Beiträge von Leipziger82

    Warum das denn? Anwalt?

    Weil ich auch gern bereits am Freitag Vormittag das Wochenende begrüßen würde.
    Wäre ich Anwalt, würde ich hier nicht schreiben, sondern am hauseigenen Pool liegen und mir Cocktails bringen lassen.

    Zitat

    Wer kann mir am besten(und überhaupt) helfen ...

    Sprich doch erst mal mit dem Vermieter bevor Du dir den Kopf über andere Sachen zerbrichst. Vermutlich geht der Vermieter hier nur auf dummfang.

    Die Verbraucherzentrale wird dir nicht helfen. Dann lieber der Mieterbund (auch wenn ich von dem nichts halte). Anwalt könnte Sinn machen, wenn die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung gering ist.

    Ein Mieter A hat sich einen Pelletofen gekauft. Ohne zu wissen, dass er für den Ofen einen neuen Edelstahlschornstein braucht, da sein alter Schornstein für den neuen Ofen nicht geeignet ist.

    Schlecht!
    Wenn es hart auf hart kommt, bekommt Mieter A eine auf den "Deckel", da der Anschluss eines neuen Ofens an den vorhandenen Schornstein eine bauliche Veränderung darstellt, die wohl der Zustimmung des Vermieters bedarf.
    Der Mieter hat nicht das Recht sich am gemeinschaftlichen Eigentum zu schaffen zu machen.

    Es ist nicht nur so, dass sich der Vermieter sich weigern kann, einen Teil der Kosten zu übernehmen, sondern er kann auch Dir einen Umbau verweigern, selbst wenn Du alle Kosten trägst.

    Je nach Objekt, kann es sich um eine Eigentümergemeinschaft handeln. Heißt: Dem Vermieter sind vielleicht selbst die Hände gebunden.

    Achso: Was ist nun eigentlich Deine Frage?

    Entschuldigt wenn ich das so Frage, aber wenn ich dann beim Vermieter bin, worauf kann ich mich dann beziehen? Weiß jemand von euch ein Gesetzestext oder Mietrecht Absatz oder sowas?

    § 556 (3) BGB

    Zitat

    Ich denke ich werde zusätzlich beim Mieterbund anrufen, Heute ist niemand mehr zu erreichen

    ...und erneut stelle ich fest, dass ich mir den falschen Arbeitgeber herausgesucht habe...

    Zitat

    Klar das die Abrechnung für 2012 im Jahr 2013 kam und eigentlich erledigt war.


    Der Vermieter kann auch anders abrechnen. Mir sind durchaus Fälle bekannt, wo die Betriebskosten für den Zeitraum 01.06. bis 30.05. abgerechnet worden sind.
    In Deinem Fall scheint das aber nicht so zu sein.

    Hal

    Die Abrechnung für 2012 kam im Jahr 2013. War aber anscheinend nicht korrekt! Und jetzt 2014 fällt es denen auf, und ich bzw. alle Mieter sollen einfach Nachzahlen?!

    Da hat der Vermieter wohl Pech gehabt. Vorausgesetzt, die Abrechnungsperiode entspricht dem Kalenderjahr, hätte er die Abrechnung bis spätestens 31.12.2013 zustellen müssen.

    Nachträglich ändern kann er sie nicht.

    In dem Fall dann wohl zu Deinen Gunsten ...
    Sie scheint da sämtliche Zweien und Dreien vertauscht zu haben (statt 232 hat sie 323 geschrieben).

    Stimmt. Ist mir gar nicht so aufgefallen. Bei einer Vorauszahlung von insgesamt 232,50 € kommt Ihr auf die monatlichen 93,00 EUR.

    Da hat Euch der Vermieter knappe 100,00 EUR geschenkt. Vielleicht hätte der Vermieter dann angepasst, vielleicht aber auch nicht. Aber wie gesagt: Er muss nicht!
    Ihr habt da etwas gepennt: Die Summe aller Vorauszahlungen sind fast das erste, was ich in einer Abrechnung überprüfe.
    Da hättet Ihr stutzig werden müssen und die Vorauszahlungen anpassen können.

    Du solltest Dich nicht so auf die Vorauszahlungen versteifen. Ich erinnere mich ganz dunkel an ein Urteil, wonach der Vermieter theoretisch sogar eine Vorauszahlung von 0,01 EUR vereinbaren könnte. Ihr müsstet damit nur einverstanden sein.
    Da die Vorauszahlungen sicher im Mietvertrag benannt sind und ihr das unterzeichnet habt, gehe ich einfach mal davon aus, dass ihr damit einverstanden gewesen seid.
    Was anderes wäre es, wenn der Vermieter einen viel zu niedrigen Betrag ansetzt und gegenüber Euch versichert, dass die Kosten damit abgedeckt sind.

