Beiträge von Bernhard

    Hey Safer!
    Anfallende Kosten für zum Beispiel die Dachrinnenreinigung können in den sonstigen Betriebskosten abgerechnet werden. Diese Kosten zählen zu den allgemeinen Instandhaltungskosten, die bei entsprechender Vertragsvereinbarung vom Mieter zu zahlen sind.

    Hallo Jurist, was kann ich denn solange tun, bis die Bleirohre in meiner Wohnung bzw. im gesamten Mietshaus ausgetauscht werden? Mache mir ja auch irgendwie Sorgen um meine Gesundheit. Kannst du mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps geben?

    Hallo Freunde, meiner Mutter wurde auf Grund von Eigenbedarf des neuen Vermieters, bzw. Hausbesitzers das Mietverhältnis gekündigt. Nun ist es so, dass meine Mutter mittlerweile 86 Jahre alt ist und schon seit 18 Jahren diese Wohnung bewohnt.
    Geht eine derartige Kündigung denn so einfach, oder kann sie dagegen Einspruch einlegen?
    Halte diese Kündigung für nicht gerechtfertigt, vor allem, da die Wohnung wohl ihr letztes zu Hause sein sollte.
    Gruß, Stefano

    Ich habe ein Kündigungsschreiben von meinem Vermieter erhalten. Diese Kündigung soll zum 1. April 2010 das Mietverhältnis aufheben, bzw. beenden. Die Begründung zur Kündigung war, dass mein Vermieter die Wohnung für seinen Eigenbedarf nutzen will. Nun weiß ich aber, dass mein Vermieter mehrere Immobilien besitzt und ich frage mich, warum ausgerechnet meine Wohnung nun von ihm genutzt werden sollte?
    Muss denn mein Vermieter in der Kündigung Angaben über seine anderen Immobilien und über die Verwendung dieser machen?

    Hallo Bernd, als Beweismittel über die genaue Bleikonzentration des kontaminierten Trinkwassers muss ein Gutachten herbei geführt werden. Für dieses Gutachten können Sie sich an die örtlichen Gesundheitsämter wenden.

    Guten Tag
    Ich werde mich zum neuen Jahr von meiner Frau scheiden lassen. Nun stellt sich für mich die Frage, wer denn Mieter der gemeinsamen Wohnung bleibt? Wir haben nämlich damals die Wohnung gemeinsam angemietet und dem entsprechend auch den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet.
    Und weil ich mir auch nicht so sicher bin, wer kommt für die Miete auf, wenn wir uns getrennt haben? Gibt es denn da eine Rechtsgrundlage, falls ich mich mit meiner Frau nicht einigen kann?

    Hi,
    ich bin in eine neue Wohnung eingezogen und dort wurde das Badezimmer vor meinem Einzug frisch renoviert. Nun habe ich einen Badezimmerschrank und einen Spiegel, sowie einen Handtuschhalter, was alles irgendwie an die Wand gebohrt werden müsste. Da der Fliesenspiegel aber bis unter die Decke reicht, müsste ich in die Fliesen, bzw. in die Fugen bohren.
    Darf man das denn, und wenn, muss ich die Löcher beseitigen, bzw. die Fliesen nach meinem Auszug ersetzen?
    Entsprechende Angaben kann ich auch nicht aus dem Mietvertrag entnehmen...

    Hallo Heidi, du musst deinem Anliegen bei der Hausverwaltung mehr Nachdruck verleihen, denn jeder Mieter hat einen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten. Es ist in der Regel ein vertragsgemäßer Zustand der Mietsache, dass dem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht. Es muss immer sichergestellt sein, dass die Post den Mieter erreicht.

    Hey Knutschi, nein ihr müsst dieser Erhöhung nicht zustimmen. Dieser angesprochene Austausch der Bleirohre ist keine Modernisierungsmaßnahme, welche zu einer Mieterhöhung führen könnte. Ein Austausch von Bleirohren ist ganz klar eine Instandsetzungsarbeit, für deren Kosten der Vermieter aufkommen muss.

    Hallo Bernd, wenn die hohe Bleikonzentration tatsächlich auf den Bleirohren in der veralteten Hausinstallation beruht, und wenn die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung regelmäßig und spürbar überschritten werden, liegt klar ein Mangel der Mietsache vor. Hier können Sie eine Mietminderung von 5 bis 10 % berechtigterweise veranschlagen. Außerdem muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen, was im Grunde bedeutet, dass er die Bleirohre komplett austauschen muss.

    Hallo Ferdinand, wenn einzelne Positionen der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Vorjahr jeweils um über 10 Prozent gestiegen sind, muss der Vermieter dafür nachvollziehbare Gründe in der Abrechnung angeben. Tut er dieses nicht, muss der Vermieter die Gründe der Preissteigerung und deren Unvermeidbarkeit auf Nachfrage darlegen.

    Der Briefkasten des Mieters muss immer funktionstüchtig sein. Das bedeutet, dass sicher gestellt werden muss, dass Briefe oder Zeitschriften problemlos zugestellt werden können und die zugestellte Post muss auch vor Regen oder vor Durchnässen geschützt sein. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, bzw. nach mehreren Ermahnungen die Missstände nicht beseitigt wurden, kann der Mieter hier die Miete bis zu 1% kürzen.

    Gründe kann es dafür viele geben, aber eine derartige Erhöhung der Position Hausmeisterkosten verletzt das Wirtschaftlichkeitsgebot, somit sind Nachzahlungsforderungen des Vermieters klar unberechtigt. Preiserhöhungen von rund 50 Prozent sind nicht nachvollziehbar und deshalb unwirtschaftlich. Unwirtschaftlich hohe oder unnötige Betriebskosten darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen. Hier sollte der Betrag des Vorjahres, für diese Position als Maßstab für den zu zahlenden Betrag, herangezogen werden.

    In meinem Briefkasten sind Löcher, durch die Regenwasser meine Post durchnässt. Diese Löcher sind wohl für die Befestigung gedacht gewesen. Habe meinen Vermieter schon oft darauf hingewiesen, doch bisher hat er nichts getan. Kann ich jetzt vielleicht sogar die Miete kürzen, wenn nichts passiert? Der Zustand ist ja nicht gerade akzeptabel... :confused:

    Hallo, ich bin vor Kurzem Umgezogen und habe mich auch schon bei der Post um gemeldet. Nur leider habe ich von meiner Hausverwaltung noch keinen Postkasten zugeteilt bekommen. Wohne in einem Mietshaus mit über 90 Mietparteien und kann leider nicht herausfinden, welcher Briefkasten von meinem Vormieter stammt. Was kann ich tun, damit ich bald meine Post erhalte? Die Hausverwaltung scheint irgendwie damit überfordert zu sein...
    LG Heidi