Beiträge von sgrund

    Hallo,


    in dem von mir bewohnten Mehrfamilienhaus wird mit einer Nachtspeicherheizung der Wohnraum geheizt. Man kann in jeder Wohnung Grundeinstellungen vornehmen. Ursprünglich gab es einen Aussenfühler durch welchen das Aufheizen der Heizkörper anhängig von der Aussentemperatur ermöglichte. Dieser funktioniert schon lange nicht mehr (Jahre) und somit muss man täglich an dem Heizkörper durch das Drehrad die gewünschte Aufladung dosieren, was zur Folge hat dass gerade bei großen Temperaturschwankungen die Wohnung zu kalt oder zu warm ist. Kann man vom Vermieter verlagen die Heizungsanlage wieder so herzustellen dass der Aussenfühler wieder seine Aufgabe erledigt? Dieser Fühler, welcher für alle acht Wohneinheiten wohl zuständig war, ist schon seit einigen Jahren defekt und der Eigentümer hat in dieser Zeit auch mal gewechselt (große Wohnungsgesellschaft). Dieser hat von den Installationen im Haus keine Pläne und reagiert dadurch oft sehr planlos.

    Hallo,

    jemand klagt auf Rückzahlung unter Vorbehalt geleisteter Mietbeträge wegen Schimmelprpblematiken in der bewohnten Wohnung. Der Vermieter hat eine Mietminderung im Jahr 2006 schriftlich akzeptiert, diese jedoch in 2012 im Rahmen eines nicht zugestimmtem Mieterhöhungsersuchen des Mieters zurückgezogen. Seitdem leistet dieser diesen Mietanteil unter Vorbehalt. Bis 2016 war der damalige Vermieter Eigentümer der Immobilie, seit 2017 jemand anderes. In 2012 wurde ein selbständiges Beweisverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet, im Rahmen dessen diverse Verzögerungen gab, ein vom Gericht bestellter Gutachter attestierte ganz klar bauliche Mängel als Ursache der Schimmelproblematik. Vor Kurzem kam es zu einem Gütetermin indem der Vorschlag des Gerichts erfolge, der Vermieter solle 2/3 der geforderten Summe inkl. anteilig der bisher angefallenen Verfahrenskosten zahlen. Dem würde der Mieter ggfs aufgrund der Länge des Verfahrens zustimmen, nur will der ehemalige Eigentümer nur 1/2 der Verfahrenskosten zahlen, akzeptiert ansonsten den 2/3-Vorschlag, was eine deutliche Minderung der zu erwartenden Summe ergeben würde, da die Rechtsschutzversicherung des Mieters nur 1/3 der Verfahrenskosten leisten würde, sodass der Mieter den Rest (1/6) selbst zahlen müsste. Dadurch würde die Entschädigungssumme um etwa 30% effektiv weniger für den Mieter sein.

    Welche Aspekte sind für eine Entscheidung in dieser Sache vielleicht noch relevant? Was wäre eine sinnvolle Entscheidung?

    Hallo,



    darf ein Mieter an seine Wohnungstür außen auf der Hausflurseite einen Schallschutz anbringen der wieder rückstandlos entfernbar ist? Die Wohnungstür aus den 1960er Jahren besteht aus zwei dünnen Platten und ist innen völlig hohl. Es gibt fast gleich ob die Tür zu oder offen ist was die in die Wohnung eindringenden Geräusche vom Hausflur angeht. Der Schallschutz soll aus speziellem, schwer entflammbarem Schaumstoff mit Noppen bestehen, welcher die Schallwellen extrem bricht. Befestigt werden soll der Schaumstoff mit einem speziellen doppelseitigen Klebeband.
    Gruß

    Hallo,

    wenn in einer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus mit Nachtspeicherheizung die Aufladung nachts deshalb nicht richtig funktioniert, weil wahrscheinlich der Aussentemperaturfühler defekt ist und somit die Temperatur in der Wohnung zu kalt oder warm ist, was kann gemacht werden, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Fristsetzung nicht reagiert?
    So ist ja auch kein wirtschaftliches heizen möglich, da hier keine kurzfristige Temperaturkorrektur möglich ist.

    Gruß

    Hallo,

    wenn in einer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus mit Nachtspeicherheizung die Aufladung nachts deshalb nicht richtig funktioniert, weil wahrscheinlich der Aussentemperaturfühler defekt ist und somit die Temperatur in der Wohnung zu kalt oder warm ist, was kann gemacht werden, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Fristsetzung nicht reagiert?
    So ist ja auch kein wirtschaftliches heizen möglich, da hier keine kurzfristige Temperaturkorrektur möglich ist.

