In dem Fall dann wohl zu Deinen Gunsten ...
Sie scheint da sämtliche Zweien und Dreien vertauscht zu haben (statt 232 hat sie 323 geschrieben).
Stimmt. Ist mir gar nicht so aufgefallen. Bei einer Vorauszahlung von insgesamt 232,50 € kommt Ihr auf die monatlichen 93,00 EUR.
Da hat Euch der Vermieter knappe 100,00 EUR geschenkt. Vielleicht hätte der Vermieter dann angepasst, vielleicht aber auch nicht. Aber wie gesagt: Er muss nicht!
Ihr habt da etwas gepennt: Die Summe aller Vorauszahlungen sind fast das erste, was ich in einer Abrechnung überprüfe.
Da hättet Ihr stutzig werden müssen und die Vorauszahlungen anpassen können.
Du solltest Dich nicht so auf die Vorauszahlungen versteifen. Ich erinnere mich ganz dunkel an ein Urteil, wonach der Vermieter theoretisch sogar eine Vorauszahlung von 0,01 EUR vereinbaren könnte. Ihr müsstet damit nur einverstanden sein.
Da die Vorauszahlungen sicher im Mietvertrag benannt sind und ihr das unterzeichnet habt, gehe ich einfach mal davon aus, dass ihr damit einverstanden gewesen seid.
Was anderes wäre es, wenn der Vermieter einen viel zu niedrigen Betrag ansetzt und gegenüber Euch versichert, dass die Kosten damit abgedeckt sind.
Ich selbst mache das übrigens auch so. Meine Vorauszahlungen sind absichtlich extrem niedrig und ich zahle jedes Jahr einen hohen Betrag nach. Ich lege aber jeden Monat einen Betrag X zur Seite, bzw. zur Bank, um ein paar Zinsen dafür einzustreichen. Das ist zugegebenermaßen nicht viel, aber wie sagt man so schön: Wer den Cent nicht ehrt, ist den Euro nicht wert.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: Sind die Betriebskosten korrekt umgelegt, müsst Ihr diese auch zahlen. Vorauszahlungen hin oder her.