzige Chance sehe ich in einem Schreiben der Hausgemeinschaft, wonach die Mieter die Gartenpflege bis dato übernommen haben.

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    Darauf hat die Hausverwaltung lediglich auf das Einsichtrecht verwiesen und deren Geschäftstelle ist nicht mal in der gleichen Stadt - sondern 50 km weiter. Ob das rechtens ist...?

    ein klares Nein!

    Eine Belegeinsicht hat grundsätzlich beim Vermieter zu erfolgen, allerdings nur, wenn dies dem Mieter zugemutet werden kann. Ist die Verwaltung weit von der Wohnung entfernt, kann der Mieter die Zusendung von Kopien verlangen (Vgl. BGH, Az.: VIII ZR 78/05). Du musst dann nur die Kosten der Kopien zahlen.

    Ansonsten: Die Kosten der Baumfällung sind nicht umlagefähig, weil dies keine wiederkehrende Maßnahmen sind. Auf der anderen Seite kann hier aber eine Neubepflanzung und der Verschnitt von Bäumen umgelegt werden. Die Rasenpflege (einschließlich Erneuerung des Rasens) ist voll umlagefähig, da diese Pflegemaßnahmen wiederkehrend sind.

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    Meine Schwester sagte mir, das ich das nicht machen soll weil als Sie damals die Wohnung übernommen hat, waren die Wände in einem unzumutbaren Zustand mit flecken versehen, und Sie durfte die Wohnung dann auf eigene Kosten neu Streichen und hat keinen Cent vom Vermieter. ( der hat sich nicht drum gekümmert obwohl Sie es gemeldet hatte mehrmals)

    Der Zustand bei Übernahme ist für Schönheitsreparaturen bei Auszug völlig unerheblich.

    Dieses Märchen, wonach die Wohnung unrenoviert übergeben werden muss, wenn der Mieter sie im gleichen Zustand übernommen hat, lässt sich einfach nicht ausrotten....

    Weiterhin gibt es auch kein Gesetz, wonach der Vermieter die Wohnung zu Mietbeginn renovieren muss.

    Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen in deinem Vertrag ist wirksam, so dass Du malern musst, wenn es notwendig ist.
    Ob es notwendig ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Wann hast Du letztmalig gestrichen?

    Was heißt akzeptabler Zustand? Selbst wenn Du nicht malerst, kommt im schlimmsten Fall die Quotenregelungen zum Einsatz, wonach Du zumindest einen prozentualen Anteil der malermäßigen Instandsetzung durch einen Malerbetrieb zahlen musst.
    Das ist dann vielleicht teurer, als wenn Du selbst malerst.

    An deiner Stelle würde ich einfach selbst den Pinsel in die Hand nehmen.

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    Es geht mir mehr um die Frage "Gleichberechtigung der Mietparteien".

    So etwas gibt es nicht. Du sagst schon richtig, dass jede Mietpartei seinen eigenen Vertrag hat. Demnach können sich auch die Vertragsbestandteile unterscheiden.
    Vielleicht ist die Vereinbarung zur Umlage dieser Kosten bei den Nachbarn unwirksam, bei Dir aber nicht?

    Von daher verstehe ich auch nicht, warum Dir empfohlen wird, diesen Punkten zu widersprechen.

    Was hat die Hausverwaltung denn auf Euren Widerspruch geantwortet?

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    Aber hat das überhaupt irgendeine Aussagekraft wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommen soll?

    Nö! vermutlich haben Nachbarn und Hausverwaltung einen Vergleich abgeschlossen, wonach der Vermieter "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" auf diese Forderung verzichtet. Hieraus lässt sich kein Recht für Dich ableiten.

    Ansonsten: Selbst wenn die Nachbarn diese Positionen nicht zahlen müssten, heißt das längst nicht, dass ihnen ein Richter das auch zugestehen würde.
    Ich kenne das aus eigener Erfahrung: Ehe man einen langwierigen Rechtsstreit riskiert, der Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall Geld kostet, verzichtet man lieber auf die paar EUR.
    In dem Fall kommt natürlich dazu, dass die Nachbarn keinen Anwalt beauftragen müssen und sich selbst vertreten. Das spart Geld.

    Bei Dir geht man vielleicht davon aus, dass die Beauftragung eines Anwaltes und ein Gerichtsverfahren unwirtschaftlich ist und Du somit in den sauren Apfel beißt und zahlst.
    Angenommen wir reden hier von Kosten der Gartenpflege von 30 € und die hast eine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz von 100 €, macht es keinen Sinn hier großartig Widerspruch einzulegen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Lass Dir einfach die Belege/Rechnungen zeigen und prüfe, ob die Kosten umgelegt werden dürfen.