    Ich selbst mache das übrigens auch so. Meine Vorauszahlungen sind absichtlich extrem niedrig und ich zahle jedes Jahr einen hohen Betrag nach. Ich lege aber jeden Monat einen Betrag X zur Seite, bzw. zur Bank, um ein paar Zinsen dafür einzustreichen. Das ist zugegebenermaßen nicht viel, aber wie sagt man so schön: Wer den Cent nicht ehrt, ist den Euro nicht wert.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: Sind die Betriebskosten korrekt umgelegt, müsst Ihr diese auch zahlen. Vorauszahlungen hin oder her.

    ????? Will heißen???

    Du müsstest uns beantworten, warum die geleisteten Vorauszahlungen geringer geworden sind, bzw. ob tatsächlich weniger gezahlt wurde.

    Fakt ist, dass Ihr für 2012 im Schnitt 129,40 € im Monat gezahlt habt, im Jahr 2013 aber nur noch 93,00 €. Zumindest geht das aus der Abrechnung hervor. Hättet Ihr 2013 die Vorauszahlungen von 2012 geleistet, hätte das nur eine Nachzahlung von 155,04 € zur Folge gehabt.

    Habt Ihr weniger gezahlt, ist das im Zweifel aber belanglos. Die entstandenen Betriebskosten sind trotzdem zu zahlen.

    Ist die Wohnung dann beschädigt, bist Du als Mieter und Vertragspartner dafür haftbar. Den Vermieter muss m.E. nicht interessieren, wer wann die Schäden erzeugt hat.

    Ich möchte an dieser Stelle noch eine Ergänzung anfügen: Grundsätzlich hat der Mieter eine Obhutspflicht für die Mietsache. In den meisten Mietverträgen steht sogar geschrieben, dass der Mieter eventuelle Schäden an der Mietsache UNVERZÜGLICH an den Vermieter zu melden hat.
    Hat das Kind nun vor Monaten oder Jahren die Mietsache beschädigt und dies nicht dem Vermieter mitgeteilt, kann dies mietrechtliche Konsequenzen für den Mieter haben.

    Zitat

    Meine Tapeten haben übrigens durchschnittliche Lebensdauer mehr als erreicht

    Eine durchschnittliche Lebensdauer von Tapeten ist im deutschen Recht meines Wissens nicht geregelt.
    Ich habe Wohnungen, in denen die Tapeten auch nach 15 Jahren wie neu aussehen, ich habe aber auch solche, in denen die Tapeten schon nach einem halben Jahr hinüber waren.

    Zitat

    Ist die Wohnung dann beschädigt, bist Du als Mieter und Vertragspartner dafür haftbar. Den Vermieter muss m.E. nicht interessieren, wer wann die Schäden erzeugt hat.

    Sehe ich genauso. Meines Wissens wäre der Mieter dann in der Nachweispflicht, heißt er muss glaubhaft machen, dass ein Kleinkind den Schaden verursacht haben. Das dürfte kaum möglich sein.
    Der Vermieter muss grundsätzlich nur beweisen, dass der Schaden durch den Mieter/Vertragspartner entstanden ist, was nicht das Problem sein dürfte.

    Wir mussten für 2012 bereits für 2,5 Monate knapp 47 € nachzahlen.
    Hätte die Vermieterin nicht da bereits die Nebenkosten für 2013 erhöhen müssen, um nicht so einen Hammer vorgesetzt zu kriegen wie jetzt??

    Nein, muss er nicht. Eine Erhöhung der Vorauszahlung richtet sich immer nach einem Abrechnungsergebnis. Da es in der Abrechnung für 2012 nur eine Nachzahlung von knapp 50 € ergeben hat und es sich in dem Zeitraum auch um heizintensive Monate handelt, ist das wenig aussagekräftig.

    Ansonsten stelle ich fest, dass die Vorauszahlungen prinzipiell wohl zu niedrig angesetzt sind. Wenig überraschend, dass es da zu Nachzahlungen in dieser Höhe kommt.

    Bevor man sich weiter mit diesem Fragesteller beschäftigt, sollte man seinen Thread aus dem Vorjahr beachten: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-foru….html#post43582

    Solche Threadersteller mag ich: Am Anfang eine Frage zu einem Sachverhalt stellen und dann bis auf das Messer seine eigene Ansichten verteidigen, bzw. alles besser wissen.
    Dann kann man die Fragen/Threads auch gleich lassen.