    Gruß

    Hallo,

    hätte gerne die aktuelle NK-Abrechnung eingestellt, doch mein Scanner spinnt gerade. Ich bin Mieter bei der Annington und habe Ende Mai eine Abrechnung der NK für 2013 bekommen. Da ich krank war konnte ich mich bisher nicht um die NK kümmern. Ich soll eine Nachzahlung von knapp 70 Euro zahlen und jeden Monat 6 Euro mehr zahlen. Das ist nicht das eigentliche Problem, sondern die fehlende nachvollziehbare Darstellung warum eine Nachzahlung zu leisten ist. Bisher musste ich keine Erhöhung/Nachzahlung in der Vergangenheit leisten. Gibt es eine Frist bis wann man die Abrchnung monieren kann? Welche rechtlichen Mindestanforderungen muss ein Widderspruch haben? Die Annington hat meines Wissens nur noch eine Niederlassung in D, und zwar in Bochum, ich wohne in bei Mainz, da ist eine Inaugenscheinnahme von Unterlagen im Büro des Vermieters schwierig. Was kann man da machen?
    Gruß

    Hallo,

    vorgestern ist das Badezimmerfenster wegen eines Defekts (Fenster aus dem Rahmen gefallen) vom Notdienst des Vermieters so gesichert worden, dass es nicht mehr geöffnet werden kann. Der Mechanismus innen und die Befestigungspunkte sind teilweise verrostet. E ist ein Kunststofffenster mit Doppelglas. Jetzt meine Frage: Muss der Vermieter das Fenster in einer bestimmten Frist reparieren, es ist ja immerhin im Bad?

    Viele Grüße

    Hallo,

    ich wohne in einem 48 Jahre alten 8-Parteien-Haus im 2. OG. Mit einem Eimertest habe ich festgestellt, dass in der Küche 6-7 Liter Wasser pro Minute ankommen, im Bad das 2-3fache. In der Küche steht die WaMa und der Geschirrspüler. Für Geräte der weissen Ware wird eine Mindeswassermenge von mind. 10l pro Minute für einen ordnungsgemäße Funktion vorausgesetzt. Ins Bad passt aufgrund dessen Größe kein grosses Haushaltsgerät hinein.
    Der große Unterschied der angekommenen Wassermenge zwischen Küche und Bad lässt auf zugesetzte Wasserrohre im Bereich der Küche schließen.
    Jetzt meine Frage: Gibt es ein Anrecht des Mieters auf eine Mindestmenge Wasser in der Wohnung? Gibt es dazu Urteile? Wer muß die Kosen einer evtl. Rohrsanierung tragen?
    Meine Geräte funktionieren nicht richtig, schalten manchmal wegen Wassermangels ab und ich muß die Programme neu starten, oder das Geschirr wird nicht sauber. An den Geräten selbst liegt es nicht, die wurden überprüft.

    Hallo,

    ich habe ein Schimmelproblem in meiner Wohnung.
    In der Küche laufen zwei Außenwände zusammen und in der Ecke gibt es bei Minustemperaturen jeden Winter Schimmel. In der Ecke steht auch eine Spülmaschine (Abstand zu den Wänden hinten 25cm, seitlich 8 cm), an beiden Wänden bildet sich etwa gleich viel Schimmel und zwar von unten sich nach oben ausbreitend.
    Der Vermieter hatte 8(!) Jahre eine Mietminderung akzeptiert, diese jedoch im letzten Sommer widerrufen ohne das sich etwas an der baulichen Situation geändert hat. Der Abstand zu den Wänden müßte doch für genügend Luftzirkulation sorgen, oder?
    Unterhalb der Spülmaschine ist eine Verkleidung, also z.b. kein Lüftungsgitter o.ä.
    Das Haus ist ungedämmt aus den 1960er Jahren mit Isolierverglasung, die Fenster sind aber nicht ganz dicht, es zieht vor dem Fenster immer etwas.

    Ich hätte gerne mal eure Einschätzung gewußt bevor ich um Anwalt laufe, was ja gleich wieder Geld kostet.

    Wer ist wer? Bitte mal deutlicher, habe lediglich IQ 100.

    Hallo Berny,

    ich wohne mit meiner Tochter in einer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus. Sie ist das Opfer, der Täter einer gefährlichen Körperverletzung wohnt im selben Haus und hat 50 Sozialstunden aufgebrummt bekommen, meine Tochter hat tierische Angst alleine aus dem Haus zu gehen aus Angst vor dem Typen, das ist die Situation.

    Gruß
    Simon

    Hallo,

    ich habe eine Nachtspeicherheizungder Lieferant ist RWE. Zum 1.1.13 soll es jetzt wegen des EEG eine Preiserhöhung geben, zusätzlich gibt es ein Angebot bis Ende 2015 mit Preisgarantie zu gleichen Konditionen (NT 17,71 Cent, HT 21,52 Cent / KWh).
    Ich zahle aber seit 2009 nur NT 12,5 und HT 14,8 Cent aufgrund einer schriftlichen Nichtakzeptanz der ab dann folgenden Preiserhöhungen wegen nicht erfolgtem Nachweis der Notwendigkeit der Erhöhungen seitens RWE. Außer blablabla hat die RWE bisher nichts unternommen den aus ihrer Sicht vollen Preis rechtlich von mir nachzufordern.
    Wie soll ich mich jetzt richtig verhalten, weiterhin ab 1.1.13 den bisherigen Preis unter Hinweis meiner bisherigen Schreiben (Musterschreiben hier von der Seite) zahlen oder den Betrag, welcher als Umlagenerhöhung nach dem EEG ab 1.1.13 durch die Medien ging, draufschlagen?