Beiträge von Bernhard

    Ich habe zum 01.10. meine neue Wohnung übernommen. Es hieß vom Vermieter, dass alles in Ordnung sei und die Wohnung tiptop übergeben wurde. Nun stellt sich aber raus, das die Gastherme (hängt in der Küche) nicht richtig funktioniert. Sie baut nicht der erforderlichen Druck, so dass ich jeden Tag Wasser nachfüllen muss, damit sie den richtigen Druck hat und ich Warmwasser und auch Heizung habe.

    Nach Rücksprache mit meinen Vormieter habe ich erfahren, dass dieses Mangel wohl schon früher bestanden hat. Muss ich für die Reparatur der Therme aufkommen oder muss dies mein Vermieter machen (der Mangel lag ja schon bei Übergabe der Wohnung vor!) un: darf ich die Miete kürzen? Wenn ja, wie viel?

    Hey Franzi,
    Wenn sich dein Vermieter immer noch nicht bei dir gemeldet hat, bzw. sich um die Reparatur gekümmert hat, solltest du ihn definitiv nochmal schriftlich benachrichtigen und auf eine klare Formulierung des Sachverhaltes achten (Datum, Dauer, Kontakt,...). Dabei aber auch auf eine Fristsetzung achten und am besten eine sofortige Abstellung fordern. Sollte sich das Ganze noch weiter hinziehen, kannst du eine Mietminderung fordern, denn der Vermieter ist definitv seinen Pflichten nicht nachgekommen.
    Ciao!

    Hallo Leute!

    Gestern habe ich meine Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung bekommen. Nicht nur, dass die Kosten im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von knapp 700€ haben, sonder werden mir zwei identische Heizkörper mit einem Verbrauchsunterschied von knapp 500€ berechnet?
    Wie kann so etwas sein, wenn die beiden Heizkörper von der Leistung her gleich beansprucht werden und sich auch in einem und dem selben Raum befinden? Fühle mich irgendwie betrogen! :(

    Guten Tag,

    Ich möchte zum Ende des Jahres einen Gewerberaum anmieten, da ich mich vor kurzem mit einer kleinen Firma Selbsständig gemacht habe. Nun suche ich ein passendes Büro oder Ladenlokal, um dort so schnell wie möglich einziehen zu können. Nur leider habe ich keine Erfahrungen mit Gewerbemietverträgen. Gibt es denn da Unterschiede zum normalen privaten Mietvertrag? Und wenn, was sollte ich beachten, wenn ich ihn abschließen möchte?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

    Hallo,
    Ich wohne nun seit vier Jahren in einer kleinen zwei Zimmer Wohnung. Nun hat mein Vermieter mir schriftlich angekündigt, dass sich zum November 2009 meine Miete von 420€ auf 470€ erhöht. Ich finde das a) ziemlich kurzfristig und b) sehr hoch. Sind denn Mieterhöhungen um 50€ üblich? Muss ich dieser Forderung jetzt Folge leisten, oder gibt es andere Möglichkeiten? Ist nämlich für mich eine Menge Geld.
    Gruß Nelly

    Hilfe!
    Seit 5 Tagen friere ich mich den Ast ab in meiner Wohnung. Nicht nur, dass die Heizung nicht geht, sondern kann ich noch nicht einmal warm duschen. Den Vermieter habe ich vor drei Tagen angerufen, und er sagte, dass er sich darum kümmern will. Bisher ist aber nichts geschehen und in den nächsten Tagen soll es doch Nachtfrost geben.
    Kann mir bitte Jemand helfen?
    LG Franzi

    Hallo Kim,
    vielleicht versuchst du auch einfach mal deine nachbarin direkt anzusprechen, bevor du den vermieter direkt anschreibst. Du hast ja auch geschrieben, dass sie erst seit kurzem in eurem haus wohnt. Da kann es doch auch sein, dass der hund sich erst wieder an seine neue umgebung gewöhnen muss. In dem falle dauert es vielleicht nicht mehr so lange, und der hund gibt ruhe. Zu deinem mietvertrag fällt mir noch ein hinweis ein. Verträge verändern sich im laufe der zeit, und gerade bei mietverträgen ist es nicht unüblich, dass neue vertragsklauseln hinzukommen, die in deinem alten vertrag noch nicht relevant waren. Nätürlichg erhälst du nachträge von deinem vermieter, sobald die relevanz erhöht ist und er verpflichtet ist, dir die änderungen bekannt zu geben.