    Was ist das Ziel?

    Zitat


    Kann der Vermieter irgendwelche Schadenersatzforderungen stellen?


    Ich könnte jetzt eine Antwort darauf geben, allerdings wirst Du mir diese sowieso widerlegen und es besser wissen.

    Beim Einzug mussten wir ja (bis auf das Streichen der Türen, Fenster, Heizkörper) komplett renovieren. Müssen wir wirklich nun (nach genau 5 Jahren) alles erneut renovieren und die Wohnung dadurch in einem besseren Zustand hinterlassen, als wir sie übernommen haben?

    Jein!
    Es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an, den hier aber keiner einschätzen kann.
    Wenn der Zustand in Ordnung ist, müsst Ihr nichts machen. Im Zweifel wird der Vermieter aber etwas finden.

    Die Paragraphen zu den Schönheitsreparaturen scheinen auf den ersten Blick wirksam zu sein.

    Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Urlaub abzusagen o. ä.
    Der Vermieter muss sich IHREM Zeitplan anpassen.
    siehe auch: hhttp://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-d…vermietung.html

    Vorsicht!

    Der von Dir benannte Link bezieht sich nur auf spontane Besichtigungen.
    In der Regel muss der Termin mindestens 24 Stunden zuvor bekannt gegeben werden.
    Das im Link benannte Urteil(AG Münster, WM 1982, 282), wonach die Frist auch deutlich länger sein kann, bezieht sich auf eine Berufstätigkeit (und nicht Urlaub) und beinhaltet weiterhin, dass eine Anmeldefrist bis zu 4 Tagen betragen kann.
    14 Tage sind deutlich zu lang.

    Entweder Urlaub absagen oder jemanden bevollmächtigen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht

    Zitat

    Nun ist doch aber bis zum 1.8. noch genug Zeit dafür.


    Tatsächlich? Der Makler muss in 6 Wochen einen geeigneten Nachmieter finden (Er wird nicht den Erstbesten nehmen) und einen Mietvertrag ausarbeiten. kommst Du erst in 14 Tagen zurück, hätte er dafür nur 4 Wochen Zeit.

    Zitat

    Kann ich Probleme bekommen bezüglich Schadensersatz?


    Probleme könntest Du meiner Einschätzung nach bekommen. Ich habe aber keine Ahnung, wie die aussehen könnten.


    Ich glaubte immer, die Werterhaltung ist das wichtigste. Aber es geht immer nur um die Einnahmen von heute.

    Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.

    Die Fragen zielten eben auch darauf ab, inwiefern eine Nutzung des Balkones möglich ist, bzw. wo groß die Beeinträchtigung ist. Es macht halt einen Unterschied, ob die Nutzung des Balkons nicht möglich ist, oder ob nur eine optische Beeinträchtigung vorliegt.

    Ich habe in Deinem Beitrag immer nur etwas von Anrufen oder Telefonaten gelesen. Hast Du den Mangel denn schriftlich (am Besten mit Fristsetzung zur Beseitigung) angezeigt?

    Zitat

    Es wechselte die Hausverwaltung


    Das ist ein wichtiger Punkt! Wenn die Verwaltung gewechselt wurde, sind mündliche Absprachen hinfällig.

    Zitat

    1. Ich möchte ab sofort die Kaltmiete bis zur Erledigung um 25 % senken.


    Siehe oben: Schriftlich den Mangel anzeigen und Frist setzen. Ob nun eine Minderung möglich ist (und in welcher Höhe) vermag ich nicht zu beurteilen.

    Zitat

    2. Dazu möchte ich aber spätestens ab Juli die Stube renovieren. Was habe ich hier für Möglichkeiten, dass mir die Renovierung durch die Baumaßnahme nicht wieder zerstört wird?

    Wenn der Mangel bis dahin nicht abgestellt ist: Keine! Das Wasser wird dann immer noch durchlaufen.

    Gegen die Meinung sag ich ja nix mir geht es ja nur darum ich bekomme am 25,06 Schlüssel muss meine Möbel in die neue Wohnung bringen und meine jetzige Wohnung Malern un das erhält von fünf tagen

    Warum hast Du solche Dinge nicht vor Unterzeichnung des Vertrages geklärt? Hast Du schon einen Abnahmetermin für die alte Wohnung? Vielleicht räumt man Dir noch eine Woche zum Malern ein.