    Mein Senf dazu:

    Ich sehe, dass die Legionellenprüfung umgelegt wurde. Ist diese Umlage vereinbart? Diese Prüfung fällt unter § 2 pkt. 17 Betriebskostenverordnung und muss entweder vom Vermieter angekündigt worden oder explizit im Vertrag benannt worden sein.

    Die hohe Nachforderung scheint einzig und allein aus dem erhöhten Wasserverbrauch und den hohen Kosten für Abwasser zu resultieren. Du solltest die Belege einsehen.

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    Sie meinte nur das sie das nich möchte und wir in keiner art und weise einfluss auf den neuen mieter haben sollen und das es ja unser problem sei wenn wir so kurzfristig einen neue wohnung mieten.

    Kündigungsfristen sind da, um eingehalten zu werden. Einen Anspruch auf Nachmieterstellung gibt es nicht, es sein denn im Mietvertrag wurde anderes vereinbart.

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    Müssen wir sie rein lassen obwol wir noch keine kündigung abgeschickt haben das geht ja bis zum 3 werktag des monats.

    Erst wenn die Kündigung vorliegt, kann sie Besichtigungen durchführen. Während eines ungekündigten Mietverhältnisses können nur Besichtigungen durchgeführt werden, wenn das Objekt verkauft werden soll.

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    Was noch dazukommt hier fällt ständig die heizung aus und warmwasser

    Das hat mit der Kündigung und den Besichtigungen nichts zu tun. Teilt dem Vermieter schriftlich diese Mängel mit und fordert mit Fristsetzung zur Beseitigung auf.

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    Daher nun die Frage: Was kann X machen, um den Vorgang zu beschleunigen?

    Schriftlich (nachweislich) eine Aufforderung zur Instandsetzung mit Fristsetzung an den Vermieter schicken.

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    Wie kann man die Hausverwaltung dazu bringen, eine Firma ZEITNAH zu beauftragen?

    Das Druckmittel der Mietminderung kann da funktionieren.

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    Kann X die Miete mindern?


    Das kommt auf den Umfang der Beeinträchtigung an.

    ich stimme der Rosa Kakerlake zu:

    Wir sollten endlich anfangen, sämtliche Gebäude, die vor 1949 gebaut worden sind, abzureißen. Wo soll das noch hinführen? Ich frage mich dann nur, was mit Wolfsburg passiert?
    Früher als es nur Stroh- und Lehmhütten gab, war alles besser. Ich weise hier aber auf die Gefahr von Wohnungs- und Höhlenbränden hin.

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    von jahr zu jahr erkranken mehr menschen aufgrund von dieser baugiftstoffe

    Bei Dir erkenne ich auch eindeutige Symptome.

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    viele vermieter haben leider mehr stacheldraht in der tasche als hirn im schädel

    Du irrst! Ich habe keinen Stacheldraht, dafür aber sehr viel Geld in der Tasche, da ich meine Mieter mit giftverseuchten Bruchbuden abzocke.

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    für mich ist das körperverletzung und muss bestraft werden

    Richtig so!

    Schade, dass es nicht mehr Handwerker/Bauherren, wie Dich gibt..

    Ein Projekt von Dir kenne ich übrigens:
    http://static.panoramio.com/photos/large/37978897.jpg

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    ich nehme kein zeugs

    Dann solltest Du vielleicht etwas nehmen?

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    es gab früher wissen, welches den menschen bewusst geraubt wurde

    Du hast es doch aber noch, oder? Schreib einfach ein Buch darüber. Vorher aber bitte zwingend die Rechtschreibung prüfen.

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    du wirst doch verstehen, das mit einem bauwerk, welches resistent gegen schimmel ist, keine kohle zu generieren ist.

    Ich bewirtschafte Häuser, um Mieteinnahmen zu generieren. Ich wusste nicht, dass Schimmel die Haupteinnahmequelle ist.

    Wie machen das die anderen hier? Mache ich tatsächlich was falsch?

    Ansonsten passt Dein Username: Das ist schon ganz große "Kaka" die Du hier schreibst

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    Richtig, bitte schaue mal im netz nach konrad fischer, der hat wirklich viel wissen zu bieten

    Und er weiß, wie man sich selbst darstellt. Ich sehe dort nur Links, in denen er sich selbst beweihräuchert.

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    Wie ich sehe sind die Abwasserkosten ziemlich hoch

    Sehe ich ähnlich. Ich würde einen Termin zur Belegeinsicht beim Vermieter vereinbaren.