    Hallo PKP,
    ich habe zu deiner Antwort mal eine Frage. Wie kommt es, dass eventuell nicht berechnete Posten ein Jahr später noch in die neue Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden können? Normalerweise ist es doch so, dass der Vermieter ein Jahr Zeit hat, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. In dieser Frist müsste es doch möglich sein, alle anfallenden Kosten aufzählen zu können und diese dann binnen einem Jahr abzurechnen. Laut Mietergesetz heißt es ja, dass wenn die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb eines Jahres eingegangen ist, ist diese für nichtig zubetrachten. Das müsste doch auch für nicht berechnetet Nachträge gelten, oder sehe ich das falsch?
    Bye!

    Hallo!
    Folgendes habe ich da noch beizusteuern:
    Achtet beim Schriftwechsel bitte darauf, dass dieser per Einschreiben vollzogen wird. Hier ist am Besten die Nachnahme mit persönlicher Unterschrift des Empfängers. Das kostet zwar ein bisschen mehr, doch ist man im Rechtsstreit auf der sicheren Seite, und man kann so im Zweifel den Erhalt der Anschreiben nachweisen.
    Des weiteren würde ich immer Empfehlen einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.
    Schönen Gruß!

    Liebe Grüße an die Forenmitglieder!:p

    Mein Frage bezieht sich auf meine aktuelle Nebenkostenabrechnung für 2008. In dieser ist die Grundsteuer für 2007 "nachberechnet" worden. Ich habe mir die Nebenkostenabrechnung für 2007 angeschaut und dort fehlt sie gänzlich. Darf der Vermieter die Grundsteuer für 2007 noch in 2008 nachberechnen oder hat er in diesem Fall Pech (und ich Glück:)) gehabt?

    Liebe Grüße

    Claudia

    Hallo Sosi,
    vielen Dank für deine Hinweise. Die Kündigung wurde mir nun auch vom Vermieter bestätigt. Ich glaube, dass es da keine weiteren Probleme gibt und hoffe dass ich auch bald eine neue Wohnung finde.
    Könntest du mir denn noch ein paar Tipps geben, was ich bei der nächsten Anmietung beachten soll, damit mir so etwas nicht noch einmal passiert? Insbesondere, was ich beim Vertragsabschluss und beim Schriftwechsel zu beachten habe.

    Wäre super, wenn du mir nochmal antworten würdest.
    Vielen Dank, Luzi

    Hallo Leute,
    ich wohne nun seit 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Seit kurzem ist unter mir eine neue Mieterin eingezogen. Die Junge Frau hat einen Hund, gegen den ich im Grunde auch nichts hab, denn ich mag Tiere sehr gerne. Nur bellt der Hund den ganzen Tag, und ich fühle mich mittlerweile echt genervt und gestört. Ich habe in meinem Mietvertrag auch die Klausel entdeckt, dass keine Haustiere erwünscht sind. Wie kann das sein? Kann mir jemand helfen? Ich brauche irgendwann ja auch mal meine Ruhe.
    Ciao!

    Hallo,
    hier noch zwei Tipps:
    1. Der Vermieter sollte auch auf dem Gelände darauf hinweisen, dass dort kein Winterdienst durchgeführt wird und das Betreten bei Eis- und Schneeglätte auf eigene Gefahr geschieht.
    2. Sollte bei der nächsten Nebenkostenabrechnung darauf geachtet werden, dass der Winterdienst auch wirklich nicht mehr abgerechnet wurde.

    Guten Tag Cora,
    Nein, kündigen kann er euch nicht, nur weil ihr euch weigert, den Winterdienst zu ersetzen. Allerdings solltest du in deinem Mietvertrag nach schauen, ob dort dem Thema entsprechend etwas verzeichnet ist. Des weiteren könnt ihr seinen Vorschlag ja auch mal überdenken, vielleicht kann man den Dienst ja wirklich aufteilen, und so ein Stückchen der Nebenkosten einsparen. Solltet ihr seinen Vorschlag annehmen, müsst ihr darauf achten, dass ihr aber keine Gewähr oder Verantwortung eines möglichen Schadensfalls übernehmt. Das sollte wenn möglich schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden. Im Zusatz müsst ihr und der Vermieter beim Bürgersteig darauf achten, welche Auflagen dort erfüllt werden müssen und zur Sicherheit in der Stadtordnung die Regelungen nachschlagen.
    MfG, Köpi