    Ansonsten hast Du 5 Tage für Umzug und Malern zeit. Mit etwas Hilfe von Bekannten ist das locker zu schaffen.

    Ich hatte bei meinem letzten Umzug nicht das Glück, die Schlüssel 5 Tage vor Mietbeginn zu erhalten. Ich habe am 31.03. die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen und am Folgetag war schon die Abnahme der alten Wohnung.
    Ich musste vorher schon ein paar Möbeln umlagern, damit ich mit dem malern anfangen konnte.

    nutzbar sind.
    Der Strom der Trocknungsgeräte (teuer!) muss der Vermieter Euch ersetzen. Er holt sich das von der Versicherung zurück.
    Die Trocknung kann leicht an die 14 Tage - 3 Wochen gehen.

    Als Ergänzung hierzu:
    Prüft, inwiefern der Trockner einen Zwischenzähler hat, um den genauen Verbrauch der Geräte zu ermitteln.
    Die Stromkosten hierfür (ja nach Dauer des Einsatzes) können gern mal einen dreistelligen EUR-Betrag erreichen.

    Eurer Problem hat leider nichts, aber auch gar nichts mit Mietrecht zu tun, sondern ist wohl ein waschechter Nachbarschaftsstreit, der das Zivilrecht betrifft.
    Nicht alles, was in einer Wohnung passiert, hat unbedingt etwas mit Mietrecht zu tun.

    Ich bezweifle auch, dass nur die anderen die Bösen sind. Zumindest fand ich Deine Argumentation im ersten Thread etwas einseitig:

    Zitat

    Jedenfalls hat wohl auf diesen Vorfall hin die Familie unten sich zusammengereimt, dass mein Freund mir etwas angetan hätte. Das finde ich eine wahnsinns Frechheit und sowas möchten wir uns nicht unterstellen lassen, weil das nun einmal Meilenweit an der Wahrheit vorbei geht.

    und dann das...

    Zitat

    Was dort genau vorgefallen ist, wissen wir natürlich nicht. Wir können nur vermuten, dass sich der werte Herr auch dort wieder einmal im Ton oder der Umgangsform vergriffen hat und es dadurch eventuell zu der Entlassung kam. Es würde ins Bild passen. Ob das so stimmt, ist aber wie gesagt reine Spekulation. [...] Auch das passt ins Gesamtbild und dass er scheinbar nicht weit genug denken kann

    Ihr macht eigentlich genau das gleiche, oder? Es braucht ja nur jemand aus Eurem Dorf mitzulesen, der die Familie erkennt. Das Problem habt Ihr dann.

    Ich möchte hierbei gar keine Wertung vornehmen, da ich nur Eure Seite kenne.
    Ihr dürft vom Vermieter auch keine Hilfe erwarten, da dieser kein Friedensrichter ist, sondern nur alle Belange hinsichtlich der Wohnung verwaltet.


    Zudem denke ich, dass dieser Mann sich zurückhalten würde, wenn seine Mutter ihn nicht mit ihrem ununterbrochenen Gerede "Jetzt nimm den Regenschirm mit", "Siehst Du?", "Dann mach ich uns Essen" usw. usw. ermuntern würde, eben dieses "Ja Mama" in einer solchen Frequenz von sich zu geben.

    Wenigstens hört er auf seine Mutter.

    Im Ernst: Der Fall ist schwierig, weshalb ich dem Vorredner dahingehend zustimmen würde.
    Fakt ist, dass hier sicher keine Absicht dahinter steckt und man es der Frau sicher nicht untersagen kann, Besuch von Ihrem Sohn zu erhalten.
    Ob eine Mietminderung möglich ist, wage ich nicht zu beurteilen. Mir stellt sich aber die Frage, ob Du davon ruhiger wohnen kannst. Der Krach wird bleiben.

    Zitat

    Ich war leider auch nicht sehr überrascht von ihrer Reaktion


    Das wäre ich auch nicht gewesen. Der Dame dürfte nicht bewusst sein, dass die Gespräche die Nachbarschaft stören. Selbst wenn sie sich dessen bewusst ist, wird sie sich nicht vorschreiben lassen, wann und wo sie ihren Sohn sprechen lässt.
    Der Vermieter kann dagegen auch wenig tun, außer dem schon angesprochenen Lärmschutz in Ihrer Wohnung.