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    Der Verbrauch liegt diesmal auch ziemlich hoch, ich hatte sonst immer ca 95 Kubik Wasserverbrauch.

    Bei wieviel Personen? Ich habe bei zwei Personen einen Bruchteil davon.
    Ansonsten ist meine Kristallkugel in der Werkstatt, weshalb ich nicht beurteilen kann, ob Du so viel verbraucht hast.

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    Hat es sinn die Rechnung überprüfen zu lassen, dadurch entstehen mir ja auch wieder Kosten.

    Du kannst auch gern mal die ganze Abrechnung hier hochladen. Es fehlen hier wesentliche Informationen, wie Beispielsweise Wohnungsgröße oder die Anzahl der Personen im Haushalt.

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    Da unsere Nachbarin uns klar zu verstehen gegeben hat, dass sie ein NEIN nicht akzeptiert und sogar mit eigenmächtigem Umstellen unserer Geräte gedroht hat, bitte ich um fachkundigen Rat, wie man der Dame Einhalt gebieten kann.

    Bitte nicht persönlich nehmen, aber wie soll man einen fachkundigen Rat für so einen Kindergarten-Problem erteilen?

    Ablaufschläuche, bzw. Verlängerungen für Waschmaschinen gibt es im Handel für ca. 5 EUR.

    Es bleibt Dir überlassen, was Du mit dieser Information anfängst.

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    Ich habe der Verwaltungsunion per E-Mail am 28.12.2014 mitgeteilt

    Unangenehme E-Mails (insbesondere solche, die einen Arbeitsaufwand nach sich ziehen), können schnell mal "versehentlich" gelöscht werden.
    Mängelanzeigen sollten grundsätzlich per Post verschickt werden. In dieser Mängelanzeige solltest Du eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und - wenn Du es unbedingt brauchst - eine Mietminderung ankündigen, wenn der Mangel danach immer noch besteht.

    Alternativ kannst Du dann noch eine Ersatzvornahme ankündigen und die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben. Die Kosten hierfür kannst Du dann von der Miete abziehen.

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    Es geht nicht darum, zu spekulieren, wer jetzt Schuld hat oder was die Ursache ist, sondern darum, welche möglichen Rechte ich jetzt habe.

    Hier besteht ein sehr direkter Zusammenhang. Wenn Du die Schuld trägst, hast Du die Pflicht, den Schimmel auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. Ist der Vermieter schuld, dann hast Du das Recht eine Schimmelbeseitigung zu verlangen.

    Eine hilfreiche Antwort wirst Du hier nicht bekommen.

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    in einem nach traditioneller deutscher handwerkskunst erstelltem bauwerk, wird kein schimmel entstehen.

    Tatsächlich? Da gibt es vermutlich hunderte Eigenheimbesitzer, die anderes erzählen.
    Außerdem: Die meisten baulich bedingten Schimmelfälle habe ich in Altbauten.

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    es ist heutzutage leider schwer handwerker zu finden, die traditionell arbeiten.

    Ein Fachwerkbau, bei dem das Material mit Pferdewagen angeliefert wird und das Baugerüst aus Holz besteht? Was verstehst Du unter traditionellem Arbeiten?

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    die von der industrie angebotenen baumaterialien sind leider schon von haus aus verseucht

    Mit Schimmel?

    Zwei Fragen:
    - Was nimmst Du für Zeug?
    - Wo bekomm ich das her?

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    Die Hausverwaltung hat nun entschieden, ab den 01.01.2015 den Preis auf 2€ pro Marke zu erhöhen, das sind etwa 200,-€ pro Wohnung im Jahr.

    Für das Geld kann man sich fast eine eigene Waschmaschine kaufen. Habt Ihr hierfür keinen Platz in der Wohnung?

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    der Hausmeister (der jenige der die Marken verkauft) verbringt viel zu viel Zeit mit dem Verkauf der Marken (4 Std pro Woche insgesamt) und arbeitet allgemein zu viel.

    Da sitzt der Hausmeister 4 Stunden pro Woche in der Ecke und wartet, bis jemand eine Marke kauft? Ich würde mir ein Deiner Stelle mal die Arbeitszeitnachweise zeigen lassen und prüfen ob diese Verwaltungstätigkeit nicht fälschlicherweise über die Betriebskostenabrechnung umgelegt wird.

    Ansonsten gibt es auch Vorrichtungen, bei denen man eine Münze einwirft und der Strom für die Waschmaschine freigeschalten wird. Warum man Waschmarken kaufen muss erschließt sich mir nicht und erscheint mir als ein Standard aus den 70er Jahren.