    Antwort an Fubie und Anton:
    Sollte sich der Müllhaufen auf dem Gelände des Mietobjektes befinden, könnt und müsst ihr euren Vermieter dafür belangen. Hiebei empfehle ich euch, den Vermieter folgender Maßen anzuschreiben:
    1. Anschreiben mit der Bitte um Beseitigung des Mülls wegen unzumutbarere Situation (Gefahr von Ungezieferbefall oder Geruchsbelästigung). Wenn keine Reaktion, dann:
    2. Anschreiben nach 2 Wochen, mit erneuter Bitte der Beseitigung inklusive einer Fristsetzung (10-14 Tage) und der Anmahnung der Durchführung einer Mietminderung um max. 20% der Kaltmiete, wenn Forderung nicht erfüllt. Wenn keine Reaktion, dann:
    3. Anschreiben mit der Ankündigung der Durchführung der angedrohten Mietminderung zum nächsten Monat bzw. mit der nächsten Mietzahlung.
    In der Regel dürfte der Vermieter seiner Aufmerksamkeit verschärft sein, und spätestens bei der Ankündigung einer Mietminderung Reaktion zeigen. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, sollte man den Mieterbund zu Rate ziehen und bei mehreren Geschädigten geschlossen vorgehen.
    Viel Glück, Steve

    Hey Sven,
    ich glaube, dass dein Vermieter die Mietsicherheit erst frei geben wird, wenn dein Nachfolger den Mietvertrag unterzeichnet hat, und selber die Sicherheit geleistet hat. Zwar könnte er jetzt schon prüfen, ob gegebenenfalls Mietrückstände vorhanden sind, oder Nebenkosten noch nicht beglichen wurden, doch wird das bestimmt noch etwas dauern. Zumindest kann er die Wohnung schon mal nach Beschädigungen und dem entsprechenden Reparaturen überprüfen, da sie ja jetzt leer steht. Sprich deinen alten Vermieter einfach darauf an, und hoffe auf seine Kolanz. Ansonsten musst du deinen neuen Vermieter noch ein Weilchen vertrösten.
    Gruß, der Bulli

    Hallo Bulli!
    Ich habe jetzt einen Nachmieter zum 1. November gefunden. Diesen Nachmieter habe ich meinem Vermieter auch vorgeschlagen und hoffe jetzt, dass er ihn akzeptieren wird. Er wird mir in der nächsten Woche dei Entscheidung mitteilen. Ich bin jetzt auch diese Wochenende ausgezogen und in die neue Wohnung umgezogen. Nur gibt es da noch ein Problem mit der Mietsicherheit. Mein neuer Vermieter möchte die Mietsicherheit zum Ende dieses Monats, doch habe ich leider die alte Mietsicherheit noch nicht zurück. Kann man das irgendwie beschleunigen, egal ob nun der neue Nachmieter akzeptiert wird?

    Hey Paul,
    dann ist der Fall ganz klar. Du brauchst dir keine Sorgen machen, denn du bist im Recht. Du brauchst für Instandhaltungskosten nicht aufkommen, egal ob es dringende Fälle sind, oder Schäden, die nicht so schnell repariert werden müssen. Dem entsprechend muss dein Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Rechnung begleichen, und darf die Kosten weder an dich weiterleiten, noch hinterher in der Nebenkostenabrechnung abrechnen. Des weiteren hast du ja nicht den Auftrag für die Reparatur an den Installateur gegeben, sondern die Hausverwaltung tat dieses. Und unterschrieben hast du ja auch nichts Relevantes, was eine Annahme eines Werkvertrages rechtfertiegen würde. Es war nur eine Bestätigung für die Hausverwaltung und keine an dich adressierte Rechnung oder Auftragsbestätiegung. Dem entsprechend hat die Hausverwaltung einen Vertrag mit dem Installateur abgeschlossen, und du hast im Grunde nur bestätigt, dass dieser ausgeführt wurde. Also solltest du nun deine Hausverwaltung, bzw. deinen Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass du die Rechnung nicht begleichen wirst, da es sich eindeutig um Instandhaltungskosten handelt, und der Mieter für diese Art der Kosten nicht belangt werden kann.
    Halt mich auf dem laufenden, würde mich interessieren, wie die auf dein Schreiben reagieren.
    Gruß, der Bulli

    Ja, ich habe etwas unterschrieben und habe auch eine Durchschrift davon. Dabei handelt es sich nur um eine Bestätigung, dass der Installateur vor Ort war und die Reparatur ausgeführt wurde. Das wurde von mir unterzeichnet, der Installateur meinte, nur zur Sicherheit solle ich das unterschreiben, damit er vor der Hausverwaltung nachweisen kann, dass er die Reparatur durchgeführt hat. Das Ganze war auch an die Hausverwaltung adressiert, und nicht an mich.

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