    Anbei eine kleine Anmerkung! Ich glaube schon, daß es gar nicht mal so wenige Situationen gibt, in denen selbst
    erfahrene Mitbürger offensichtlich über's Ohr gehauen werden. :)

    Schon möglich, allerdings ist es höchst merkwürdig, dass einem Mieter das Fehlen von 12m² Wohnfläche (so groß ist mein Arbeitszimmer) nicht auffällt.

    nochmal zum Verständnis:

    Zitat

    Der Mieter ist allerdings hellhörig geworden und erinnert sich, dass der Vermieter ihm kurz nach dem Einzug ein Bauplan zukommen lassen hat. Aus dem Plan und eigenen Messungen geht nun hervor, dass die Wohnfläche tatsächlich nur ca. 45qm beträgt!

    Also hatte der Mieter bereits kurz nach dem Einzug Kenntnis davon, dass die Wohnfläche nur 45m² beträgt?
    Warum soll dann ein Betrug vorliegen?
    Wurde dem Mieter das so mitgeteilt, ist selbstverständlich keine Rückforderung der gezahlten Miete möglich. Da hätte er wohl nicht erst nach 2,5 Jahren hellhörig werden sollen.

    Zitat

    zuvor wurden die Nebenkosten (die sich zum Teil auf die Quadratmeterzahl beziehen) entgegen dem Willen des Mieters vom Vermieter auch nur mündlich genannt und letztendlich akzeptiert.

    Was denn nun? War die Abrechnung entgegen dem Willen des Mieters oder wurden sie akzeptiert?
    Waren sie gegen den Willen, hätte ein schriftlicher Widerspruch erfolgen müssen. Der Mieter müsste hier prüfen, ob die Widerspruchsfrist von 12 Monaten schon abgelaufen ist. Wenn ja, Pech gehabt.

    Ich habe nur einen Tipp: Er soll bei der neuen Wohnung nachrechnen, ob die vertraglich vereinbarte Anzahl von Räumen tatsächlich so vorhanden ist. Nicht, dass er anstatt der vertraglich vereinbarten 4-Raumwohnung nur zwei Räume zur Verfügung hat.

    Der Vermieter hat sich doch auf den Mietvertrag berufen. Dort steht es dann irgendwo drin, oder nicht?

    Selbst wenn dort so etwas drin steht, ist das völlig belanglos. Das Recht zur Mietminderung ergibt sich aus § 536 BGB und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

    Selbst wenn im Vertrag eine solche Duldungspflicht besteht, heißt das doch längst nicht, dass hier auch ein Verzicht einer Mietminderung besteht.
    Die Duldungspflicht bezieht sich in erster Linie nur darauf, dass der Mieter die Arbeiten durchführen lassen muss (früher gab es mal den § 554 BGB). Dies gilt aber eigentlich nicht für Maßnahmen in anderen Wohnungen.

    Ergo: Eine Mietminderung wegen Baulärm ist generell möglich (hängt natürlich vom Umfang des Lärmes ab).

    Sieht merkwürdig aus. Instandhaltungskosten, Bankspesen und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig. Warum Du an der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage beteiligt werden sollst, ist mir ebenso schleierhaft.
    Die sonstigen Betriebskosten würde ich mir auch einmal erläutern lassen.

    Sieht so aus, als ob der Eigentümer seine Hausgeldabrechnung 1:1 in deine Betriebskostenabrechnung umgewandelt hat.

    Zu den verbrauchsabhängigen Kosten möchte ich nichts sagen. Deinen Verbrauch kann hier niemand nachvollziehen.

    Edit: Steht ja sogar da, dass das die Eigentümerabrechnung ist.
    Schriftlich widersprechen!

    Ich werde jetzt meinen Rechtsschutz kontaktieren, über eine Ecke habe ich das vorher schon getan und da fielen im Zusammenhang mit dem Verhalten des Vermieters Ausdrücke wie "Hausfriedensbruch". Dass der Vermieter nicht ohne Absprache einfach in meine Wohnung darf, ist das Zweite. Der Makler hat die Erlaubnis von mir bekommen - aber lediglich für Besichtigungstermine.

    Vorhin hast Du aber noch geschrieben, dass die Handwerker in die Wohnung durften.
    Ob hier ein Hausfriedensbruch besteht, wage ich fast zu bezweifeln. Das würde meiner Meinung nach nur vorliegen, wenn er gar keine Erlaubnis zum Betreten der Wohnung hätte.

    Die Geschichte mit dem Nachmieter ist nebenbei bemerkt belanglos. Den hätte der Vermieter von Anfang an ablehnen können.

    Vom Vermieter war das aber auch nicht clever. Er hätte ja durchaus eine Erlaubnis zum Umbau einholen können.

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